Guten Abend,
Ich habe am 28.12.19 einen Brief von Real Solution erhalten mit einer Forderung
von 1103,53 €. Im Schreiben steht auch ein Vollstreckungsbescheid vom 12.09.05.
Hier ein Ausschnitt aus dem Brief:
Sehr geehrte Frau ...
In der im Betreff genannten Angelegenheit ging es ursprünglich um eine Forderung der Firma Telefonica Germany GmbH.... Um Ihnen die Gelegenheit zu geben, ein weiteres Anwachsen der Forderung durch zusätzliche Kosten zu vermeiden, erwarten wir bis zum ..... die Überweisung der Gesamtforderung in Höhe von 1103, 53 € . Falls Sie nicht zahlen können, rufen Sie uns gerne an ... wegen Lösung.
Ich war so erschrocken das ich dies tat am 28.12.19 . Bei dem Telefonat wurde ich stutzig als ich mehrere Fragen stellte und deswegen angeschrien wurde. Ich kann mich nicht erinnern einen Telefonvertrag abgeschlossen zu haben . Ich hatte damals eine P-karte die ich immer aufladen musste. Am Telefon stimmte ich einer Ratenzahlung zu weil ich Angst hatte. Nach dem Telefonat recherchierte ich und habe am 30.12 einer Wiederspruch per Einschreiben zu der Firma geschickt. Ich verlangte eine detaillierte Forderungsaufstellung zudem die Vertragskopien von Telefonica und die Titelkopie, da in dem Anschreiben von dem Inkasso nichts dabei war.
Am 2.1.20 bekam ich das Schreiben vom Inkasso zur Ratenzahlung von mon. 50 € das dann noch mal mit 81, 00 € verbunden wäre. Ich sollte am 5.1. 2020 die erste Rate bezahlen, habe ich aber nicht wegen des Wiederspruchs . Ich hätte die Ratenzahlung aber nur bis zum 5.12.20 bekommen und danach die Restforderung bezahlen oder wieder eine neue Ratenzahlung vereinbaren müssen.... und wahrscheinlich noch mal 81 € draufschlagen. Bin fix und fertig ... habt ihr Tipps für mich?
LG
Real Solution Inkasso Forderung nach 15 Jahren
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Erstmal Titelkopie anfordern und schauen welche Adresse draufsteht. Ansonsten erstmal nichts zahlen, Ratenzahlungsvereinbarungen am Telefon sind sowieso nicht verbindlich, sofern nicht aufgezeichnet.
Dankeschön, das habe ich gemacht. Dürfen die denn ohne mein Wissen das Gespräch aufzeichnen?
Gruß
-- Editiert von Aclementine am 07.01.2020 22:24
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Ne, dürfen die nicht. Das ist aber egal, du hast direkt danach widerrufen. Das ist soweit gut.
Warte ab, wie sie auf den Widerspruch reagieren. Sie müssen dir mindestens den Titel vorlegen o.ä. Das ergibt sich aus §11a RDG. Blind bezahlen musst du definitiv nicht. Wenn die dann antworten, melde dich nochmal hier,
Vielen Dank! Ich werde mich melden.
LG
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