Rechtens, oder nicht? Inkassoforderung.... Amazon über Arvato

24. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
amz547369-78
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechtens, oder nicht? Inkassoforderung.... Amazon über Arvato

Hallo.... meine Frage ist:

darf die erste Mahnung von Inkasso (Infoscore) gleich 70,20€ betragen???

Das ist das dazugehörige Schreiben und hoffe, auf Info bezüglich der Rechtslage.
::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

Habe die Kostenaufstellung gleich an den Anfang gesetzt und der Rest kommt dann mit all seinen Klauseln daher!

Forderungsdarlegung

Datum Bezeichnung Betrag Forderung
01.04.2020 Rechnungsnummer: 21_6767_1687141_104 ; Rechnungsdatum: 01.04.2020

Bestellzeitraum: Vormonat vor Rechnungsdatum

Vertragsart Kaufvertrag ; Vertragsabschluss Online

Vertragsdatum: Versandbestätigung(en) zur jeweiligen Warenlieferung lt. Monatsrechnung vom 01.04.2020 139,66 EUR

29.04.2020 Mahngebuehren 1,50 EUR

10.05.2020 Mahngebuehren 1,50 EUR

22.05.2020 Inkassokosten aus Inkassoauftrag (Verzugsschaden §§ 280, 286 BGB) analog §13 RVG i.V.m. VV:
1,3 Gebühr (Nr.2300 VV) 58,50 EUR zzgl. Auslagen (Nr.7002 VV) 11,70 EUR 70,20 EUR
01.06.2020 4,12% Zinsen aus 139,66 EUR (16.04.20-01.06.20) 0,74 EUR

RESTSCHULD PER 01.06.2020 213,60 EUR
.....................................................................................................................................................................................................
Informationen gemäß Art. 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

NFOSCORE FORDERUNGSMANAGEMENT GMBH

An die Firma Arvato Payment Solutions GmbH abgetretene Forderung
der Firma Amazon Payments EU S.C.A und/oder Amazon EU S.A.R.L.

Bitte überweisen Sie umgehend!

Sehr geehrte Frau.....,

die Firma Arvato Payment Solutions GmbH hat uns mit dem Einzug ihrer überfälligen Forderung beauftragt, nachdem Sie bei der Bestellung auf amazon.de "Monatsabrechnung" als Zahlungsart genutzt und den Rechnungsbetrag trotz Mahnung nicht bezahlt haben. Weitere Informationen finden Sie in der Forderungsdarlegung. Unsere Auftraggeberin möchte Ihnen hiermit nochmals die Gelegenheit geben, diese Angelegenheit außergerichtlich zu erledigen, damit einer weiteren Zusammenarbeit mit Amazon nichts im Wege steht.

Einschließlich der durch unsere Beauftragung angefallenen Inkassokosten beträgt die zur Zahlung offenstehende Gesamtforderung

213,60 EUR
(Stand: 01.06.2020).

Den Zahlungseingang in Höhe des Gesamtbetrages erwarten wir bis zum

01.06.2020

auf unserem Konto.

Durch eine fristgerechte Zahlung der Gesamtforderung auf unser Bankkonto, das Konto der infoscore Forderungsmanagement GmbH, kann eine automatisierte Freischaltung Ihres Amazon-Kundenkontos erfolgen. Angaben zur Überweisung finden Sie auf der Rückseite.

Wir gehen davon aus, dass Sie den obigen Zahlungstermin einhalten, sodass Ihnen die Fortsetzung des Inkassoverfahrens, weitere Kosten und gegebenenfalls auch gerichtliche Schritte erspart bleiben.

Mit freundlichen Grüßen
infoscore Forderungsmanagement GmbH

Nachfolgend finden Sie datenschutzrechtliche Hinweise sowie eine detaillierte Forderungsdarlegung.




Ihr direkter Weg zur Onlinezahlung:
www.inkassoportal.de
Oder Sie zahlen den fälligen Betrag per Banküberweisung.
Wichtig: Verwendungszweck nicht vergessen!

