Rechnung nach 3 Jahren - Dann Inkasso

11. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
clubmate
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechnung nach 3 Jahren - Dann Inkasso

Hallo liebe Community,
kur vorneweg, das ist mein erster Beitrag und ich hoffe er ist nicht doppelt.
Danke schonmal im Voraus.

So nun zu meinem Problem:
Ich habe im Oktober 2018 eine Rechnung bekommen von einem deutschen Video-on-Demand Portal (Maxdome). Ich sollte eine offene Forderung aus September 2015! begleichen. Ich hatte bei besagtem Anbieter mal einen Account, konnte mir jedoch keinen Reim drauf machen und ging von einer Spam/Scam-Email aus.
Es kamen noch zwei Mahnung, beider per Email welche ich aus gleichem Grund gar nicht mehr öffnete.
Nun habe ich per Email und per Post einen Brief von der Inkassofirma Infoscore Forderungsmanagment GmbH erhalten, welche mit der Durchsetzung der Forderungen beauftragt wurde.

Wie sich, nach Rücksprache mit meiner Bank herausgestellt hat, gab es im September 2015 eine Rücklastschrift da mein Konto nicht ausreichend gedeckt war. Es war die letzte Rechnung, da ich bei dem Anbieter gekündigt hatte. Ich wurde allerdings bis Oktober 2018 nicht aufgefordert diese zu begleichen. Letzendlich ist es vermutlich meine Pflicht sich um eine Rücklastschrift zu kümmern wobei ich eine zeitnahe Mahnung erwarten würde.

Wenn ich das richtig sehe, ist die Rechnung nicht verjährt. Sind zwar mehr als 3 Jahre aber der Zeitpunkt der Berechnung startet mit Ende des Kalenderjahres, oder?

Wie seht ihr die Sache? Kann ich versuchen die offene Rechnung von Maxdome (inkl. Zinsen etc.) zu bezahlen und dem Inkassounternehmen zu Widersprechen mit der Begründung ich hätte die Rechnungen per Mail nicht erhalten?
Geht mir nicht drum mich hier zu drücken aber finde die Handhabe mit Mahnungen nach über 36 Monaten per Mail doch recht unprofessionell für ein so großes Unternehmen.

Liebe Grüße und schöne Woche
clubmate

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
clubmate
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe bei abermaliger Recherche entdeckt, dass ein paar Threads weiter unten jemand das gleiche Problem mit Infoscore und Maxdome hat.
Das klügste Vorgehen ist also Maxdome bezahlen und Inkasso Widersprechen denke ich.
Falls noch jemand Anregungen oder Meinungen hat aber jederzeit gerne.
LG

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Das klügste Vorgehen ist also Maxdome bezahlen

Wenn die Forderung denn tatsächlich berechtigt ist. Wenn es um die Rücklastschrift geht, scheint es ja berechtigt zu sein, oder?

Zitat:
Wenn ich das richtig sehe, ist die Rechnung nicht verjährt.

korrekt.
Vielleicht hat man Glück und es gibt auch keinen Mahnbescheid. Aber vermutlich wird der noch schnell vor Jahreswechsel gestellt, darauf würde ich mich also nicht verlassen.

Zitat:
Wie seht ihr die Sache? Kann ich versuchen die offene Rechnung von Maxdome (inkl. Zinsen etc.) zu bezahlen und dem Inkassounternehmen zu Widersprechen mit der Begründung ich hätte die Rechnungen per Mail nicht erhalten?

Ich rate nicht, einfach zu lügen.

Ich würde dem Inkasso erst mal in etwa folgendes schicken (nachdem die Hauptforderung ggf. inkl. Briefporto und Zinsen) bezahlt wurde.
---
Wertes Inkasso.
Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück. Ich bestreite, dass sie jemals eine Rechtsdienstleistung erbringen. Stattdessen handelt es sich bei Ihrer Tätigkeit um echtes/unechtes Factoring im Sinne des BGH, 21.03.2018 - VIII ZR 17/17 .
Es steht Ihnen frei, mir durch Vorlage des vollständigen mit Gläubiger geschlossenen Vertragswerkes, eines ausführlichen Tätigkeitsnachweises und eines Kontoauszuges, dass die Inkassokosten in meinem Fall vom Gläubiger bezahlt wurden, das Gegenteil nachzuweisen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
clubmate
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin es nochmal kurz.
Erstmal vielen Dank vorallem an mepeisen für deine Antwort. Habe jetzt, wie du geschrieben hast, diesen 5 Zeiler verfasst und folgendes als Antwort bekommen: Eine Vollmacht im Auftrag der maxdome GmbH gegen eine gewisse Dame mit Anschrift in Berlin aus dem Jahr 2017 (leicht gekürzt).
D.H. also es gibt keine konkrete Vollmacht in meinem Fall.
Reicht das als Vollmacht? Sieht mir ein bisschen dünn aus, da hier nur von dem Fall gegen die Frau aus Berlin die Rede ist.
Schönen Start in die Woche und liebe Grüße
Leon

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Bezahlt hast du bisher aber noch nichts oder?

Bist du diese Frau aus Berlin? Wenn nicht, dann würde ich das zurückweisen. "Wertes Inkasso. Die Vollmacht ist nicht auf meine Person ausgestellt. Ich verlange weiterhin einen Vollmachtsnachweis. Wenn Sie mir keine Vollmacht nachweisen, gehe ich von einem Betrugsversuch aus und werde nicht zögern, diesen anzuzeigen."

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
clubmate
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Doch die ursprünglichge Forderung von maxdome, also die 7,99€, habe ich schon länger bezahlt.
Die Frau aus Berlin ist mir unbekannt. Also bin definitiv nicht ich ;) .
In folgendem Forumseintrag steht das eine Vollmacht nicht für jeden Schuldner erneut ausgestellt werden muss und sowas wie eine Generalvollmacht erteilt wurde:
https://www.elo-forum.org/threads/anforderungen-inkassovollmacht.194475/

Trotzdem einfach nochmal schreiben, dass die Vollmacht nicht auf meinen Namen ausgestellt ist und nicht akzeptiert wird?
LG

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Eine Generalvollmacht ist ja was anderes wie eine Vollmacht auf einer völlig anderen Person. Die Frage ist natürlich, wie weit man das treiben will.

Man kann auch einfach ignorieren, was noch kommt mit Ausnahme der Gerichtsbriefe. Man hat seine Meinung klar gemacht und die Vollmacht ist insofern eh ungültig. Wenn die nicht alles vorlegen (Vertragskopie zwischen Inkasso und Mandant beispielsweise) ist das deren Problem.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.343 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen