Rechnung und bei nicht zahlen dann Inkasso

4. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Kurt Schmidt
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechnung und bei nicht zahlen dann Inkasso

Hallo,

ich habe da ein Problem. Von meinen Internet-Provider wurde die Lastschrift durch meine Bank zurückgebucht. 4 Tage später bekam ich eine Rechnung über den fälligen Betrag und Rücklastschriftgebühren. Den fälligen Betrag hatte ich schon vorher überwiesen. Bei den offenen Gebühren wurde mir eine Frist von 14 Tagen gegeben und bei verstreichen der Frist die Einschaltung eines Inkasso-Büros mitgeteilt. Knapp 4 Wochen später bekam ich Post vom Inkasso-Büro. Ganz schön saftig die Rechnung. Forderung 18,90 € und 30 € Gebühren. Kurz nach der Rechnung habe ich die Gebühren in Höhe von 18,90 € plus Monatsbeitrag an meinen Internetprovider überwiesen.
Die 18,90 € hat er direkt an das Inkasso-Büro weitergeleitet.

Nun meine Frage: Bedarf es nicht erst einer Mahnung, damit man überhaupt ein Inkasso-Büro einschalten kann?

Vielen Dank

Kurt Schmidt

Post vom Inkassobüro?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

§ 286 BGB besagt:

(2) Der Mahnung bedarf es nicht, wenn

1. für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist,
2. der Leistung ein Ereignis vorauszugehen hat und eine angemessene Zeit für die Leistung in der Weise bestimmt ist, dass sie sich von dem Ereignis an nach dem Kalender berechnen lässt,
3. der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert,
4. aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen der sofortige Eintritt des Verzugs gerechtfertigt ist.

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#2
 Von 
Kurt Schmidt
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Mahnman,

vielen Dank für die Antwort, aber es handelt sich ja nicht mehr um eine Leistung, sondern um eine von Dritten erhobene Gebühr.
Ist das nicht etwas anders?

Kurt Schmidt

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#3
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Interessieren würde mich bei dem Provider mal die Berechnung der Rücklastschriftskosten von € 18,90.
Im Normalfall fallen ja € 3,- bis € 6,- Rücklastschriftsgebühren an, € 2,50 für die Mahnung sind meines Wissens nach zulässig.
sind immer noch € 10,- Differenz.

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#4
 Von 
Kurt Schmidt
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Tja, das weis ich auch nicht.
Mein Problem ist nur das ich nicht weiss, wenn ich die Inkasso-Gebühren nicht bezahle.
Ob das Inkasso-Büro das Recht auf seiner Seite hat bzw. der ganze Vorgang so Hand und Fuß hat.
30 € für eigentlich nichts, ist eine Menge Holz.

Kurt Schmidt

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