Real Inkasso Inkassogebühren zahlen/ nicht zahlen?

18. Februar 2014 Thema abonnieren
 Von 
T.Lehmann
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 8x hilfreich)
Real Inkasso Inkassogebühren zahlen/ nicht zahlen?

Hallo liebe Forum-Mitglieder,

ich habe versucht mich bereits umzuschauen im WWW, bin auf diese sehr hilfreiche Seite gestoßen und denke hier kann mir jemand helfen.

Ich kenne mich mit dem Thema beschränkt aus aber möchte meiner Lebensgefährtin aus dieser Misslage helfen.

Folgendes ist stand der Dinge:

- Sie hat zwei Briefe von unterschiedlichen Rechnungen, aber dem selben Gläubiger von Real Inkasso bekommen.

- Hauptforderung sind jeweils zirka 85 Euro, 10€ Mahngebühren des Auftraggebers, kleine andere Beträge und die sogenannten Inkasso Gebühren die jeweils bei 44 Euro liegen.

- Die Frist zu zahlen läuft zur Zeit noch, sollte das Geld umgehend bzw. vor Ablauf der Frist inkl. der Mahngebühren des Auftraggebers an den Gläubiger gezahlt werden und per Einschreiben Real Inkasso informiert werden, dass die Kosten bereits beim Gläubiger bezahlt wurden sind? Wären dann die Gebühren der Real Inkasso hinfällig, da Sie keine Forderung mehr eintreiben müssen?

-Oder gibt es eine andere Möglichkeit diesen Kosten ohne viel Umstand zu entweichen?

Ich hoffe ich kann Ihr da schnell heraushelfen, möglichst kostensparend, denn Sie war vorübergehend zahlungsunfähig aufgrund plötzlicher Arbeitslosigkeit und hatte sich nicht getraut mir vorher davon zu berichten.

Ich danke Euch für jede Antwort/ Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen T.Lehmann

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

Ist die Hauptforderung in dieser Höhe berechtigt?
Wieviele Mahnungen hat sie von dem Gläubiger bekommen?

Gruß

Shihaya

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"Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage, und nicht für das, was ihr versteht."

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
T.Lehmann
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 8x hilfreich)

-Die Hauptforderungen entsprechen dem Schuldbetrag und die Mahnkosten wurden im voraus in der gleich genannten Zahlungserinnerung nicht angegeben.

-Also es ist zu jeder Rechnung eine "Zahlungserinnerung" zugesandt wurden. In dieser steht noch nichts von Mahngebühren oder dem genauen weiteren Verfahren. Es wird lediglich mit einer Frist gebeten zu zahlen.

- Meine Frage bleibt weiterhin offen, ob sie die Inkassogebühren sich ersparen kann, wenn sie sofort direkt dem Gläubiger nun zahlt. Dann entfällt die Aufgabe des Inkassobüro's die Forderung einzutreiben, da sie schon beglichen ist. Dadurch muss die Dienstleistung des Inkassobüros nicht gezahlt werden, da sie nicht geleistet wurde außer ein einziger Brief und der ist doch keine 44€ Wert oder? Können die Kosten auf den Gläubiger umgelegt werden oder das dieser seinen Auftrag bei dem Inkassobüro zurück zieht?

Also kommt Sie um die Kosten herum oder gibt es keinen Ausweg? Selbst wenn die Kosten zu tragen sind sollte man die Hauptforderung und Mahnkosten lieber direkt dem Gläubiger zahlen?

Schöne Grüße T. Lehmann

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5x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Meine Frage bleibt weiterhin offen, ob sie die Inkassogebühren sich ersparen kann, wenn sie sofort direkt dem Gläubiger nun zahlt

Das ist die falsche Frage. Denn das Inkasso ist bereits tätig, weil man in Verzug war und insofern kommt man grundsätzlich nicht Drumherum. Man muss die Frage anders stellen: Welche Berechtigungen haben Inkassogebühren überhaupt? Insofern:
quote:
Selbst wenn die Kosten zu tragen sind sollte man die Hauptforderung und Mahnkosten lieber direkt dem Gläubiger zahlen?