Zahlungsempfänger infoscore Forderungsmanagement GmbH, 33401 Verl
IBAN DE34 6624 0002 0115 5175 00
BIC COBADEFFXXX
Verwendungszweck S.20.2781251.01.6 Massey,Janina



Rufen Sie uns an:
05246 / 939 1519







Sehr geehrter Empfänger dieses Schreibens,

in Erfüllung unserer Pflichten nach Art. 14 DSGVO informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer Daten wie folgt:


Identität des Verantwortlichen:

infoscore Forderungsmanagement GmbH, Gütersloher Str. 123, 33415 Verl


Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:

Nils Unverhau, Gütersloher Str. 123, 33415 Verl


Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage:

Ihre Daten werden zu den Zwecken der Vertragsabwicklung, des Forderungsmanagements und der Rechtsverfolgung verarbeitet.

Die Verarbeitung Ihrer Daten ist nach Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO für die Erfüllung eines Vertrages mit unserer Auftraggeberin erforderlich. Darüber hinaus ist die Datenverarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO zur Wahrung unserer berechtigten Interessen oder der eines Dritten erforderlich. Unsere berechtigten Interessen bestehen in der Durchsetzung der offenen Forderung.


Datenkategorien und Quelle der Daten:

Wir verarbeiten nachfolgende Kategorien von Daten: Adressdaten, Bankverbindungsdaten, Bonitätsdaten, Forderungsdaten, Kommunikationsdaten, Kontaktdaten, Stammdaten, Verfahrensdaten, Vertragsdaten und ggf. Zahlungsdaten.

Die Daten werden uns vornehmlich von unserer Auftraggeberin zur Verfügung gestellt. Weitere mögliche Quellen können ggf. Auskunfteien, Außendienste, Betreuer, Bevollmächtigte, Dienstleister, Drittschuldner, Einwohnermeldeämter, Gerichte, Gerichtsvollzieher, gesetzliche Vertreter, Gewerbeämter, Justizvollzugsanstalten, öffentlich zugängliche Informationsquellen und Rechtsanwälte sein.

Im Sinne des Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO erhalten wir zum Zweck des jeweiligen Forderungsmanagements wiederkehrende Bonitätsinformationen von der infoscore Consumer Data GmbH, Rheinstr. 99, 76532 Baden-Baden.


Empfänger:

Im Rahmen des Inkassoverfahrens werden wir Ihre Daten an unsere Auftraggeberin und ggf. an folgende Kategorien von Empfängern übermitteln, sofern dies erforderlich ist: Außendienste, Betreuer, Bevollmächtigte, Dienstleister, Drittschuldner, Einwohnermeldeämter, Gerichte, Gerichtsvollzieher, gesetzliche Vertreter, Gewerbeämter, Justizvollzugsanstalten und Rechtsanwälte.


Datenübertragung in Drittstaaten:

Wir werden Ihre Daten gem. Art. 49 Abs. 1 Unterabsatz 1 Buchstabe e DSGVO in Drittländer übermitteln, wenn und soweit dies zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist - z.B. weil der Gläubiger seinen Sitz in einem Drittland hat, Sie in ein Drittland umziehen oder ausländische E-Mail-Server benutzen.


Dauer der Speicherung:

Nach Zahlung der ausstehenden Forderung oder endgültiger Beendigung des Inkassoverfahrens aus anderen Gründen erfolgt eine Löschung Ihrer Daten mit Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren zum Jahresende.

Abweichend hiervon erfolgt eine Löschung (jeweils zum Jahresende):

- der Handelsbriefe (außer Kostenbelegen) nach 6 Jahren,

- der Kommunikationsdaten und Kontaktdaten (außer Angaben zu Betreuung und von Ihnen mandatierten Rechtsanwälten) nach 3 Jahren,

- der von Auskunfteien bezogenen Bonitätsdaten 3 Jahre nach Merkmalsdatum,

- insolvenzbezogener Bonitätsdaten 6 Jahre nach Merkmalsdatum.


Rechte der betroffenen Person:

Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte nach Art. 15 bis 22 DSGVO zu: Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und auf Datenübertragbarkeit.


Außerdem steht Ihnen nach Art. 14 Abs. 2 c) in Verbindung mit Art. 21 DSGVO ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung zu, die auf Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO beruht.


Sie haben gemäß Art. 77 DSGVO das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass ein Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen gegeben ist. Die Anschrift der für unser Unternehmen zuständigen Aufsichtsbehörde lautet: Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Kavalleriestraße 2-4, 40213 Düsseldorf.

