Recht auf Titel nach begleichung einer forderung?

15. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
Kai007
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)
Recht auf Titel nach begleichung einer forderung?

Hallo zusammen, ich hätte mal eine frage zum Titel der gegen mich vorliegt.

Ich hatte vor ca. 1 Monat eine Kontovorpfändung und habe den offenstehenden Betrag gleich von meinem Konto abbuchen lassen. Somit wäre der Titel der gegen mich vorliegt erledigt.
Seitdem ich die Forderung beglichen habe kommt nun nichts mehr von diesem Inkassobüro und meine frage wäre Folgende:

Ist dieses Inkassobüro verpflichtet mir diesen gegen mich vorliegenden Titel nach Tilgung der vorderung auszuhändigen?
Wenn ja muß ich da anrufen und sie zur herausgabe auffordern oder wie läuft sowas genau ab?

Danke schonmal vorab für eure Mühe und hilfe^^

LG Kai

-- Editiert am 15.06.2009 15:48

-- Editiert am 15.06.2009 17:45

Post vom Inkassobüro?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ich101
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 35x hilfreich)

Hallo,
selbstvertändlich haben Sie das Recht auf Aushändigung des Titels. Jedoch wird Ihnen das Inkassounternehmen den Titel nicht von sich selbst aus zuschicken. Soweit die Forderung bezahlt ist wird diese in der Regel vom System aus automatisch eingestellt und keine Person schaut sich dieses noch mal an.

Daher würde ich Ihnen raten eine E-Mail an das Inkassounternehmen zu senden, in der Sie das Unternehmen auffordern Ihnen den Titel mit einem Erledigungsvermekt auszuhändigen. Es sollte dabei keine weiteren Probleme geben.

MfG

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#2
 Von 
Kai007
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen dank für deine Antwort ich101, habe dann gleich mal ne eMail in der Angelgenheit rausgeschickt. Mal sehen was kommt^^

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#3
 Von 
SilentDeath
Status:
Schüler
(243 Beiträge, 34x hilfreich)

Der Titel muss Ihnen ausgehändigt werden und muss auch entwertet werden. Meißt erfolgt dies mit einem entsprechenden Stempel. Einige Inkassounternehmen senden Ihnen den Titel automatisch zu bei einigen muss man allerdings nochmal anfragen.

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#4
 Von 
Kai007
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke dir SilentDeath!

Auf das Post von ich101 habe ich mal eine E-Mail an das IB geschickt, worauf ich aber keine Antwort erhalten habe. Gestern habe ich dann mal bei dem IB angerufen und dort wurde mir mitgeteilt das ich den Titel schriftlich beantreagen müsse, was ja eigentlich ein Witz und reine schickane von seiten des IB ist.Schließlich haben die meine Akte zur Hand gehabt als ich da angerufen habe und da wäre es doch ein leichtes gewesen direkt einen vermerk zur Rückgabe des Titels zu schreiben.
Brief ist nun raus, mal sehen ob es jetzt reibungslos klappt^^




-- Editiert am 18.06.2009 15:48

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