Rechnung bezahlt - Inkassobüro will trotzdem Geld

3. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
DarkBlue
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechnung bezahlt - Inkassobüro will trotzdem Geld

Hallo,

angenommen jemand erhält einen Strafzettel von einer privaten Firma, weil er keinen Parkschein gelöst hat.
Den Rechnungsbetrag begleicht man dann, nach deren Mahnung.
Mehrere Monate später kommt dann ein Inkassobüro auf einen zu und fordert den Rechnungsbetrag zuzüglich Gebühren ein.

Meine Frage ist nun:

Sollte / muss man dem Inkassobüro bescheid geben, dass hier ein Irrtum vorliegt oder kann man ruhigen Gewissens auf den Mahnbescheid warten, dem man dann widerspricht?
Schließlich ist man ja nicht schuld, wenn die ihre Buchhaltung nicht im Griff haben.

Freue mich auf hilfreiche Antworten.

Gruß

DarkBlue


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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Also ich würde tatsächlich nicht reagieren und dem MB abwarten (wenn er denn kommt).

Seltsam - ein Strafzettel von einer privaten Firma? Wie das denn?

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Ich würde in diesem Fall genauso wie von Jotrocken empfohlen verfahren und die Geschichte einfach aussitzen

lg

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
DarkBlue
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Strafzettel ist vielleicht der falsche Ausdruck.
Der Zedent ist schon mal negativ in der Presse aufgefallen.
Er kauf / pachtet Parkplätze von der deutschen Bahn und stellt dann einen Parkautomaten auf. Die Parkplätze haben keine Zugangsschranken etc. wie in einem Parkhaus.
Und wenn man nicht zahlt und erwischt wird, dann gibs Ärger ;-)

Hat es rechtlich keine Konsequenzen falls man den Zessionar nicht auf den Irrtum aufmerksam macht? Es gibt ja ne Schadenminderungspflicht. Oder sind die tatsächlich selbst schuld, wenn die Briefe verschicken, die dem Grunde nach nicht gültig sind?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Von Bausteinbriefen mal abgesehen passiert nichts - Hauptforderung ist beglichen

lg

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