Insbesondere in Bezug auf die Anfrage von Bonitätsinformationen bei der infoscore Consumer Data GmbH (ICD) möchten wir Ihnen im Namen der ICD noch die folgenden Informationen zukommen lassen.


Information gem. Art. 14 EU-DSGVO über die infoscore Consumer Data GmbH ("ICD")

1. Name und Kontaktdaten der ICD (verantwortliche Stelle) sowie des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
infoscore Consumer Data GmbH, Rheinstr. 99, 76532 Baden-Baden
Der betriebliche Datenschutzbeauftragte der ICD ist unter der o.a. Anschrift, zu Hd. Abteilung Datenschutz, oder per E-Mail unter: datenschutz@arvato-infoscore.de erreichbar.

2. Zwecke der Datenverarbeitung der ICD
Die ICD verarbeitet und speichert personenbezogene Daten, um ihren Vertragspartnern Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen und juristischen Personen sowie zur Prüfung der Erreichbarkeit von Personen unter den von diesen angegebenen Adressen zu geben. Hierzu werden auch Wahrscheinlichkeits- bzw. Scoringwerte errechnet und übermittelt. Solche Auskünfte sind notwendig und erlaubt, um das Zahlungsausfallrisiko z.B. bei einer Kreditvergabe, beim Rechnungskauf oder bei Abschluss eines Versicherungsvertrages vorab einschätzen zu können. Die Datenverarbeitung und die darauf basierenden Auskunftserteilungen der ICD dienen gleichzeitig der Bewahrung der Auskunftsempfänger vor wirtschaftlichen Verlusten und schützen Verbraucher gleichzeitig vor der Gefahr der übermäßigen Verschuldung. Die Verarbeitung der Daten erfolgt darüber hinaus zur Betrugsprävention, zur Risikosteuerung, zur Festlegung von Zahlarten oder Konditionen sowie zur Tarifierung.

3. Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung der ICD
Die ICD ist ein Auskunfteiunternehmen, das als solches bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde gemeldet ist. Die Verarbeitung der Daten durch die ICD erfolgt auf Basis einer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1a i.V.m. Art. 7 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) oder auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 f DSGVO, soweit die Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist und sofern die Interessen und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, nicht überwiegen. Die ICD stellt ihren Vertragspartnern die Informationen nur dann zur Verfügung, wenn eine Einwilligung des Betroffenen vorliegt oder von den Vertragspartnern ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde und eine Verarbeitung nach Abwägung aller Interessen zulässig ist. Das berechtigte Interesse ist insbesondere vor Eingehung von Geschäften mit wirtschaftlichem Risiko gegeben (z.B. Rechnungskauf, Kreditvergabe, Abschluss eines Mobilfunk-, Festnetz- oder Versicherungsvertrages).

4. Kategorien der personenbezogenen Daten der ICD
Von der ICD werden personenbezogene Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften), Informationen zum vertragswidrigen Zahlungsverhalten (siehe auch Ziff. 5), zu Schuldnerverzeichniseintragungen, (Privat-) Insolvenzverfahren und zur (Nicht-)Erreichbarkeit unter der angegebenen Adresse sowie entsprechende Scorewerte verarbeitet bzw. gespeichert.

5. Herkunft der Daten der ICD
Die Daten der ICD stammen aus den amtlichen Insolvenzveröffentlichungen sowie den Schuldnerverzeichnissen, die bei den zentralen Vollstreckungsgerichten geführt werden. Dazu kommen Informationen von Vertragspartnern der ICD über vertragswidriges Zahlungsverhalten basierend auf gerichtlichen sowie außergerichtlichen Inkassomaßnahmen. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) aus den Anfragen von Vertragspartnern der ICD gespeichert.

6. Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten der ICD
Empfänger sind ausschließlich Vertragspartner der ICD. Dies sind insbesondere Unternehmen, die ein wirtschaftliches Risiko tragen und ihren Sitz im europäischen Wirtschaftsraum, in Großbritannien und in der Schweiz haben. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um Versandhandels- bzw. eCommerce-, Telekommunikations- und Versicherungsunternehmen, Finanzdienstleister (z.B. Banken, Kreditkartenanbieter), Energieversorgungs- und Dienstleistungsunternehmen. Darüber hinaus gehören zu den Vertragspartnern der ICD Unternehmen, die Forderungen einziehen, wie etwa Inkassounternehmen, Abrechnungsstellen oder Rechtsanwälte.

