Real Inkasso Hamburg - Sollte ich mir einen Anwalt suchen?

9. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
Nuff85
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Real Inkasso Hamburg - Sollte ich mir einen Anwalt suchen?

Hallo,

ich habe ein paar Fragen zu einem aktuellen Fall und ich weiß nicht wie ich mich weiterhin verhalten soll. Vor ca. 3 Jahren war ich noch O2 Kundin. Irgendwann habe ich eine komische Rechnung erhalten. Laut dieser sollte ich im 5 Minuten Rythmus mir zum Teil nicht bekannte Nummern angerufen haben. Daraus ergab sich eine nette Endsumme. Ich habe per Mail Widerspruch eingelegt. Doch es wurde nie darauf reagiert. Auch unter der überteuerten Hotline bekam ich nur die Antwort, die Mail wäre nie eingegangen. Ich weigerte mich strickt diese Rechnung zu bezahlen.
Irgendwann kam dann das Schreiben der Real Inkasso aus Hamburg. Da ich damals noch in der Ausbildung war bat ich um eine geringe Ratenzahlung (ja, ich habe leider eingewilligt..auch aus Angst). Real Inkasso schrieb mir dann, dass ich in 25 Euro Raten zahlen könnte.
Ich zahle heute noch monatlich diese 25 Euro!!! Weil mir dies sehr komisch vorkam, bat ich um einen Kontoauszug. Als ich diesen dann ca. 2 Monate nach Anfrage bekam wurde mir schlecht. Real Inkasso hat eine satte Bearbeitungsgebühr draufgeschlagen. Von den 25 Euro monatlich zahle ich nur 3 Cent pro Monat in die Schuldensumme. Der Rest scheint für Zinsen etc. drauf zu gehen!

Nun endlich meine Frage...liegt hier ein Betrug vor?? O2 möchte doch bestimmt auch irgendwann sein Geld haben oder? Sollte ich mir einen Anwalt suchen? Und habe ich überhaupt eine Chance?
Würde mich über Antworten sehr freuen. Vielleicht hat ja jemand schon Erfahrungen damit :-/

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1715 Beiträge, 689x hilfreich)

Nein Betrug liegt hier nicht vor, es werden stets erstmal Zinsen und Gebühren "abbbezahlt".
Was für Dich gerade spricht ist die Tatsache, dass die Summe noch nicht via Vollstreckungs-Bescheid betitelt wurde.

Ich würde erstmal die Zahlungen einstellen mit der Notiz, dass Du einen Beleg (technischer Prüfbericht) darüber haben möchtest, dass alles mit dem Anschluß in Ordnung gewesen sei (ich hoffe daher, dass Du Deine alte Korrespondenz noch irgendwie abgeheftet hast).

Ein weiterer Knackpunkt: nicht mal ein Großteil der Inkassogebühren sind im Ansatz erstattungsfähig. Gab auch schon bei den Anwälten hier auf der Plattform ein paar Antworten dazu, einfach mal suchen. Kontoführungsgebühren, Ermittlungskosten usw. sind Posten die Beispielweise nicht erstattungsfähig sind. Zinsen dürfen jedoch berechnet werden.

Vielleicht könttest Du mal eine Kopie des Kontoauszuges einscannen und hier hinverlinken (Namen bitte unkenntlich machen)

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#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Kannst Du die Real Aufstellung mal verlinken ?
(Namen u Anschrift abdecken bzw schwärzen)

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
RechtsuchenderHans
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 35x hilfreich)
2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

quote:
bat ich um eine geringe Ratenzahlung

Ratenzahlungsvereinbarung unterschrieben?
Falls ja auch diese mal verlinken.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12315.12.2010 08:21:06
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 10x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

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