Rechnung schreiben nach 3 Jahren?

16. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
Makuta
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 1x hilfreich)
Rechnung schreiben nach 3 Jahren?

Tag zusammen,

vor 3 Jahren (in 2006) kamen zwei Freunde überein, dass der eine Freund - ein Malergeselle - zu äußerst fairen Konditionen die Wohnung streichen würde, aus der sein Freund ausziehen wollte. Der Maler machte eine Kostenschätzung und schrieb händisch auf ein Stück Papier die Summen für Material und seiner Leistung auf. Mit Handschlag wurde der Deal beschlossen.

Nach Abschluss bekam der Maler seine Materialkosten sofort ersetzt und noch eine 10-%-Anzahlung für seine Mühe - in bar, formlos. Der Freund war leider klamm und versprach im Laufe des Jahres alles zu zahlen. Daraus wurde nix und wieder nix.

Kann der Maler ihm jetzt - nach drei Jahren - eine Rechnung schreiben und hätte diese Forderung im Streitfall Aussicht auf Erfolg?

1000fachen Dank!

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

verjährt ist noch nicht
Ich würde dem Freund eine freundlich formulierte rechnung schreiben und waerten wie er reagiert.
Ob das vor gericht dann durchsetzungsfähig ist kann ich nicht sagen

lg

-----------------
"http://www.youtube.com/watch?v=fLp63WBV-Ic&feature=related"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.765 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen