Rci Bank Mahnung und Eos

4. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
go504889-19
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Rci Bank Mahnung und Eos

Hallo,

Ich habe einen laufenden Ratenvertrag bei der RCI Bank wo ich monatlich 160 Euro zahle, seit 3 Jahren.
Im Oktober, konnte ich eine Zahlung nicht vornehmen, die 2te Rate wäre am 20sten November fällig gewesen, die ich aber zu dem Zeitpunkt nicht tätigen konnte.
Am 3.12 hatte ich nun bereits eine Zahlung von 160 Euro angewiesen.
Heute am 4ten habe ich die Mahnung der RCI bekommen, mit dem Hinweis dies unverzüglich zu bezahlen, da sonst ein externes inkasso Unternehmen den Betrag geltent machen würde.
Zeitgleich war heute ein Mitarbeiter der EOS bei uns (war aber keiner Zuhause) und bereits ein Betrag von 500 Euro gefordert wurde?
Ergo 360 Bank + 140 Inkasso Gebühren.

Ein Anruf bei der Bank konnte keine Auskunft erfolgen, ich solle mich an EOS wenden...

Gibt es hier Möglichkeiten? Anwalt einschalten?
Die fehlenden 160 könnte ich vermutlich morgen anweisen, wie im schreiben der Bank gefordert.

Hatte hier schon einiges zuvEOS gefunden...

Danke und lg
In dem Schreiben von EOS stand dass diese bereits am 30.11 von der RCI beauftragt wurde, die 2te Mahnung ist auch auf den 30sten datiert.

Ist dies alles so rechtens? Ist die Gebühr in dieser Höhe gerechtfertigt?

Post vom Inkassobüro?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111238 Beiträge, 38564x hilfreich)

Zitat (von go504889-19):
Heute am 4ten habe ich die Mahnung der RCI bekommen

Erst ist von nur einer Mahnung die Rede, hier
Zitat (von go504889-19):
die 2te Mahnung ist auch auf den 30sten datiert.

gibt es schon die zweite ...

Eventuell mal den Sachverhalt verständlich und nachvollziehbar schildern?



Zitat (von go504889-19):
mit dem Hinweis dies unverzüglich zu bezahlen, da sonst ein externes inkasso Unternehmen

Und sonst keine Fristen?



Zitat (von go504889-19):
140 Inkasso Gebühren.

Das dürfte mehr als überzogen sein ...


Als erste sollte man die Raten komplett zahlen und zwar mit eindeutigen Verwendungszweck.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
go504889-19
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok,

1 Mahnung für Oktober am 30.10
2 Mahnung für Oktober + November am 30.11
Und nein, in der 2ten Mahnung keine Frist nur "Unverzüglich"

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24966 Beiträge, 16108x hilfreich)

Hattest du dich zwischendrin schon an den Gläubiger gewandt? Also wusste er von den Zahlungsproblemen?

Die 140€, werden die irgendwie näher begründet?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#4
 Von 
cirius32832
Status:
Junior-Partner
(5616 Beiträge, 1264x hilfreich)

Zitat:
Hattest du dich zwischendrin schon an den Gläubiger gewandt? Also wusste er von den Zahlungsproblemen?


Ich fürchte nicht - sonst wäre ja kein Inkasso im Spiel. Ist ja einfacher zu meinen, man könne ja noch später zahlen.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#5
 Von 
go504889-19
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Umstände sind ja egal, warum es ja nach 3 jahren mal nicht geklappt hat... und ja hatte mit der Bank geredet.

Die Kosten sind 105 euro inkasso, 20 euro Mehrwertsteuer, 20 euro Auslagen.

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24966 Beiträge, 16108x hilfreich)

Zitat:
sonst wäre ja kein Inkasso im Spiel

Viele Gläubiger juckt das nicht, wenn der Schuldner sich meldet, sie leiten es trotzdem ans Inkasso weiter.

Zitat:
Die Umstände sind ja egal

Im Prinzip schon.

Zitat:
und ja hatte mit der Bank geredet.

Sehr gut. Damit sind Inkassokosten ganz grundsätzlich nicht durchsetzbar.

Zitat:
Die Kosten sind 105 euro inkasso, 20 euro Mehrwertsteuer, 20 euro Auslagen.

Damit ist alles zu streichen. 0,00€. Der Gläubiger wusste vor Einschalten des Inkassos von deinen Zahlungsproblemen.

Wie viel musst du noch abbezahlen? Kannst du den Rest vollständig bezahlen? Also ohne Inkasso-Quatsch? Dann würde ich das tun, zweckgebunden auf die Hauptforderung. Dem Inkasso würde ich schreiben, dass man deren Gebühren zurückweist, da der Gläubiger von den Zahlungsproblemen wusste.

Wenn du Hilfe vom AK Inkassowatch brauchst, kannst du mir eine PM schicken. Bei dir würde sich eine negative Feststellungsklage und eine Beschwerde beim Aufsichtsgericht wirklich anbieten. Vor allem auch, weil die Inkassokosten von 105€ (wenn man sie denn anerkennen würde) auch hoffnungslos und absurd überzogen sind.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#7
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2087 Beiträge, 649x hilfreich)

Ob die Inkassokosten überhöht sind oder nicht weißt du woher @mepeisen? Kennst du die komplette Restforderung?
@TE wurde der Kredit mittlerweile gekündigt und fällig gestellt?

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#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24966 Beiträge, 16108x hilfreich)

Zitat:
Ob die Inkassokosten überhöht sind oder nicht weißt du woher @mepeisen? Kennst du die komplette Restforderung?
@TE wurde der Kredit mittlerweile gekündigt und fällig gestellt?

Das Inkasso fordert laut TE nur 360€ Hauptforderung.
Lesen und verstehen.,..

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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