Rechnung über eine Rücklastschrift zulässig ?

7. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
Siegfreid
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechnung über eine Rücklastschrift zulässig ?

Hallo

Ich habe ein problem mit meinen Webhoster. Mein Webhoster wollte im Monat April einen Rechnungsbetrag in Höhe von 6 € von meinen Konto abbuchen. Meine Bank hat diese Forderung zurückgegeben weil das Konto nicht mehr existierte.

Ich habe daraufhin die Kosten von 6 € beglichen und gleichzeitig die Domain gekündigt. Heute bekomme ich eine Rechnung über 11,49 wo als Leistung Rücklaschtschrift angegeben wird.

Ist sowas eigentlich zulässig ? Erst fordern sie mich auf 6 € zu Bezahlen und verlieren kein Wort über Rücklastschriftkosten. Und danach stellen sie mir für diese Gebühren eine Extra Rechnung aus ?

Desweiteren muss man dazu sagen das die Bank die Rücklastschrift mit dem Betreff " Keine Angaben " zurückgegeben hat. Sind für ein nicht existierendes Konto solche Gebühren eigentlich zulässig ?

Ich kann nur sagen Finger Weg von Host Europe !!!!!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Sie haben für Kontodeckung zu sorgen. Wenn Sie dies nicht tun und dem Vertragspartner durch die Rücklastschrift Kosten entstehen, müssen Sie diese auch tragen.

Ihr Problem verstehe ich nicht wirklich, da Sie die Kosten selbst verschuldet haben.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ticki
Status:
Praktikant
(826 Beiträge, 147x hilfreich)

also ich schließe mich der antwort von murgab an

wenn ich bankeinzug angebe und das geld kann nicht abgebucht werden aus welchen gründen auch immer entstehen meist gebühren die die bank berechnet

soll vielleicht ein unternehem für alle seine kunden diese gebühren bezahlen

einfach mal überlegen bevor man so was schreibt

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Die 11 € sind noch relativ human
Ich würde zahlen

lg

-----------------
"youtube.com/watch?v=cUzPM9MtGy8Ich "

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