Rechnung verspätet gezahlt: Mahnung durch Anwalt

19. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
strike77
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 22x hilfreich)
Rechnung verspätet gezahlt: Mahnung durch Anwalt

Hallo,
ich habe eine Rechnung, welche am 21.10.2008 fällig war erst am 30.10.2008 bezahlt.
Ich habe am 07.01.2009 einen Brief vom Anwalt bekommen, daß die Rechnung immer noch offen sei, entsprechende Verzugschäden und Anwaltskosten soll ich nun zahlen.
Der Anwalt wurde eingeschaltet, ohne daß vorher gemahnt wurde, was auch korrekt ist, da auf der Rechnung darauf hingewiesen wurde.
Jedoch habe ich faktisch die Rechnung lediglich 9 Tage zu spät bezahlt. Muss ich auf den Anwaltsbrief reagieren?
Danke im Voraus,
strike77

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6401x hilfreich)

Fordert der RA immer noch die am 30.10 beglichene Ursprungsrechnung ?
Falls ja dann würde ich den Advokaten ganz einfach über diesen sachverhalt in Kenntnis setzen

lg

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#2
 Von 
strike77
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 22x hilfreich)

Ja er fordert immer noch den Ursprungsbetrag.
Ich möchte ihn aber ungern darüber informieren, wenn das möglich ist.
Er will als nächstes Klage einreichen.
Da ich es super unverschämt finde, ich auch nicht mit der Leistung zufrieden bin, dazu mich gleich mit Anwalt zu mahnen, (obwohl rechtlich korrekt, aber nicht die feine Art) würde ich gern den Rechnungssteller in seine durch Übereifer verursachten Kosten persönlich reinrennen lassen.
Dieser will mir mit dem Anwalt nur zeigen "wie hoch oben" er wohl steht.
Aber wer seine eigene Buchhaltung nicht im Griff hat sollte nicht gleich die volle Maschine auffahren.
Das möchte ich ihm gerne als "Lektion" mitgeben.
Ich weiss nur nicht inwiefern der Verzug von 9 Tagen nicht irgendwie den Anwalt rechtfertigt.
IMHO gar nicht, da er behauptet, die Rechnung sei nicht bezahlt.
Er würde nun Klage einreichen, dann werde ich dem Gericht meinen Kontoauszug vorlegen und die Kosten für die Klage plus Anwaltskosten kann er selber tragen.
Das ist meine Absicht.
Hätte er hingegen eine ganz normale Mahnung an mich gesandt, so wäre ich mir natürlich nicht zu Schade gewesen, zum Telefonhörer zu greifen, um den Sachverhalt aufzuklären.



-- Editiert von strike77 am 19.01.2009 14:01

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6401x hilfreich)

Wenn Du sicher bist das der überwiesene Betrag nicht wieder retourniert wurde dann lass den GL bzw den Hausadvokaten ins Messer laufen und warte auf den gerichtlichen Mahnbescheid und widerspreche dann einfach fristgem.
Die Kosten trägt die Gegenseite

lg

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
strike77
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 22x hilfreich)

okay, vielen Dank für die schnellen Antworten.
Da bin ich absolut sicher, habe den Betrag überwiesen, auf dem Kontoauszug steht auch die korrekte Kontonummer, der Verwendungszweck beinhaltet alle richtigen Daten (Rechnungsnummer, und noch meinen Namen).
Retourniert wurde nichts, da ich online überwiesen habe, war ja sofort zu sehen, ob die Transaktion erfolgreich gewesen ist.
Also absolut sicher, daß die 9 Tage Verzug keine Rolle spielen?
Dann mach ich weiter einfach gar nichts und widerspreche dann dem Mahnbescheid, oder was ja angedroht wird - bei direkter Klage lege ich den Kontoauszug dem Gericht vor.
Grüße,

-- Editiert von strike77 am 19.01.2009 18:08

-- Editiert von strike77 am 19.01.2009 18:11

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12309.02.2011 09:16:49
Status:
Beginner
(123 Beiträge, 39x hilfreich)

>Retourniert wurde nichts, da ich online überwiesen habe, war ja sofort zu sehen, ob die Transaktion erfolgreich gewesen ist.

Ähm...beim Onlinebanking siehst du direkt nach der Überweisung allenfalls,ob der Auftrag korrekt im System der Bank eingegangen ist. Ob die Überweisung wirklich ausgeführt wurde,siehst du frühstens nach dem nächsten Buchungstermin,d.h. wenn die Kohle wirklich vom Konto runter ist.

Ich würde dem Anwalt erstmal ein bißchen Arbeit machen und seine Vollmacht anfordern. Die muss m.W. für jeden Auftrag einzeln vorliegen, Generalvollmachten sind ungültig. Auf der Vollmacht muss ein Datum stehen,wann sie ausgestellt wurde...das dürfte nach deiner Überweisung sein. Rück erst nach Erhalt der Vollmacht deine Kontoauszüge raus,womit du die Zahlung beweisen kannst.

-- Editiert von Werniman am 20.01.2009 10:24

2x Hilfreiche Antwort

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