Rechnung bezahlt-kurze Zeit spät Brief vom Inkasso

25. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
mk2012
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechnung bezahlt-kurze Zeit spät Brief vom Inkasso

Hallo!

Ich habe ein Problem. Vielleicht kann mir ja jemand einen Tip geben.

Ich habe bei einem Baby-Versandhaus etwas für meinen Sohn bestellt. Habe Ende Mai überwiesen, leider nicht bemerkt das meine Bank eine Rücküberweisung gemacht hat, weil ich Dussel eine Zahl bei der Kontonr. vergessen habe. Ja, mein Fehler, doof gelaufen :( Nun hatte ich am 6.7. sofort eine 2te Überweisung in Auftrag gegeben und eine mail über das Kontaktfeld des Versandhauses geschrieben.Keine Antwort.Überweisung ist aber nicht zurückgekommen. Die Woche darauf flatterte dann ein Schreiben von Universum Inkasso ein, Ich sollte bitte den Rechnungsbetrag +20 euro mahnauslagen des gläubigers+ 3euro zinsen+45euro inkassovergütung+20euro kontoführungsgebühr zahlen. Also ca.90 Euro. Die Forderung ist auf den 11.07. datiert.

Ich habe dem Inkassobüro schon 2 mails mit meinen Kontoauszügen geschickt und keine Antwort erhalten. Heute will ich noch einen Brief per Einschreiben hinschicken, obwohl ich fast glaube das der auch unbeantwortet bleibt. Telefonisch ist diese Firma ja leider nicht zu erreichen. Es geht immer ein Computer ran.

Was meint ihr muss ich ALLES von den zusätzlichen Kosten zahlen? Wie würdet Ihr vorgehen?

Mit Grüßen Melanie

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Post vom Inkassobüro?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1339x hilfreich)

Es kann einem Unternehmer zugemutet werden, zunächst selbst
eine Mahnung zu verschicken.
Die Inkassokosten werden wohl kaum einklagbar sein.

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Matthias Lehmann
Status:
Beginner
(139 Beiträge, 106x hilfreich)

Lassen Sie sich von dem Inkassounternehmen erst einmal eine Vollmacht zeigen, in welchem das Unternehmen zur Betreibung der Forderung des Gläubigers berechtigt ist.

Liegt Ihnen diese Vollmacht bereits vor, überweisen Sie 3,00 € Zinsen und Mahnkosten von max. 5,00 €.

Schreiben Sie in dem Verwendungszweck die vom Inkassounternehmen angeforderten Daten mit dem Zusatz: "Nur Zinsen, nur Mahnkosten".

Verfassen Sie zeitgleich ein Schreiben in welchem Sie das Inkassounternehmen darauf aufmerksam machen, dass die Hauptforderung bereits beim Gläubiger bezahlt wurde, dass Sie Zinsen und die Mahnkosten anteilig überwiesen haben und der restlichen Kostenrechnung widersprechen. Verschicken Sie das Schreiben per Einschreiben/Rückschein.

Akte schließen und Sonne genießen. Die aufgeführten Kosten sind zwar berechtigt aber nicht ansatzweise durchsetzungsfähig. Das weiß auch das Inkassounternehmen. Nach zwei oder drei Briefen wird die Sache im Sande verlaufen.

Meine Prognose und Empfehlung.

-- Editiert Matthias Lehmann am 25.07.2012 15:07

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Das IB hofft auf Unkenntnis ;-)
Ich würde genau so verfahren wie oben empfohlen und evtl noch 3 oder 4 € ans Versandhaus überweisen

Fax ans IB

....Ich weise die Forderung vollumfänglich mangels Vorlage der Gläubigervollmacht zurück und setze Sie hiermit in Kenntnis das es keinerlei offene Forderung seitens Ihres vermeintlichen Auftraggebers gegen mich gibt
Weitere Briefe Ihres Hauses sowie Ihrer Vertragskanzlei werden zu keiner Zahlung führen
Mit der weitergabe meiner Daten bin ich gem BDSG nicht einverstanden
Unterlassen Sie die Kontaktaufnahme per Telefon......

2 oder 3 nervende Briefe können allerdings trotzdem kommen in welchem man Dir versucht diese Kosten als Verzugsschaden zu "begründen"

Am Besten dann nochmal posten

http://sudabeh.blog.de/2012/03/24/rechtsprechung-inkassogebuehren-13299956/




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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

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