Rechnung bezahlt, danach Inkasso (Infoscore Forderungsmanagement)

27. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
fb450623-76
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechnung bezahlt, danach Inkasso (Infoscore Forderungsmanagement)

Hallo,

folgender Sachverhalt, Rechnung wurde von mir definitiv nicht rechtzeitig bezahlt, da die Rechnungssumme nicht korrekt war. Email mit Hinweis und Bitte um Korrektur wurde zu H&M geschickt aber nie beantwortet. Aufgrund persönlicher Umstände hätte ich keine Zeit und Nerven da mehr dahinter zu sein. Da es auch nur um 10€ ging habe ich irgendwann die Rechnung bezahlt. Zwei Tage später erhielt ich von infoscore Forderungsmanagment GmbH die Aufforderung den Betrag plus 80€ Mahngebühren zu zahlen. Ich schrieb zurück dass ich die Forderung bereits beglichen hätten. Infoscore behart aber weiterhin auf die weiteren 80€ mit dem Hinweis dass ich bereits in Verzug war.
Was ich bisher gefunden habe, ist, wenn es sich um einen Anwalt handeln würde diese Forderung in Ordnung wäre und ich dieser nachzukommen habe. Was ich nicht verstanden habe, wie es bei einem Inkassounternehmen aussieht.

Vielen Dank für die Hilfe!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9029 Beiträge, 4886x hilfreich)

Zitat (von fb450623-76):
Was ich nicht verstanden habe, wie es bei einem Inkassounternehmen aussieht.
Forderung vollumfänglich zurückweisen. Schau mal in andere Threads, da postet mepeisen immer so tolle Vorlagen.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16202x hilfreich)

Naja, kann auch hier einen tollen Vorschlag schreiben: "Wertes Inkasso. Sie sollten sich einmal den Schriftverkehr zwischen mir und ihrer Mandantin anschauen. Ich war NICHT im Verzug. Ich behalte mir vor, das von mir Zuviel gezahlte Geld von ihrer Mandantin per Gericht zurückzufordern. Im übrigen wollen Sie mir umgehend das komplette zwischen Arvato und ihrer Mandantin geschlossene Vertragswerk vorlegen, sowie per Kontoauszug beweisen, dass ihre Mandantin die Gebühren jemals bezahlt hat. Dies benötige ich für eine anwaltliche Prüfung, ob ihre Angaben korrekt sind. Laut meiner Recherche haben sie nämlich verbotenerweise ein Erfolgshonorar abgeschlossen, so dass nie ein Schaden entsteht."
So in etwa.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
alucard2005
Status:
Praktikant
(520 Beiträge, 321x hilfreich)

Bei den Inkassogebühren trickst Infoscore

Willst Du auf Nummer Sicher gehen dann überweist Du gem dieser Gebührenliste http://www.schuldnerberatung-schickner.de/news/inkassokosten-zulassig-oder-nicht-/
18 € (15 € Inkassogebühren plus 3 € Auslagenpauschale) zweckgebunden (nur Inkassokosten) an Infoscore

ICH persönlich würde nichts mehr bezahlen

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