Tag zusammen,
vor 3 Jahren (in 2006) kamen zwei Freunde überein, dass der eine Freund - ein Malergeselle - zu äußerst fairen Konditionen die Wohnung streichen würde, aus der sein Freund ausziehen wollte. Der Maler machte eine Kostenschätzung und schrieb händisch auf ein Stück Papier die Summen für Material und seiner Leistung auf. Mit Handschlag wurde der Deal beschlossen.
Nach Abschluss bekam der Maler seine Materialkosten sofort ersetzt und noch eine 10-%-Anzahlung für seine Mühe - in bar, formlos. Der Freund war leider klamm und versprach im Laufe des Jahres alles zu zahlen. Daraus wurde nix und wieder nix.
Kann der Maler ihm jetzt - nach drei Jahren - eine Rechnung schreiben und hätte diese Forderung im Streitfall Aussicht auf Erfolg?
1000fachen Dank!
Rechnung schreiben nach 3 Jahren?
16. August 2009
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Frage vom 16. August 2009 | 22:55
Von
Status: Frischling (24 Beiträge, 1x hilfreich)
Rechnung schreiben nach 3 Jahren?
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#1
Antwort vom 16. August 2009 | 23:13
Von
Status: Philosoph (13873 Beiträge, 6410x hilfreich)
verjährt ist noch nicht
Ich würde dem Freund eine freundlich formulierte rechnung schreiben und waerten wie er reagiert.
Ob das vor gericht dann durchsetzungsfähig ist kann ich nicht sagen
lg
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