Rechnung von Auer Witte Thiel erhalten im Auftrag von flirt-fever, muss ich den Betrag bezahlen?

4. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Ben9815
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechnung von Auer Witte Thiel erhalten im Auftrag von flirt-fever, muss ich den Betrag bezahlen?

Rechnung von***************** erhalten im Auftrag von flirt-fever?
Erstmal vorne weg gesagt, ich habe bereits im Internet und hier auf der Seite geguckt nach anderen Themen, aber trotzdem weiß ich nicht weiter.
Mein Problem ist Folgendes, vor 2 Monaten habe ich ein Probeabo bei flirt-fever abgeschlossen, weil ich die Seite mal ausprobieren wollte, aber nach wenigen Minuten war mich schon klar das alles nur Abzocke ist und ich habe die Seite nie wieder aufgerufen. Leider habe ich vergessen mein Abo zu kündigen und am 04.12.2019 wurden mir 95€ abgebucht vom Konto. Die Kündigung habe ich direkt am 02.12.19 losgeschickt, wo schon die Abbuchung vorgemerkt war. Ich hätte lieber bei der Seite angerufen, aber es gibt keine Telefonnummer zur Seite, nur das Kontakt Formular und dort bekomme ich keine Antwort. Im Internet habe ich mal genauer nach Leuten geguckt die auch so ein Problem haben wie ich und die meisten meinten, dass ja alles abzocke ist und man den Betrag zurückbuchen soll. Dies habe ich getan und gestern kam ein Brief bei mir an. Dort steht folgendes drin:
Sehr geehrter Herr ….,

wir zeigen Ihnen an, dass wir die Firme Prebyte Media GmbH, Baumkitchnerstr. 4, 81673 München anwaltlich vertreten. Sie haben auf der Internetseite flirt-fever.de unter dem Benutzernamen …. eine Premium Mitgliedschaft für den Zeitraum 20.11.2019 bis 29.01.2020 gebucht und die Bezahlung der Vergütung in Teilbeträgen in je EUR 95,00 vereinbart. Auf der von Ihnen bestätigten Authentifizierungsseite wurden sie auf die Kostenpflichtigkeit und die Verlängerung ausdrücklich hingewiesen. Ihr Email Account ….. wurde durch unsere Mandantin ebenso erfasst, wie die IP Adresse Ihres PCs. Auch die von ihnen mitgeteilte Bankverbindung hat unsere Mandantin gespeichert.

Diese Daten sind gerichtsfest.

Entgegen Ihrer vertraglichen Verpflichtung haben Sie die erforderliche Vergütung nicht entrichtet. Da Sie auch auf die Mahnung unserer Mandantin keine Reaktion gezeigt haben (habe noch nie eine Mahnung von Flirt-fever oder ähnlichem bekommen), wurde unsere, auf die Durchsetzung von ausstehenden Forderungen spezialisierte Kanzlei nunmehr eingeschaltet.

Aktuell schulden Sie unserer Mandantin einen Betrag von EUR 177,70, der sich wie folge zusammensetzt:

Hauptforderung EUR 95,00, Mahn und Bankspesen EUR 12,50, Anwaltsgebühren EUR 70,20, Gesamtbetrag EUR 177,70.

Wir haben Sie aufzufordern, den Betrag in Höhe von EUR 177,70 bis spätestens 11.01.2020 (Geldeingang auf unserem Konto)

unter Verwendung des anhängenden Überweisungsformulars zu bezahlen. Halten Sie die gesetzte Frist unbedingt ein!! Sollten Sie nicht innerhalb der Frist die geschuldete Zahlung vorgenommen haben, werden wir auftragsgemäß die erforderlichen gerichtlichen Maßnahmen einleiten müssen. Diese sind ´wie Sie wissen, mit weiteren Gebühren und Kosten verbunden.

Bei pünktlicher und vollständiger Begleichung des geschuldeten Betrages werden wir die Akte zur Ablage bringen.

