Hallo
Ich habe ein problem mit meinen Webhoster. Mein Webhoster wollte im Monat April einen Rechnungsbetrag in Höhe von 6 € von meinen Konto abbuchen. Meine Bank hat diese Forderung zurückgegeben weil das Konto nicht mehr existierte.
Ich habe daraufhin die Kosten von 6 € beglichen und gleichzeitig die Domain gekündigt. Heute bekomme ich eine Rechnung über 11,49 wo als Leistung Rücklaschtschrift angegeben wird.
Ist sowas eigentlich zulässig ? Erst fordern sie mich auf 6 € zu Bezahlen und verlieren kein Wort über Rücklastschriftkosten. Und danach stellen sie mir für diese Gebühren eine Extra Rechnung aus ?
Desweiteren muss man dazu sagen das die Bank die Rücklastschrift mit dem Betreff " Keine Angaben " zurückgegeben hat. Sind für ein nicht existierendes Konto solche Gebühren eigentlich zulässig ?
Ich kann nur sagen Finger Weg von Host Europe !!!!!
Rechnung über eine Rücklastschrift zulässig ?
7. Mai 2008
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Frage vom 7. Mai 2008 | 10:50
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechnung über eine Rücklastschrift zulässig ?
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#1
Antwort vom 7. Mai 2008 | 12:17
Von
Status: Student (2959 Beiträge, 654x hilfreich)
Sie haben für Kontodeckung zu sorgen. Wenn Sie dies nicht tun und dem Vertragspartner durch die Rücklastschrift Kosten entstehen, müssen Sie diese auch tragen.
Ihr Problem verstehe ich nicht wirklich, da Sie die Kosten selbst verschuldet haben.
#2
Antwort vom 7. Mai 2008 | 14:50
Von
Status: Praktikant (826 Beiträge, 147x hilfreich)
also ich schließe mich der antwort von murgab an
wenn ich bankeinzug angebe und das geld kann nicht abgebucht werden aus welchen gründen auch immer entstehen meist gebühren die die bank berechnet
soll vielleicht ein unternehem für alle seine kunden diese gebühren bezahlen
einfach mal überlegen bevor man so was schreibt
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 7. Mai 2008 | 18:56
Von
Status: Philosoph (13873 Beiträge, 6410x hilfreich)
Die 11 € sind noch relativ human
Ich würde zahlen
lg
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