Rechnung u. Mahnung nie zugestellt. Dennoch zahlen?

27. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
pixelshaker
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 19x hilfreich)
Rechnung u. Mahnung nie zugestellt. Dennoch zahlen?

Hallo,

kurze Frage: Ich habe eine Schreiben vom deutschen Inkasso-Dienst bekommen
und soll statt den geforderten 100 Euro die ich anscheinend nicht überwiesen
habe 220 in den nächsten 7 Tagen überweisen.
Ich bin mir nicht mehr 100% sicher, ob ich es damals vor ca. 2 Jahren überwiesen
hatte. Mittlerweile sind wir 2 mal umgezogen und habe wahrscheinlich deswegen
nie eine Mahnung oder ähnliches bekommen.
Müssen die denn nicht nachweisen, dass die Rechnung / Mahnung auch angenommen wurde?
Was kann ich gegen die teure Inkassozahlung machen.
Die Rechnung von 100 Euro möchte ich ja auch gerne zahlen.

LG

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Ich bin mir nicht mehr 100% sicher, ob ich es damals vor ca. 2 Jahren überwiesen hatte

Dann wäre doch das erste, dass man die Kontoauszüge durchschaut, um sicher zu gehen.

Zitat:
Die Rechnung von 100 Euro möchte ich ja auch gerne zahlen.

Dann würde ich genau das auch tun. Ggf. die Kosten für Zinsen und Briefporto und Adressauskunft noch dazu tun (maximal 10€ für eine Meldeamtanfrage, also bei 2 Anfragen maximal 20€).

Dem Inkasso würde ich nur schicken "Ich weise die Forderung vollumfänglich mangels Vorlage einer Vollmacht und mangels Verzug zurück. Weitere Bettelbriefe beantworte ich nicht. Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien."

-- Editiert von mepeisen am 27.07.2015 11:29

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#2
 Von 
pixelshaker
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 19x hilfreich)

Danke mepeisen,

leider habe ich schon oft gelesen, dass die Firma absolut kein Interesse mehr daran hat, sich damit
zu beschäftigen und alles an das Inkasse abgegeben hat. Die möchten dann auch kein Geld mehr sehen.
"Man solle sich bitteschön mit dem Inkasse-Dienst auseinandersetzen".
Und das Inkasse möchte natürlich nur noch eins: Recht zügig den kompletten Betrag inkl. Bearbeitung etc. !
Die möchten natürlich auch Ihre Arbeit bezahlt bekommen.
Die Kontoauszüge von damals habe ich leider auch nicht mehr :-( Und der Sparkasse kann ich auch nicht
genau sagen in welchem Monat es war :-(

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Die möchten dann auch kein Geld mehr sehen.

Na und? Ablehnen werden sie es trotzdem nicht. Solange nicht klar eine Abtretung angezeigt wurde bzw. ein Forderungsverkauf ans Inkasso, darf man schuldbefreiend an den Ursprungs-Gläubiger zahlen.

Zitat:
Die möchten natürlich auch Ihre Arbeit bezahlt bekommen.

Das möchten die Zeugen Jehovas auch und trotzdem kriegen sie kein Geld, wenn sie mich Sonntags frühs um 6 Uhr aus dem Bett klingeln.

Zitat:
Die Kontoauszüge von damals habe ich leider auch nicht mehr :-( Und der Sparkasse kann ich auch nicht
genau sagen in welchem Monat es war :-(

Tja. Ggf. nacherstellen lassen.

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#4
 Von 
pixelshaker
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 19x hilfreich)

Ich habe gerade bei der Firma angerufen, bei der ich etwas bestellt hatte.
Die Firma hatte mehrmals ein Mahnschreiben an meine alte Adresse geleitet aber nie eine Antwort bekommen
da die Briefe anscheinend nicht zurückgeschickt wurden von der Post als "Empfänger verzogen".
Somit wurde nach 2 Jahren das Konto an das Inkasso Unternehmen übergeben.
Wie ich schon sagte, interessiert die Firma nicht mehr ob ich sofort etwas überweise!
Ich soll mich an das Inkasso Unternehmen wenden!
Die Zahlung von Porto, Zinsen und Adressauskunft interessiert hier niemanden mehr!

Was für ein Mist ist das blos?
Sorry, aber was kann ich dafür, dass die Briefe nicht zurück an diese Firma gegangen sind
und ich auch keine Info darüber bekommen habe.
Ich muss doch auch irgendwie vor dem Inkasso darüber informiert werden. Oder etwa nicht?
Und mit dem Inkasso kann ich auch nicht verhandeln.
Die wollen nur sofort Geld sehen :-(

-- Editiert von pixelshaker am 27.07.2015 17:07

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Wie ich schon sagte, interessiert die Firma nicht mehr ob ich sofort etwas überweise!

Na und? Wen interessiert, was die Firma interessiert. Offiziell sind sie nach wie vor der Gläubiger. Also darf man denen auch das Geld überweisen.

Zitat:
Ich muss doch auch irgendwie vor dem Inkasso darüber informiert werden.

Zumindest müsstest du in Verzug sein und wenn du beispielsweise einen Postnachsendeauftrag damals gemacht hast, warst du das nicht. Das hat der BGH in einem ganz ähnlichen Fall auch schon so geurteilt.

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#6
 Von 
pixelshaker
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 19x hilfreich)

Zitat:
Na und? Wen interessiert, was die Firma interessiert. Offiziell sind sie nach wie vor der Gläubiger. Also darf man denen auch das Geld überweisen.

Laut der Firma haben die die Forderung abgetreten an das Inkasse. Ich habe dort kein Konto mehr.
Und ein Postnachsendeauftrag habe ich damals nicht gestellt über die Post.
Da die über die 2 Jahre mehrere Mahnungen rausgeschickt hatten, bin ich somit schon lange in Verzug
laut deren Aussage.

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#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Laut der Firma haben die die Forderung abgetreten an das Inkasse

Diese Info würde ich wie folgt verwerten: "Wertes Inkasso. Laut Firma ABC haben Sie die Forderung im Wege der Abtretung aufgekauft. Sie wollen sich unverzüglich dazu erklären und mir die Abtretungsurkunde vorlegen. Des Weiteren wollen Sie sich erklären, wieso Sie angeben, dass Sie lediglich im Auftrag der Firma XYZ handeln und wieso sie trotz Abtretung verbotenerweise Inkassogebühren erheben. Gerne erstatte ich hierzu auch Strafanzeige wegen gewerblichen Betrugs."

Dann halt ans Inkasso überweisen, dabei unbedingt den Zweck bestimmen "Nur Hauptforderung, Zinsen, Briefporto, Adressermittlung"

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