7. Dauer der Datenspeicherung der ICD
Die ICD speichert Informationen über Personen nur für eine bestimmte Zeit, nämlich solange, wie deren Speicherung i.S.d. Art. 17 Abs. 1 lit. a) DSGVO notwendig ist.
Die bei ICD zur Anwendung kommenden Prüf- und Löschfristen entsprechen einer Selbstverpflichtung (Code of Conduct) der im Verband "Die Wirtschaftsauskunfteien e.V." zusammengeschlossenen Auskunfteiunternehmen.
• Informationen über fällige und unbestrittene Forderungen bleiben gespeichert, so lange deren Ausgleich nicht bekannt gegeben wurde; die Erforderlichkeit der fortwährenden Speicherung wird jeweils taggenau nach vier Jahren überprüft. Wird der Ausgleich der Forderung bekannt gegeben, erfolgt eine Löschung der personenbezogenen Daten taggenau drei Jahre danach.
• Daten aus den Schuldnerverzeichnissen der zentralen Vollstreckungsgerichte (Eintragungen nach § 882c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 - 3 ZPO) werden taggenau nach drei Jahren gelöscht, jedoch vorzeitig, wenn der ICD eine Löschung durch das zentrale Vollstreckungsgericht nachgewiesen wird.
• Informationen über Verbraucher-/Insolvenzverfahren oder Restschuldbefreiungsverfahren werden taggenau drei Jahre nach Beendigung des Insolvenzverfahrens oder nach Erteilung oder Versagung der Restschuldbefreiung gelöscht.
• Informationen über die Abweisung eines Insolvenzantrages mangels Masse, die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen oder über die Versagung der Restschuldbefreiung werden taggenau nach drei Jahren gelöscht.
• Angaben über Anfragen werden spätestens taggenau nach drei Jahren gelöscht.
• Voranschriften bleiben taggenau drei Jahre gespeichert; danach erfolgt die Prüfung der Erforderlichkeit der fortwährenden Speicherung für weitere drei Jahre. Danach werden sie taggenau gelöscht, sofern nicht zum Zwecke der Identifizierung eine länger währende Speicherung erforderlich ist.

8. Betroffenenrechte gegenüber der ICD
Jede betroffene Person hat gegenüber der ICD das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich an die für die ICD zuständige Aufsichtsbehörde -Der Landesdatenschutzbeauftragte für den Datenschutz Baden-Württemberg, Königstr. 10a, 70173 Stuttgart- zu wenden. Einwilligungen können jederzeit gegenüber dem betreffenden Vertragspartner widerrufen werden. Dies gilt auch für Einwilligungen, die bereits vor Inkrafttreten der DSGVO erteilt wurden. Der Widerruf der Einwilligung berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf verarbeiteten personenbezogenen Daten.

Nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO kann der Datenverarbeitung aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation
der betroffenen Person ergeben, gegenüber der ICD widersprochen werden.

Sofern Sie wissen wollen, welche Daten die ICD zu Ihrer Person gespeichert und an wen sie welche Daten übermittelt hat, teilt Ihnen die ICD das gerne im Rahmen einer -unentgeltlichen- schriftlichen Selbstauskunft mit. Die ICD bittet um Ihr Verständnis, dass sie aus datenschutzrechtlichen Gründen keinerlei telefonische Auskünfte erteilen darf, da eine eindeutige Identifizierung Ihrer Person am Telefon nicht möglich ist. Um einen Missbrauch des Auskunftsrechts durch Dritte zu vermeiden, benötigt die ICD folgende Angaben von Ihnen: Name (ggf. Geburtsname), Vorname(n), Geburtsdatum, Aktuelle Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort), ggf. Voranschriften der letzten fünf Jahre (dies dient der Vollständigkeit der zu erteilenden Auskunft). Wenn Sie "auf freiwilliger Basis" eine Kopie Ihres Ausweises beifügen, erleichtern Sie der ICD die Identifizierung Ihrer Person und vermeiden damit mögliche Rückfragen. Sie können die Selbstauskunft auch via Internet unter https://www.arvato.com/finance/de/verbraucher/selbstauskunft/selbstauskunft-anfordern.html beantragen.