Genau das. Hauptforderung und nachvollziehbare Mahngebühren an den Gläubiger direkt zahlen, zweckgebunden. Dann den nächsten Brief des Inkassos abwarten und dann die Forderung vollumfänglich zurückweisen, der Speicherung der personenbezogenen Daten widersprechen und die Weitergabe an Auskunfteien untersagen.

Die eigentliche Frage ist die nach der Berechtigung und der Höhe erlaubter Inkassogebühren. Hier einige Argumente:

- Im Masseninkasso findet grundsätzlich weder eine Rechtsberatung statt noch eine Einzelfallprüfung. Insofern ist eine volle RVG-Gebühr grundsätzlich nicht durchsetzbar (zumindest wenn man diesem Argument folgt). Es stünde damit bestenfalls nach RVG die Kosten für ein "Schreiben einfacher Art" im Raum. Bei dir so rund 10€ bis 15€.
- So Sonderposten wie Kontoführungsgebühren sind sowieso verboten
- Einige Gerichte streichen die Inkassogebühren wegen Verstöße gegen die Schadensminderungspflicht auf Briefporto zusammen (bzw. so um die 3€).
- Nach §4RDGEG darf man nur die Kosten für 100 gleichartige Mahnungen desselben Gläubigers im gleichen Monat ersetzt bekommen. Auch wenn diese Gebührennote noch nicht festgelegt wurde, sind das ganz sicher keine 40€ bis 50€.
- Im Masseninkasso werden Unternehmen oft mit 0€-Flatrates geködert. Das heißt, ihnen wird vertraglich garantiert, nie Geld ans Inkasso zahlen zu müssen. Wenn aber nie eine Rechnung geschrieben wird und nie ein Schaden entsteht, wieso fordert man dann Inkassogebühren als Schadensersatz ?

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
T.Lehmann
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 8x hilfreich)

Danke Ihnen für die informationsreiche Antwort.
Wir werden jetzt so vorgehen wie Sie es geschrieben haben.

Nach dem Einschreiben mit Widerspruch etc., welches wir Real Inkasso zukommen lassen, falls ein neuer Brief von diesen kommen sollte, ist was zu erwarten?

Ist davon auszugehen das diese gerichtlich versuchen zu kriegen was sie fordern? Oder ist davon weniger auszugehen und diese lediglich noch einige Briefe in bettlerischer Art schreiben und dann es irgendwann unterlassen?

Möchte auf die Situation vorbereitet sein und auch ebenfalls wissen ob Sie sich an einen Anwalt richten sollte, welcher ggf. wieder Kosten aufwirft, denke ich. Dabei ist dies auch ein Thema, wo ich keine Kenntnisse habe, da ich noch nie mit zutun hatte.

Schöne Grüße und schönen Dank T.Lehmann

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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
- Hauptforderung sind jeweils zirka 85 Euro, 10€ Mahngebühren des Auftraggebers, kleine andere Beträge und die sogenannten Inkasso Gebühren die jeweils bei 44 Euro liegen.


Ich würde jeweils pauschal 100 € unangekündigt und zweckgebunden (nur hauptforderung)direkt an den/die Gläubiger überweisen (nicht aufs Inkassokonto)

Die Lebensgefährtin soll sich allerdings mental auf einige böse briefe einstellen

Lies Dich mal hier ein
http://www.elo-forum.org/schulden/114457-vorgerichtliche-inkassogebuehren-umgehen.html



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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
T.Lehmann
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 8x hilfreich)

Vielen Dank euch,

werde erstmal so vorgehen falls weitere Fragen aufkommen sollten melde ich mich erneut.

Schöne Grüße

T.Lehmann



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1x Hilfreiche Antwort

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