Rechnung für einen Brillenaustausch Part 2

23. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Vaquum
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)
Rechnung für einen Brillenaustausch Part 2

Hallo zusammen,

wie das ganze angefangen hat, kann man hier einsehen.

Kurzes tl;dr:
Brille austauschen lassen durch Defekt am Rahmen. Finanzdienstleister (BFS finance) von MrSpex hat dies als Retoure eingestuft, voreilig gehandelt und meinem Bruder das Geld der Brille überwiesen (er hatte die Brille für mich damals bezahlt).
Nach dem begangenen Fehler von BFS wollten sie das Geld natürlich wieder, woraufhin ich ein Schreiben mit einem Betrag bekommen habe, den ich zu zahlen habe.
MrSpex und die BFS haben mir nicht gesagt wohin das Geld gegangen ist, sondern lediglich über einen Telefongespräch erwähnt, dass dies an mich überwiesen worden ist.

In dieser Zeit war mein Bruder im Ausland, woraufhin sich Inkasso und Anwälte eingeschaltet haben.
Nachdem er wieder in Deutschland war hat er bemerkt, dass das Geld auf sein Konto gelandet ist, welches wir nun überwiesen haben.
Nun zu Part 2...

Der Rechtsanwalt versucht nun mir mitzuteilen, dass deren Mandat (MrSpex) die Zahlung als Ratengesuch wertet entsprechend zu zahlender, monatlicher Raten.

Zudem wird erwähnt, ich zitiere:
"Der Ratenvereinbarung wird unter Vorraussetzung der Übernahme der 1,0 Einigungsgebühr zzgl. Auslagenpauschale, gemäß §§ 13 , 31b RVG i.V.m Nr. 1000, 1003, 7002, von 54,00 EUR zugestimmt.
Teilzahlungen werten wir als Zustimmung.
Der Zahlungsrückstand mit einer Rate oder einem Teil davon führt zum Wegfall der Ratenzahlungsvereinarung. Die jeweils noch offene Restofrderung ist dann in voller Höhe zur sofortigen Zahlung fällig. Sollte die Frist nicht eingehalten werden, sind wir verpflichtet, das Verfahren weiter zu betreiben.

Nachdem das gerichtliche Mahnverfahren bereits eingeleitet wurde, wird zur Absicherung der Forderung noch ein Vollstreckungsbescheid beantrag und zugestellt werden. Dem Abschluss einer Ratenvereinbaerung wird nur unter der weiter Vorraussetzung zugestimmt, dass gegen den Mahnbescheid bzw. Vollstreckungsbescheid keine Rechtsbehelfe eingelegt werden.
"

Was meint ihr was ich nun tun sollte?

Viele Grüße und danke schonmal im Voraus!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 289x hilfreich)

Dem Mahnbescheid hattest Du widersprochen?

Das Geld hat Dein Bruder überwiesen? an wen?

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Vaquum
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Jonathon):
Dem Mahnbescheid hattest Du widersprochen?

Das Geld hat Dein Bruder überwiesen? an wen?


Hi,
ja habe dem Mahnbescheid widersprochen.
Das Geld wurde an den Anwalt überwiesen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Dann würde ich gar nichts tun für den Moment. Der Anwalt kann behaupten, dass es eine Ratenzahlung ist. Akzeptieren muss man diese Behauptung nicht.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Vaquum
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Dann würde ich gar nichts tun für den Moment. Der Anwalt kann behaupten, dass es eine Ratenzahlung ist. Akzeptieren muss man diese Behauptung nicht.


Alles klar, ich belasse es dann mal erst so, danke.

1x Hilfreiche Antwort

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