Rechnung ist nie gekommen, aber jetzt der Mahnbescheid

7. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
kersekai
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Rechnung ist nie gekommen, aber jetzt der Mahnbescheid

Heute ist bei uns ein Mahnbescheid angekommen über eine nicht bezahlte Arztrechnung, die wir nie bekommen haben.
Mein Freund ist privatversichert und bekommt deshalb die Rechnungen vom Arzt nach hause geschickt und reicht sie dann ein.
Wir haben über die im feb. erfolgte Untersuchung nie eine rechnung oder eine Mahnung oder ähnliches bekommen.
Und jetzt gleich einen Mahnbescheid vom Rechtsanwalt.
Müssen wir tatsächlich die Rechtsanwaltkosten tragen?
Wer ist in der beweispflicht und wie kann man denn beweisen, dass man keine Rechnung bekommen hat?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Widerspruch komplett und ohne Begründung !!

Rechnung ist nicht strittig ?
Die Zustellung der Rechnung bzw der Mahnung kann von der Gegenseite nicht nachgewiesen werden ?

Dann Zahlung des tatsächlichen Betrages an den Arzt direkt auf das Konto !

So würde ich es machen

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#2
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Wenn Sie denn im Februar beim Arzt waren, mussten Sie doch mit einer Rechnung rechnen, oder??

Die Regel bei Arztrechnung ist die Zahlung innerhalb von x Tagen. Danach befinden Sie sich im Verzug. D.h., Sie sind mindestens 8 Monate im Verzug.

Der Arzt ist nicht verpflichtet, selbst Mahnungen zu schreiben, er kann den Anwalt damit beauftragen

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

aber murgab - wenn doch keine rechnung ankommt ! Ich ruf doch nicht wöchentlich beim Arzt an und frag ständig nach der Rechnung !
Der Doktor ist m.M eindeutig in der Beweispflicht
gruß
thehellion

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
kersekai
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo!
Danke für die Antworten!
Habe eben rausgefunden, dass der Arzt bis August die Post an eine falsche (alte) Adresse gesendet hat und im August hat er erst die richtige Adresse gehabt und uns auch angeschrieben.
Ist aber trotzdem nie was gekommen.
Sind wir in der Beweislast, beweisen zu müssen, dass der Brief verloren gegangen sein muss?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Sie sind schon verpflichtet, bei Umzug Ihre neue Anschrift mitzuteilen, weil, wie oben erwähnt (nicht wahr, thehellion :) :) ), DSie ja mit einer Rechnung rechnen mussten.

Wennd er Arzt in Unwissenheit Ihrer neuen Anschrift die Post an die alte gesendet hat (und kein Nachsendeantrag existierte), müssen Sie das nicht beweisen, denn es wäre ja Fakt, dass diese Briefe nicht ankamen

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Ist halt Glaubenssache Murgab - Ich glaube traditionell eigentlich immer dem vermeintlichen Sünder !
Bei Dir ist es ja mehr umgekehrt ;)
Der angebliche lt doktor verschickte Brief an die aktuelle Adresse ist ja auch nicht angekommen.
Evtl hat der Sünder ja der Sprechstundenhilfe die neue Anschrift mitgeteilt und hat sogar einen Zeugen dabei gehabt und die Sprechstunden Frau hat - in der Hektik des Alltags eben vergessen dies zu ändern
( hüstel und weg )



gruß
thehellion

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