Mit freundlichen Grüßen,

Rechtsanwalt

In dem Brief wird auch von Mahnungen gesprochen, aber bei mir kam nur dieser eine Brief an bezüglich flirt-fever und in meinen Emails/Spam Ordner ist auch nichts drin, was von der Seite flirt-fever kommt.
Muss ich wirklich den Betrag in Höhe von 177,70€ bezahlen? Hätte ich eine Mahnung erhalten, dann wüsste ich ja, dass ich zahlen muss :(
Ich hoffe mir kann einer weiterhelfen

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16206x hilfreich)

Was genau ist daran deiner Meinung nach denn Abzocke? Sprich: Gibt es einen guten Grund, dass die sowieso nie eine vernünftige Leistung erbracht haben?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1768 Beiträge, 697x hilfreich)

Verträge sind einzuhalten.
Das Du selbst vergessen hast zu kündigen, ist nicht der Fehler der Seite, sondern auf dem eigenen Mist gewachsen.
Das einzige, was man angreifen könnte sind die "Mahn- und Bankspesen", die frei erfunden sind und damals "Kontoführungsgebühren" hießen.
Die € 70,20 (1,3 Gebühren) sind auch überhöht, da es kein besonders gelagerter Fall ist. Da wären maximal etwa 21,50 Euro zulässig.

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#3
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 300x hilfreich)

Zitat:
Das einzige, was man angreifen könnte sind die "Mahn- und Bankspesen", die frei erfunden sind und damals "Kontoführungsgebühren" hießen.

Der TE hat doch nach eigener Schilderung den Betrag zurückgebucht. Also muss er auch die RLS Kosten tragen. Die würd ich allerdings halbieren.

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#4
 Von 
fb513894-37
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Hast Du die Mitgliedschaft gekündigt oder innerhalb der zweiwöchigen Widerrufsfrist widerrufen?

Sofern es sich um eine Seite mit haufenweisen Fairprofilen handelt, käme aus meiner Sicht Betrug ins Spiel.

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16206x hilfreich)

Zitat:
Fairprofilen

Wildgewordene Rechtschreibkorrektur? :-)
Fakeprofile meinst du sicherlich.
Das müsste man ggf. halt beweisen oder sich zumindest sehr sicher sein. Denn dann werden die vermutlich nicht das Risiko eingehen wollen, das vor Gericht auszudiskutieren.

Es gibt da einige Anbieter, die es weder mit den Gesetze (Preisauszeichnung usw.) so genau nehmen noch wirklich seriös arbeiten. Sprich: Die ihren Teil des Vertrages auch nicht wirklich einhalten.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#6
 Von 
Ben9815
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von fb513894-37):
Hast Du die Mitgliedschaft gekündigt oder innerhalb der zweiwöchigen Widerrufsfrist widerrufen?

Sofern es sich um eine Seite mit haufenweisen Fairprofilen handelt, käme aus meiner Sicht Betrug ins Spiel.

Also ich habe eine Kündigung am 02.12 abgeschickt zum Support der Website und sie kam auch, sonst hätte ich eine Fehlermeldung von Google bekommen, dass sie nicht angekommen ist.
Anfang November habe ich das Probeabo abgeschlossen und nach diesen 2 Wochen, wurde dieses Abo zu einem normalen wofür ist jetzt 95€ zahlen soll. Im Brief vom Anwalt steht vom Zeitraum 20.11.2019 bis zum 29.01.2020, dass die 95€ diesen Zeitraum abdecken. Also habe ich ja eigentlich widerrufen, indem ich ja 13 Tage nach dem Beginn des 95€ Vertrages per Email gekündigt habe. Ich habe nur keine Bestätigung erhalten, dass das Abo gekündigt wurde.
Allerdings steht jetzt auch auf der Website, dass man es per Brief oder Fax senden soll, ich kann mich eigentlich noch gut dran erinnern, dass letztes Jahr noch Email zur Auswahl stand.

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#7
 Von 
Ben9815
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Außerdem habe ich mit einem Anwalt geschrieben, der 150€ haben möchte, dass er mich vertritt.
Leider bin ich erst 18 und kann das Geld schwierig entbehren. Ich hätte zwar die 150€, aber diese sind eigentlich anders verplant. Mir sagte der Anwalt, dass ich auch einen Beratungshilfescheint beantragen könnte beim Amt und werde ich morgen früh wohl auch machen, um aus dieser Sache raus zu kommen, mit so wenig Geld wie möglich

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#8
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 300x hilfreich)

Du hast dich für etwas registriert und nur weil du jetzt der Meinung bist es wäre Betrug meinst du, du müsstest es nicht zahlen?
Ich hoffe für so einen Unfug gibt es keinen Beratungshilfeschein (von meinem Steuergeld!) und der Richter dir gleich mal zeigt wo es langgeht.

