Hallo,
ich habe eine Rechnung erhalten dessen Höhe nicht korrekt ist. Meine Reklamation wurde ignoriert, stattdessen kam nach Ablauf der angegebenen 5 Tagen Zahlungsziel ohne vorherige Mahnung ein Brief vom Rechtsanwalt mit nochmal ca. 100 Euro Forderung. Ist dies rechtlich so erlaubt? Weitere Frage: Was ist wenn die Rechnung tatsächlich von der Höhe her nicht korrekt ist, muss ich die RA-Gebühren trotzdem zahlen?
Rechnung, Mahnung, Anwalt
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?



--- editiert vom Admin
5 Tage Zahlungsziel? War das vertraglich vereinbart? Oder sind Sie gewerblich tätig?
Die RA-Kosten müssten Sie allenfalls zahlen, wenn Ihr Rechnungswiderspruch nicht durchschlägt.
-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
5 Tage Zahlungsziel? Wie Jotrocken schon geschrieben hat: wenn keine vertragliche Vereinbarung da ist, tritt kein Verzug ein. Wobei zu prüfen ist, ob der Widerspruch gegen die Rechnung als ernsthafte Leistungsverweigerung zu klassifizieren wäre.
-----------------
"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"
Es handelt sich um eine Maklerprovision. Die Provision wurde in Rechnung gestellt, allerdings ist der Betrag nicht korrekt weil eine geringe Vorrauszahlung getätigt worden ist und diese nicht berücksichtigt worden ist. Weil aber auch noch andere Unstimmigkeiten vorhanden sind, habe ich zunächst den gesamten Betrag reklamiert. Doch diese Reklamation wurde ignoriert, stattdessen Brief von Anwalt. Auf der Rechnung steht zahlbar bis "Datum". Im Brief vom Anwalt steht das ich im Verzug bin.
Für den Fall das nun meine genannte Reklamation nicht durchgeht, aber der Rechnungbetrag trotzdem nicht korrekt ist wegen der geleisteten Vorrauszahlung, muss ich die Anwaltsgebühren bezahlen?
Ich kam ja garnicht dazu meine weiteren Reklamationen zu schildern, da war ja schon die Post vom Anwalt im Briefkasten.
Warum nicht den Betrag an den Gläubuiger überweisen der Deiner Meinung nach akzeptabel ist und bezügl des Restbetrages der Gegenseite den rechtsweg anheimstellen
--- editiert vom Admin
Und steht im Maklervertrag etwas über das Zahlungsziel, oder nicht?
-----------------
"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"
Hallo,
weil die Sache im streitigen Verfahren ist und die Wahrscheinlichkeit auch hoch ist das es vor Gericht geht, möchte ich mich hier mit detailierten Angaben kurz halten. Der "Feind" könnte mitlesen.
Aber um trotzdem halbwegs zu beantworten, geht mal davon aus das es kein Maklervertrag gibt oder kein Zahlungsziel vorher vereinbart wurde oder mir garnicht bewusst war das ich Maklergebühr zahlen muss. Geht auch mal davon aus das die Forderung 1000 Euro ist und die Vorrauszahlung 50 Euro.
Ob eine Forderung nun berechtigt ist oder nicht, soll erstmal egal sein. Fakt ist das die Höhe nicht stimmt, wenn die überhaupt was fordern dürfen.
Daher meine Frage, ob ich für die Anwaltsgebühren aufkommen muss wenn die was fordern dürfen, aber der in Rechnung gestellte Betrag zu hoch ist?
--- editiert vom Admin
Paul und Heinz gehen in die Disco.
Paul sagt zu Heinz: "Hey Heinz, ich bin so schüchtern. Wenn Du für mich heute Abend ein Mädel klar machst, kriegst 10 Euro." Da sagt Heinz: "Ist ok, aber Du musst mir erstmal nen Bier ausgeben damit ich locker bin. Das Geld für das Bier kannst Du mir später von den 10 Euro abziehen."
Paul bringt Heinz das Bier und tatsächlich verkuppelt Heinz später ein nettes Mädchen mit Paul.
Am nächsten Tag schreibt Heinz dem Paul eine Rechnung über 10 Euro mit 5 Tagen Zahlungsziel. Doch Paul schreibt zurück, die war doof und wollte nur knutschen. Ich zahle nicht. Heinz findet Paul's Reklamation lächerlich und reagiert erst garnicht drauf und schaltet stattdessen seinen Anwalt ein.
Jetzt die Masterfrage:
Muss Paul die Anwaltskosten bezahlen? Denn die Rechnung ist so oder so nicht korrekt, denn Heinz hat vergessen das Bier abzuziehen!
--- editiert vom Admin
Ne, hab kein Steuersparmodel gekauft.
Du denkst zu kompliziert! Sehe es mal ganz Allgemein.
Ich will doch nur wissen ob man die Rechtsanwaltgebühren zahlen muss für eine Forderung dessen Höhe nicht korrekt ist!?
Ich habe eine Rechnung bekommen.
Diese habe ich komplett reklamiert.
Nun kann es sein das meine Reklamation rechtlich unwirksam ist und ich zahlen muss.
Meine 2. Reklamation bezieht sich auf die Höhe des in Rechnung gestellten Betrages. Hier bekomme ich nun Recht.
Muss ich dann die Anwaltsgebühren zahlen?
Anders gefragt, kann die gegnerische Partei Verzugskosten verlangen, dessen Rechnung nicht korrekt ausgestellt wurde und Reklamationen ignoriert wurden?
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
24 Antworten
-
21 Antworten
-
9 Antworten
-
6 Antworten
-
5 Antworten
-
7 Antworten
-
3 Antworten
-
11 Antworten
-
1 Antworten
-
13 Antworten
-
13 Antworten
-
11 Antworten
-
3 Antworten
-
6 Antworten
-
2 Antworten