9. Profilbildung/Profiling/Scoring
Die ICD-Auskunft kann um sogenannte Scorewerte ergänzt werden. Beim Scoring der ICD wird anhand von Informationen und Erfahrungen aus der Vergangenheit eine Prognose insbesondere über Zahlungswahrscheinlichkeiten erstellt. Das Scoring basiert primär auf Basis der zu einer betroffenen Person bei der ICD gespeicherten Informationen. Anhand dieser Daten, von adressbezogenen Daten sowie von Anschriftendaten erfolgt auf Basis mathematisch-statistischer Verfahren (insbes. Verfahren der logistischen Regression) eine Zuordnung zu Personengruppen, die in der Vergangenheit ähnliches Zahlungsverhalten aufwiesen.
Folgende Datenarten werden bei der ICD für das Scoring verwendet, wobei nicht jede Datenart auch in jede einzelne Berechnung mit einfließt: Daten zum vertragswidrigen Zahlungsverhalten (siehe Ziff. 4. u. 5.), zu Schuldnerverzeichnis-Eintragungen und Insolvenzverfahren (siehe Ziff. 4. u. 5.), Geschlecht und Alter der Person, adressbezogene Daten (Bekanntsein des Namens bzw. des Haushalts an der Adresse, Anzahl bekannter Personen im Haushalt (Haushaltsstruktur), Bekanntsein der Adresse), Anschriftendaten (Informationen zu vertragswidrigem Zahlungsverhalten in Ihrem Wohnumfeld (Straße/Haus)), Daten aus Anfragen von Vertragspartnern der ICD.
Besondere Kategorien von Daten i.S.d. Art. 9 DSGVO (z.B. Angaben zur Staatsangehörigkeit, ethnischen Herkunft oder zu politischen oder religiösen Einstellungen) werden von ICD weder gespeichert noch bei der Berechnung von Wahrscheinlichkeitswerten berücksichtigt. Auch die Geltendmachung von Rechten nach der DSGVO, also z.B. die Einsichtnahme in die bei der ICD gespeicherten Informationen nach Art. 15 DSGVO, hat keinen Einfluss auf das Scoring.
Die ICD selbst trifft keine Entscheidungen über den Abschluss eines Rechtsgeschäfts oder dessen Rahmenbedingungen (wie z.B. angebotene Zahlarten), sie unterstützt die ihr angeschlossenen Vertragspartner lediglich mit ihren Informationen bei der diesbezüglichen Entscheidungsfindung. Die Risikoeinschätzung und Beurteilung der Kreditwürdigkeit sowie die darauf basierende Entscheidung erfolgt allein durch Ihren Geschäftspartner.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Vorab eine Frage: Gab es denn diese beiden Mahnungen?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

"Dürfen" geht immer ;)
Im Verzugsfall theoretisch durchsetzungfähig wären 18 € da nur mit 0,3 rvg abgerechnet werden dürfte ( 15 € Inkassogebühr plus 3 € Auslagenpauschale)

https://www.schuldnerberatung-schickner.de/news/inkassokosten-zulassig-oder-nicht-/

Da das Inkassobüro allerdings deutlich mehr möchte ist davon auszugehen das kein Intresse besteht diese Gebühren bei Nrgierung durch den Schuldner tatsächlich einzuklagern

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
DStein
Status:
Praktikant
(631 Beiträge, 139x hilfreich)

Zitat (von amz547369-78):
Hauptforderung 139,66 EUR
29.04.2020 Mahngebuehren 1,50 EUR
10.05.2020 Mahngebuehren 1,50 EUR
22.05.2020 Inkassokosten aus Inkassoauftrag (Verzugsschaden §§ 280, 286 BGB) analog §13 RVG i.V.m. VV:
1,3 Gebühr (Nr.2300 VV) 58,50 EUR zzgl. Auslagen (Nr.7002 VV) 11,70 EUR 70,20 EUR
01.06.2020 4,12% Zinsen aus 139,66 EUR (16.04.20-01.06.20) 0,74 EUR
Die Mahngebühren sind nur dann zulässig, wenn es auch per Post (!) Mahnungen gegeben hat. Im Regelfall kommt diese auch per Post.

