Hallo, folgendes Problem:
Mein Mann hat 2 Rechnungen einer Firma vergessen zu zahlen (Rechnungsdatum 31.01.2013 + 15.02.2013). Er hat sie am 26.04.2013 beglichen (es kam nie eine Zahlungserinnerung oder gar Mahnung). Am 03.05.2013 (Belegdatum) kam ein Brief der Creditreform mit der Aufforderung doch endlich zu zahlen und gleich auch noch 206,19 Inkassovergütung, Auslagen, Zinsen blabla. Ich weis, wir haben das Zahlungsziel enorm überschritten, aber bezahlt BEVOR der Brief der Creditreform kam. Was nun? Müssen wir das wirklich zahlen? Oder irgendwas schriftliches schicken? Danke für Eure Hilfe!
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Rechnung bezahlt - Creditreform will Geld
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?



Waren in den beglichenen Rechnungen bereits interne Mahngebühren der Firma enthalten ?
Es handelt sich nicht um Lastschriftrückläufer ?
Wie hoch waren die Ursprungsrechnungen gerundet ?
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"Privatmeinung - keine juristischen Fachkenntnisse "
Hab mal ein Urteil gelesen:
"Dem Gläubiger ist es zuzumuten den Schuldner zunächst
selbst anzumahnen, bevor er ein Inkassounternehmen
beauftragt". So, oder so ähnlich.
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Hallo,
mein Mann hat nur den reinen Rechnungsbetrag bezahlt.
Eine Rechnung mit xxx,23 Euro und eine Rechnung mit xxx,05 Euro.
Die Rechnungen sind keine Lastschriftrückläufer, ganz normale Lieferantenrechnung mit 8 Tage 2% Skonto etc.
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-- Editiert Moderator am 03.06.2013 20:45
Stop, ich muss zurückrudern. Mein Mann sagt grad, er hat 2 Mahnungen bekommen... (Entschuldigung...Männer) und auf die 2. Mahnung hin, hat er bezahlt (ohne Mahngebühren, siehe mein Post oben). Danach kam dann das Schreiben des Inkassounternehmens.
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Das Schreiben des Inkassos ignorieren. Der Rechnungsbetrag ist schon relativ hoch. Ich würde daher Mahnngebühr (3€ für ein Schreiben) und Zinsen (stehen drin bzw. lassen sich unter www.basiszins.de/zinsrechner ausrechnen) bezahlen. Im Verwendungszweck neben eurer Kundennumer u.ä. genau das hinschreiben "Briefporto + Zinsen".
Mehr nicht.
Vielleicht kann man jetzt schon retournieren (Einschreiben). Ich würde das in etwa so schreiben: "Ich weise die Forderung vollumfänglich mangels Vorlage einer Vollmacht nach BGB zurück. Sie war auch vorher schon beglichen. Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten ud die Meldung an Auskunfteien. Weitere Korrespondenz ist unerwünscht, einem Mahnbescheid werde ich widersprechen."
Inkassokosten sind nach Meinung vieler Gerichte nicht erstattungsfähig. Das ist keine Garantie aber eine Klage nur wegen Inkassokosten ist sehr selten. Eine gewonnene Klage nur wegen Inkassokosten habe ich bisher nicht gefunden.
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
Komme aus der Inkasso Branche und würde ähnlich wie @mepeisen vorgehen allerdings würde ich diesen 1 Inkassobrief komplett ignorieren und erst nach Erhalt des kommenden 2 briefes - in welchem man den zahlungseingang Deines mannes bestötigt und die Rechtmäsigkeit der Inkassogebühren als vermeintlichen Verzugsschaden begründen wird - reagieren
Jetzt würde ICH 2 Überweisungen an den Lieferanten tätigen : Für die 1xx,23 rund 20 € überweisen (zweckgebunden : Mahngebühr/ Verzugszinsen )
Für die 9xx,05 rund 40 € überweisen (ebenfalls zweckgebunden
Nicht vergessen : Die 2 % hat Dein Mann ja auch bekommen ;-)
Nach Erhalt de 2 Inkassoschreibens die Forderung mangels Vorlage der Vollmacht schriftlich gegenüber der CreFO zurückweisen - 2 oder 3 Mahnbriefe kommen aber trotzdem meistens - am besten dann nochmal posten
Hab die genauen Summen mal edtiert ;-))
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"Privatmeinung - keine juristischen Fachkenntnisse "
-- Editiert thehellion am 03.06.2013 20:44
Wie kommst du auf die 60€, thehellion? An Zinsen sind es beispielsweise für 1000€ für einen Zeitraum von 31.1.2013 bis 26.4.2013 nur 11,47€.
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
-- Editiert mepeisen am 03.06.2013 21:10
@mepeisen
ok aber er hat ja auch im Vorfeld die 2 % skonto abgezogen
Macht bei rund 1200 € auch einen guten 20 er aus
Sconto ist ja nur für Schnellzahler welche innerhalb einer kurzen Frist zahlen werden - also wieder dazurechnen da er ja nun mal kein Schnellzahler war ;-)
Wenn man von 3 Mahnungen a 3 € ausgeht die 2 % dazurechnet sowie die Zinsen kommt man auf rund 60 €
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"Privatmeinung - keine juristischen Fachkenntnisse "
-- Editiert thehellion am 03.06.2013 21:27
OK, habe ich irgendwie überlesen. Solange das niemand zurückfordert, würde ich das nicht bezahlen. Wenn jemand anfängt das zu fordern, würde ich es wortlos bezahlen. Aber auch nur das.
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
Auch hier wird vermutlich die Creditreform die verspätete Zahlung nach Abschluss der Inkassoakte erstmals an die Auskunftei der Creditreform melden.
Ein Negativeintrag verhindert z .B . die Aufnahme eines Darlehens.
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