Rechtsanwälte Haas & Kollegen

25. September 2025 Thema abonnieren
 Von 
Atze84
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechtsanwälte Haas & Kollegen

Bin positiv überrascht, wieviel Leute hier Ärger mit den Rechtsanwälten Haas & Kollegen haben.
Fast hätte ich heute einen großen Fehler gemacht und wäre um die 2.000€ ärmer geworden.
Ich war bis 2001 selbstständig mit einem kleinen Klamottenladen. Monatlich waren 140 DM für die blaue Tonne (Pappe/Papier) bei der BSR fällig.
Nach Geschäftsaufgabe habe ich vergessen, die Tonne ordnungsgemäß zu kündigen und somit lief der Vertrag ganze 7 Monate munter weiter.
Dann kam die Rechnung nach Hause und ich hab einfach nicht darauf reagiert. Es ging dann weiter mit Inkasso, bis zum Mahnbescheid vom Amtsgericht. Danach war plötzlich Ruhe und jetzt der Hammer. Nach 24 Jahren kommt die Aufforderung von Haas & Kollegen, dass ich innerhalb von 14 Tagen über 2.000€ zahlen soll, ansonsten würde der vorliegende Titel vollstreckt werden.

Nach langem Überlegen hab ich mich gefragt, ob das nach so langer Zeit überhaupt rechtens ist und im Netz recherchiert.
Erstmal freundlich Haas & Kollegen um eine Kopie des angeblich vorliegenden Titel gebeten und zeitgleich werde ich morgen einen Termin beim Amtsgericht beim zuständigen GV machen, ob dort überhaupt ein Vollstreckungsbescheid vorliegt.
Mal gespannt, was die Herren Rechtsanwälte antworten und sollte sich rausstellen, dass die nur geblufft haben, gibt's ne schöne Beschwerde!
Nachdem was ich hier über diese Kanzlei gelesen habe, bin ich mir ziemlich sicher, dass die unseriös arbeiten und mit aller Macht Menschen nur unter Druck setzen wollen.

Part 2 folgt




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40827 Beiträge, 6602x hilfreich)

Zitat (von Atze84 ):
ich hab einfach nicht darauf reagiert
Ich bin negativ überrascht, dass man als Gewerbler so um etwa 1/4 Jahrhundert lang Rechnungen nicht begleicht.
Wenn man die Geschäftsaufgabe so wie bei Abfallentsorgungskosten betrieben hat... mag man sich anderes nicht vorstellen.

Ein Schuldtitel liegt wahrscheinlich vor---also ist die Post zumindest erklärlich.
Danke für deinen Bericht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
3,141592653
Status:
Bachelor
(3551 Beiträge, 1369x hilfreich)

Ein vorliegender Titel kann problemlos (!) nach 24 Jahren vollstreckt werden. Ausnahme wäre eine zwischenzeitliche Insolvenz mit Beachtung der Obliegenheiten.

Weitere Updates wären nett.

Signatur:

Ich schreibe was ich denke, auch wenn die Kleingeister das nicht vertragen können (und weinen :P)

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Atze84
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie bereits vermutet, antworten die Rechtsanwälte Haas und Kollegen nicht auf meine E-Mail. Das Einschreiben mit Rückschein ging heute raus.

Nach telefonischer Terminanfrage beim zuständigen Amtsgericht, war die Frau GV so nett und schaute gleich in ihrem Computer, ob ein Titel vorliegt.
Dem war nicht so, betonte aber auch, dass das nichts zu bedeuten hat, wenn ich damals schon einen Mahnbescheid erhalten habe. Ein Titel behält schließlich 30 Jahre seine Gültigkeit.
Den Weg zu Ihr könnte ich mir jedenfalls sparen und Sie würde sich dann schon bei mir melden. Na klasse.

Also erstmal abwarten, Fortsetzung folgt.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2703 Beiträge, 789x hilfreich)

Zitat (von Atze84 ):
Wie bereits vermutet, antworten die Rechtsanwälte Haas und Kollegen nicht auf meine E-Mail. Das Einschreiben mit Rückschein ging heute raus.

Und da stand was drin? Auf sinnbefreite Mails oder Schreiben muss niemand antworten. Kopien von Titeln muss das IB nicht schicken.
Warum forderst du nicht die Kopie beim Gericht an? Auf dem Schreiben des IB steht sicherlich das Gericht und das AZ drauf.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Nana71
Status:
Student
(2051 Beiträge, 285x hilfreich)

Zitat (von Atze84 ):
Dann kam die Rechnung nach Hause und ich hab einfach nicht darauf reagiert.


Warum macht man so was?

Zitat (von Atze84 ):
Es ging dann weiter mit Inkasso, bis zum Mahnbescheid vom Amtsgericht.


Eigentlich folgt auf den Mahnbescheid ein Vollstreckungsbescheid.

Es würde jedenfalls keinen Sinn ergeben, das Mahnverfahren zu betreiben und diesen dann nicht zu beantragen.

Könnte mir höchstens vorstellen, dass die Frist verpasst wurde.

Zitat (von Atze84 ):
Erstmal freundlich Haas & Kollegen um eine Kopie des angeblich vorliegenden Titel gebeten und zeitgleich werde ich morgen einen Termin beim Amtsgericht beim zuständigen GV machen, ob dort überhaupt ein Vollstreckungsbescheid vorliegt.


Wie kann es sein, dass du nicht weißt, ob in dieser Angelegenheit ein Vollstreckungsbescheid existiert?

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 305.853 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
123.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.