Die Inkassogebühren sind erfunden bzw. genau genommen nicht durchsetzungsfähig.
Infoscore ist das beste Beispiel von ,,Uns interessieren keine Gesetze & rechtskräftige Urteile, auch wenn diese gegen uns gehen" ... demnach interessiert es DICH auch nicht was die wollen.

Überweise bitte nur die tatsächlichen Kosten.
Das heißt: HF, direkt an Avato sowie die Mahngebühren (sofern berechtigt). Bankdaten hast ja bekommen von denen.

Inkassogebühren (15 Inkasso + 3 Auslagen) und die Tagesaktuellen Zinsen zweckgebunden an Infoscore. Anschließend schreibst du einen Widerspruch an Infoscore dass du deine Schulden beglichen hast, weitere Phantasiegebühren nicht anerkennst und die Einstellung der Forderung binnen 14 Tage erwartest. Sollte dieses nicht kommen, gehst du zur Polizei und erstattest Strafanzeige wegen gewerblichen Betruges.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
amz547369-78
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zu Beantworter 3:

Hy und danke :) dennoch ne Frage, zum weiteren Vorgang.... falls die keine Ruhe geben, soll ich es bei der Polizei anzeigen aber einen Anwalt bräuchte ich dann nicht, oder?? und können die mich jetzt einfach in die Schufa bekommen da es ja im Anschreiben (was übrigens via Email kam zumindest die erste Mahnung hier über Infoscore und die davor waren nämlich direkt mit Absender Arvarto) so einen negativ Eintrag wegen bisschen Verzug ist doch sicherlich nur Panikmache und Taktik, um die Leute in die Enge zu treiben,oder??

-- Editiert von amz547369-78 am 25.05.2020 11:42

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
amz547369-78
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zum ersten Beantworter Ja, die Mahnungen von Arvato gab es.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
DStein
Status:
Praktikant
(631 Beiträge, 139x hilfreich)

Zitat (von amz547369-78):
zum weiteren Vorgang.... falls die keine Ruhe geben, soll ich es bei der Polizei anzeigen aber einen Anwalt bräuchte ich dann nicht, oder??
Einen Anwalt nein, eine durchgeführte Strafanzeige kann abschrecken. Ruhe werden sie nicht geben und weiter betteln und drohen. Theoretisch kannst du alles ignorieren was da kommt, außer es kommt ein offizieller Mahnbescheid, diesem solltest du dann wiedersprechen.

Zitat (von amz547369-78):
und können die mich jetzt einfach in die Schufa bekommen [...] st doch sicherlich nur Panikmache und Taktik, um die Leute in die Enge zu treiben,oder??
Nein können sie (theoretisch) nicht, da du der Forderung widersprichst. Umstrittene Forderungen dürfen nicht in die Schufa... und selbst wenn, kann man dagegen vorgehen. Und ja ist es. Panikmache & Drohungen. -- Genau genommen die Straftat der Nötigung.

-- Editiert von DStein am 25.05.2020 11:58

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
amz547369-78
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay, supie also habe die Forderung gestern überwiesen und heute abgegangen vom Konto in Richtung Arvato!

Nun, soll ich erstmal ein Widerrufsschreiben an Infoscore senden, mit dem Vermerk:

Guten Tag,

hiermit Widerspreche ich Ihrer Kostenforderung und der von Ihnen angeforderten Kostenaufstellung.
Mittlerweile ist bezahlt und werde Ihnen lediglich die Bearbeitungskosten von 15€ überweisen alles andere sind nicht tragbare und unrechtmäßige Kostenaufrechnungen.
Falls es nun weitere Probleme Ihrerseits geben sollte werde ich den nächsten Gang zur Polizei gehen und eine Strafanzeige wegen Nötigung erheben.

Kann ich das so an Infoscore so abschicken, ohne das da weitere Unannehmlichkeiten folgen?? :)

P´s die 2X 1,50€ sind in der Amazon Arvato Mahnungsgebühr entsanden aber nicht bei Infoscore also daher habe ich nur die 15€ hier als gerechtfertigt rein, zum begleichen. Den Rest habe ich wie geschrieben gestern angewiesen und ist heute an Arvato raus gegangen.

-- Editiert von amz547369-78 am 25.05.2020 12:58

0x Hilfreiche Antwort

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