Rechnung zzgl. Mahngeb. bezahlt, trotzdem Inkasso

22. September 2013 Thema abonnieren
 Von 
Melanie2805
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)
Rechnung zzgl. Mahngeb. bezahlt, trotzdem Inkasso

Hallo

Ich habe ein Schreiben von The Collection Group bekommen.

Ich zu vor wurde eine Rechnung von Nextnet erstellt. Hier war ich nicht schnell genug bzw. hab die Rechnung ehrlich gesagt vergessen.Habe diese dann aber bezahlt zzgl. 2,99 Mahngebühren ( weil zurecht ich habe ja geschlampt) die Zahlung ist am 14.07. eingetroffen hätte aber am 12.07. da sein sollen.

Naja innehalb dieser zwei Tage wurde dann ein Inkasso unternehmen ( meiner Meinung nach gleiche Bande !!! ) auf mich angesetzt.

Kurioserweise wurde nicht der Gesamtbetrag der Rechnung anfordert sondern nur die Mahngebühren 2,99 EURO.... ????

Dafür soll ich jetzt zunächst lt. 1 tem Brief 45,02 im 2ten Breif stand noch kurioser, wie ich finde nur noch 36,02 Euro zahlen.

Was soll ich von der Ganzen Geschichte halten, ich bin ehrlich gesagt nicht gewillt für Mahnkosten, Inkassokosten zu zahlen zumal sie schon beglichen sind.

Muss ich das überhaupt? Oder soll ich es nur aussitzen.


( PS: zu allem Überfluss ist die Olle da am Telefon super unfreundlich und absolut von oben herab. )




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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24966 Beiträge, 16142x hilfreich)

Inkassogebühren sind nach Meinung vieler Gerichte nicht erstattungsfähig, da sie gegen die Schadensminderungspflicht verstoßen. Ich würde bestenfalls einmal (per Einschreiben) reagieren. "Hallo. Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück. Einem Mahnbescheid werde ich widersprechen. Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien."

Dann schweigen. Kommt ein gerichtlicher Mahnbescheid, diesem widersprechen. Normalerweise hören die dann irgendwann auch auf zu betteln, denn eine Forderung zu stellen über etwas, was längst bezahlt ist, ist natürlich Quatsch.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#2
 Von 
Melanie2805
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke erstmal.

Ich habe mich hier mal durchgeklickt, und diverse Mitleidende gesehen.

Ich denke die werden dann wohl bald mit dem Anwalt kommen.

Ich hab auch gelesen dass der Mahnbescheid erstmal von denen bezahlt werden muss, daran scheitert es ja dann schon. ;-)

Stimmt das ?




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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24966 Beiträge, 16142x hilfreich)

quote:
Ich denke die werden dann wohl bald mit dem Anwalt kommen.

Interessiert aber nicht. Inkassogebühren doppelt zu Anwaltsgebühren sind erst recht nicht erlaubt. Ob es zum Mahnbescheid kommt oder nicht, ist auch nicht so wichtig, da man dem ohne weitere Begründung widersprechen kann. Die zentrale Frage ist, ob eine Klage erhoben werden würde und da man alles bezahlt hat ist das selbst dann in meinen Augen nicht so schlimm.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6408x hilfreich)

Habe für Acoreus Inkasso gearbeitet welches von Nexnet / Telefonica die Aufträge bekommen hat

Mit der Zahlung der HF plus der Mahngebühren bist Du aus dem Schneider

Die Inkassogebühren wurden zu meiner zeit noch nie eingeklagt - Grund hierfür ist die inkassounfreundliche rechtsprechung

Stell Dich trotzdem auf einige nervende Briefe ein
Am Besten Du gehst wie hier empfohlen vor

http://www.elo-forum.org/schulden/114457-vorgerichtliche-inkassogebuehren-umgehen.html

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"Privatmeinung - keine juristischen Fachkenntnisse "

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Melanie2805
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich werde mal auf die Post warten. Werde aber weiter berichten.

Danke, schon mal. Ich habe mir schon iwie gedacht, dass das im Sande verläuft.

;-)

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#6
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2588 Beiträge, 1198x hilfreich)

quote:
( PS: zu allem Überfluss ist die Olle da am Telefon super unfreundlich und absolut von oben herab. )


Das ist deren Job! Und abgesehen davon kann man sich ein Telefonat als Reaktion auf solche Briefe eh sparen.

VG
Roland



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"Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt."

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#7
 Von 
Melanie2805
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

@Roland

das weiß ich selbst, allerdings hatte ich zunächst angerufen um überhaupt zu erfahren worum es ging, außerdem haben die mich angerufen, ich habe lediglich zurückgerufen.

Und deren Job ist es mir zu sagen was Sache ist, und das muss nicht in diesem Ton sein !!!

Ganz einfach. Ich bin kein Idiot, ich selbst arbeite mit Kunden und auch deren Rechnungen und MAhnungen gehören zu meinen Aufgaben, allerdings fertige ich niemanden ab wie ein Stück Vieh, weil er bspw. seine Rechnung vergessen hat zu zahlen oder die Mahngeühren nicht einsieht zu zahlen.

Das läuft in einem normalen und freundlichem Ton. Als ich bei Colltection Group anrief, maulte die mich schon an weil ich nach Ihrem Namen fragte ( den Sie übrigens gar nicht erst gesagt hatte zur Begrüßung wie es sich nun aber mal gehört ).

von da an war für die der Drops schon gelutscht, es gab keine Grundlage mehr normal zu reden, im Gegenteil.

Zitat: stellen Sie noch so ein paar bescheuerte Fragen, dann leg ich auf und schicke sofort den Manhbescheid.

Noch Fragen, Roland ????


LG


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#8
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6408x hilfreich)

Locker sehen

Sind nur schlechtbezahlte Call Agenten welche den ganzen Tag angemosert werden - Von Schuldnern und vom Leiter des Call Centers

Der Frust wird dann auf die Anrufer abgeladen

Ist ein Sch... Job



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"Privatmeinung - keine juristischen Fachkenntnisse "

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Melanie2805
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,

jetzt hab ich die Faxen dicke.

ich werde jetzt fast täglich von denen angerufen. ich habe mehrfach mitgeteilt, dass ich ab sofort ein Verbot ausspreche.

Antwort Zitat: was sie wollen und was nicht, ist mir egal.

wie kann ich das unterbinden ?


technisch machbar, nur müsste ich mir ne frizzbox zulegen, und das seh ich nicht so recht ein.

gibt es eine Möglichkeit denen die Daumenschrauben anzulegen ?

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24966 Beiträge, 16142x hilfreich)

quote:
wie kann ich das unterbinden

Die penetrante Variante: Man könnte den Spieß umdrehen, täglich zwanzig mal dort anrufen und die fragen, wieso sie einen permanent mit Anrufen belästigen.

Ansonsten würde ich dieses Verbot schriftlich per Einschreiben mit Rückschein zusenden: "Hallo. Hiermit erteile ich Ihnen ausdrücklich das Verbot, mich noch einmal telefonisch zu kontaktieren. Setzen Sie sich weiterhin über dieses Verbot hinweg, werde ich Strafanzeige wegen Nötigung erstatten, sowie einen Anwalt hinzuziehen und auf ihre Kosten eine Abmahnung zuzustellen. Wenn sie mit mir reden möchten, steht es Ihnen frei, mir einen Brief zu senden. Ich behalte mir vor, Beschwerde beim zuständigen Aufsichtsgericht einzureichen und die Kosten füpr dieses Schreiben und weitere Schreiben in Rechnung zu stellen."

Außer sich tot stellen habe ich sonst keine Idee.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6408x hilfreich)


Die Forderung wurde bereits schriftlich zurückgewiesen ?

Schriftlich

"Sehr geehrtes Inkasso team - ich fühle mich Durch die permanenten Anrufe Ihrer Inkasso Call Agenten sehr belästigt

Ich untersage hiermit ausdrücklich die Kontaktaufnahme per Telefon

Bei einer erneuten Kontaktaufnahme per telefon werde ich den zuständigen Landgerichtspräsidenten informieren "

Normalerweise wird dies dann umgehend eingestellt
Aus Sicht des Inkassoladens macht es keinen Sinn mehr diese Schiene weiter zu fahren


-- Editiert thehellion am 08.10.2013 10:46

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2588 Beiträge, 1198x hilfreich)

Dieser Fall zeigt einmal mehr, dass man bei einem Inkasso niemals anrufen darf! Zum Einen übermittelt man dem Laden die eigene Rufnummer, die er vorher evtl. gar nicht hatte - und obendrein können die noch behaupten, dass man ja selbst den telefonischen Weg gewählt hat und damit diesem zugestimmt hätte.

VG
Roland



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"Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt."

-- Editiert Roland-S am 08.10.2013 15:00

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