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#9
 Von 
Ben9815
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von The Mentalist):
Du hast dich für etwas registriert und nur weil du jetzt der Meinung bist es wäre Betrug meinst du, du müsstest es nicht zahlen?


Ich denke es nicht nur, es ist so. Wenn man nach Flirt-fever sucht, dann kommen schon die ersten Seiten mit "Wie kündige ich flirt-fever" oder sowas.
Außerdem frage ich hier nur, was mir für Möglichkeiten bleiben, denn ich habe ja eigentlich den Vertrag widerrufen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 300x hilfreich)

Aha und nur weil im Internet steht, "Wie kündige ich flirt-fever" ist es automatisch Betrug? Welche Beweise hast du denn dafür?

Zitat:
Außerdem frage ich hier nur, was mir für Möglichkeiten bleiben, denn ich habe ja eigentlich den Vertrag widerrufen.

Ich lese hier nur was von einer Kündigung. Nicht von einem Widerruf. Selbst wenn, wäre Ersatz zu leisten.

Steh doch einfach dazu, dass du es nicht richtig gelesen hast/vergessen zu kündigen hast, dein Anwalt wird da auch nichts dran ändern können.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1768 Beiträge, 697x hilfreich)

@Mentalist Selbst wenn er ein Chargeback selbst angestoßen hat, sind bestimmte Inkasso Gebühren dennoch nicht erlaubt.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127400 Beiträge, 40801x hilfreich)

Zitat (von Ben9815):
Also habe ich ja eigentlich widerrufen,

Wohl eher nicht:
Zitat (von Ben9815):
Also ich habe eine Kündigung am 02.12 abgeschickt zum Support der Website

Wobei man darüber streiten kann, ob eine Kündigung im Widerrufszeitraum nicht auch als Widerruf zu werten sei.



Zitat (von Ben9815):
Ich habe nur keine Bestätigung erhalten, dass das Abo gekündigt wurde.

Eine Kündigungsbestätigung braucht es nicht. Nur das man hier keinen Zustellnachweis der Kündigung hat, das ist ein Probelm. Da rächt es sich das man die paar EUR für einen Zustellnachweis gespart hat.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 839x hilfreich)


Hallo,

kannst Du nachvollziehen, wie der aktuelle Status des Vertrages ist ? Du hast zwar per Email gekündigt, aber wie lange ist die Mindestvertragslänge der Premiummitgliedschaft, bis die Kündigung zieht.

Für den Fall, dass die Email nicht angekommen ist , läuft der Vertrag weiter und nach dem 29.01.20 werden die nächsten 95 Euro fällig.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16206x hilfreich)

Nochmal zurück. Ich habe mir das mal durchgelesen. Es gibt verdammt viele, die über typische Abzocke berichten. Die bitte enttäuscht sind, weil sie permanent angeschrieben wurden, in das Abo gelockt wurden und direkt mit Abo-Abschluss kamen weder Nachrichten noch hat jemals jemand auf eigene Nachrichten geantwortet. Das klingt extrem stark nach Betrug.

Viel wirksamer sind die Berichte, dass die Kündigungsseite permanent offline zu sein scheint und nicht zu funktionieren scheint und dass auch gerade an dem Punkt zu viele Berichte da sind als dass man an Zufall glauben kann.

Das ist schwer zu beweisen im Einzelfall selbst bei entsprechenden Kenntnissen der Verbraucherzentralen, aber gerade solche extrem unseriöse Anbieter, die wollen oft auch nie vor Gericht. Die blasen sich auf und das wars.

Macht es nicht besser für dich, rein rechtlich. Aber es kann ein Indiz sein.

Ansonsten war die Kostenpflicht zu erkennen. Und wer wissentlich solche Verträge eingeht, der muss sie auch bezahlen. Ob man nun die Konfrontation sucht mit Blick auf die Unseriösität des Angebots, das muss jeder für sich entscheiden. Wie so etwas vor Gericht ausgeht, ob auch die weiteren Berichte im Internet da ansetzen kann, das kann dir hier niemand sagen.

Bei solchen unseriösen Anbietern ist man immer moralisch hin- und hergerissen. Daher mal keine Empfehlung von mir ;-)

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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