Hallo Liebes Forum
Undzwar ich habe mal bei der Telefonsexdienstleistung angerufen und wollte schauen wie es ist war blöd von mir
Jetzt bereue ich es
Undzwar ich habe da angerufen und da kam eine Frau die geredet hat und gemeint hat drücken sie die 1 oder die 2 anschließend habe ich nix gedrückt dannach die meinte am Telefon dann es kostet 90€ ich habe direkt aufgelegt und hatte Panik 2Monate Später bekomme ich eine Sms da steht drinne "Verehrte(r) Teilnehmer(in),
des Telefonanschlusses 0000000
am: 11.09.2021
um: 17:59:12
wurde eine kostenpflichtige Erotikdienstleistung in Anspruch genommen.
Phonemax macht die Forderung in Höhe von 90,00.-€ im Wege des Factorings geltend.
Zahlen Sie den Rechnungsbetrag in Höhe von 90.00,-€ innerhalb von 8 Tagen an
Ich habe dies Ignoriert und hatte aber Angst und wusste nicht was ich tun soll ich habe im Internet nachgeschaut ein paar meinten die hätten es Bezahlt und viele sagten ich habe es ignoiert die haben dann noch paar sms geschickt und dann war ruhe und ich wusste trotzdem nicht was ich tun soll
Jetzt 8tage Später kam die zweite sms mit einer Mahnung das ich 140€ zahlen muss jetzt weiß ich nicht was ich tun soll könnte mir da Jemand Helfen wäre echt Nett
In der Sms steht ned mal der Name oder die Adresse
Sie wollten aber meine Adresse herausfinden sie haben mich mit einer anderen nummer angerufen und haben sich als Post genannt und wollten meine Adresse aber ich habe aufgelegt
Und ich würde jetzt gerne wissen was ich tun soll da ich sehr Panik habe.
Mit Freundlichen Grüßen
-- Editiert von Moderator topic am 20.10.2021 18:10
-- Thema wurde verschoben am 20.10.2021 18:10
Rechnung erhalten wegen Telefonsexdienstleistung
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Sehr geehrter Ratsuchender,
danke für Ihre Frage. Ist zwar so gar nicht mein Gebiet, aber vielleicht hilfst dennoch.
Wenn das so passiert ist wie beschrieben, dann sind die 90 Euro für nix, nicht gerechtfertigt. Um das aber beweisen zu können, sollten Sie die entsprechenden Anrufdaten sichern. Am besten per Foto oder ähnlichem aus der Fritzbox oder der Anruferliste, damit sie nachweisen können wie lange Sie dort gesprochen haben.
Danach sollten sie überlegen wie das mit den konkreten Anruf war und hier auch eine Erinnerungsniederschrift machen, die so genau wie möglich ist.
So Sie nach der Angabe des Preises aufgelegt haben, ist hier kein Vertrag zustande gekommen PUNKT. ...und daher die Forderung nicht entstanden.
Der Anbieter muss hier bei entsprechendem Bestreiten Ihrerseits, vollumfänglich beweisen, dass hier ein Vertrag zustande gekommen ist und wofür er wie abrechnet.
Außerdem müssten Sie eine SMS/ eMail oder ähnlich eine Widerrufsbelehrung erhalten haben und ggf. sogar mindestens in Textform nach Belehrung auf dieses Widerrufsrecht verzichtet haben. Ist keine Belehrung in Ihrem ausschließlichem Empfangsbereich eingegangen, üben Sie bitte so schnell als möglich dieses durch Erklärung an den Dienstleister oder dessen Bevollmächtigten (bitte Vollmacht vorlegen lassen) durch textliche Erklärung in Nachweisbarer Form (eMail, Whatapp, FAX usw.) aus.
Dann können Sie die Factoringdienstleister, Forderungseintreiber, Rechtsanwälte ruhig kommen lassen und ignorieren.
Was sie auf keinen Fall ignorieren dürfen, ist Post in einem gelben Briefumschlag, sprich Post vom Mahngericht. Hier widersprechen Sie dem Mahnbescheidsantrag bitte unverzüglich innerhalb der 14 Tagefrist.
Viel Erfolg und aufregende Nächte
RA A. Wehle /Aachen
Also soll ich es Ignoieren außer wenn ein gelber Briefumschlag kommt?
Mfg
-- Editiert von Benutzer127472 am 19.10.2021 20:33
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ggf. möchten Sie auch den nicht fetten Text einfach mal lesen...
Stichwort Widerrufsrecht
Bei dieser Masche handelt es sich im Regelfall um Trickbetrüger. Die wollen normalerweise nicht vor Gericht, denn oft genug sind es Scheinfirmen, die in ihrer Anonymität im Ausland nur schwer greifbar sind für entsprechende strafrechtliche Verfolgung. Deswegen auch diese SMS mit der ständigen Kostensteigerung als Nötigungsversuch. Manchmal kommt noch eine Drohkulisse dazu, beispielsweise dass man irgendwo veröffentlicht wird und Nachbarn von dem Anruf erfahren usw.
Zitat:Der Anbieter muss hier bei entsprechendem Bestreiten Ihrerseits, vollumfänglich beweisen, dass hier ein Vertrag zustande gekommen ist und wofür er wie abrechnet.
Zum Glück ist es seit vielen Jahren (?) exakt anders herum. Die Telefonansage inklusive Kostenansage muss kostenfrei erfolgen. Der Verbraucher muss die Chance haben, zu widersprechen, beispielsweise durch das hier geschilderte sofortige Auflegen.
Deswegen auch die eher an Betrug erinnernde Masche, dass man eine Taste drücken soll, ohne die Folgen (Kosten) zu kennen.
Das Gegenteil muss der Anbieter beweisen, also dass alles korrekt abläuft. Wenn im Internet zu dieser Rufnummer die Schilderungen voll sind, hat man soweit eine gute Ausgangslage. Der Hinweis des Anwalts ist wichtig: Dokumentiere, wie lange der Anruf gedauert hat. Denn die Masche ist ja bekannt und selbst wenn sie es jemals vor Gericht wagen sollten (was ich wie gesagt bezweifele) würde darüber ja nachweisbar sein, dass du nie Dienste n Anspruch genommen hast, weil der Anruf rechtzeitig abgebrochen wurde.
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