Rechtsanwälte Seiler und Mahnbescheid

22. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
aresder1
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 3x hilfreich)
Rechtsanwälte Seiler und Mahnbescheid

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Folgender Sachverhalt: Wir hatten im Jahr 2008 einen Anschluß bei der Deutschen Telekom.Am 19.06.2008 bekamen wir eine Monatrechnung über € 1200,74 unter dem Buchungskonto der Dt.Telekom. Hier wurden auch Rechnungen aufgeführt aus dem Jahre 2007. Zu diesem Zeitpunkt war ich noch Selbstständig . Da mir die Dt.Telekom in diesem Zeitraum einen Schaden in der Telefonanlage zufügte( die Techniker haben die Eumexanlage falsch angeschlossen, es kam zu einem Schaden, ferner konnnten bzw. wurden Dienstleistungen nicht ausgeführt aufgrund von falschen Technikern vor Ort-Zitat:"..u.a. wir sind hier überfordert!...) habe ich die angemahnten Rechnungen nicht gezahlt. Der Schriftverkehr mit Unterlagen füllt einen dicken Aktenordner in Größe von DINA4. Im Juni 2008 kam dann seitens der Deutschen Telekom das Eingeständnis mit folgenden Vorschlägen:
1. Kulanzgutschrift über €350,00 auf das geführte Buchungskonto aus Kulanzgründen ohne Rechtsanspruch
2. Schadenregulierung über den Versicherer der Deutschen Telekom der AXA Corporate

Zu1.: die Kulanzgutschrift ging am 30.06.2008 bei uns auf dem Buchungskonto ein und wurde uns auch schriftlich zugeschickt.
Zu2: die AXA teilte uns am 20.06.2008 mit, das diese "großzügig" € 700,00 zu dem Schadensfall bei 30.06.2008 auf das Konto meiner Ehefrau einzahlen würde.
Dieses geschah auch, der Betrag wurde am gleichen Tag der Gutschrift per Onlineüberweisung auf das Konto der Dt.Telekom mit Hinweis mit dem Buchungskonto weiter überwiesen.

Somit war das Buchungskonto ausgeglichen!

Am 15.09.2009 erhalte ich einen Mahnbescheid über einen Forderungsbetrag über € 499,64 zzgl. Kosten, womit sich die "Gesamtforderung" des Mahnbescheides auf € 659,38 beliefen.
Antragsteller im Mahnbescheid: Dt.Telekom!
Prozessbevollmächtigte. Rae Seiler, Heidelberg

Hauptforderung aus dem o.g. Buchungskonto wo wir die Gutschrift der Dt Telekom erhielten, ferner die Gutschrift der AXA, Schadensregulierer der Dt. Telekom.

Habe sofort Widerspruch eingelegt und diesen per Einschreiben und Rückschein an das Amtsgericht Euskirchen geschickt. (mit Belegen in Kopie)

Auf diesen Widerspruch habe ich b i s h e u t e nichts mehr gehört!

Nein, im Gegenteil, gestern flattert mir der gleiche Mahnbescheid über die identische Hauptforderung, dem gleichen Buchhungskonto, dem gleichen Antragsteller und dem gleichen Prozessbevollmächtigten Seiler, Heidelberg auf swn Namen meiner Ehefra in`s Haus!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Sofort wieder Einspruch eingelegt, den Beschuldigten (meine Ehefrau) im Mahnbescheid durchgestrichen mit diversen Anlagen per Fax an das Amtsgericht zurückgefaxt!

Der damalige Anschluss war ein Geschäftsanschluß, lief auf meinem Namen!

Was soll ich hier noch unternehmen.

Es ist eine Dreistigkeit der Rae Seiler!

An die zuständige Anwaltskammer wenden.

Der Antragsteller (Dt.Telekom) gab mit telefonisch die Auskunft gestern, das einmal das Buchhungskonto ausgeglichen wäre mir aber im gleichem "Atemzuge" mitteilt, diese "Sache" wäre an die Rae Seiler abgegeben wurden!

Martin



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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
actrostom
Status:
Praktikant
(718 Beiträge, 246x hilfreich)

Hallo,

quote:
Dieses geschah auch, der Betrag wurde am gleichen Tag der Gutschrift per Onlineüberweisung auf das Konto der Dt.Telekom mit Hinweis mit dem Buchungskonto weiter überwiesen.

Somit war das Buchungskonto ausgeglichen!


Hast du das schriftlich ?

Andereseits wenn die offene Rechnung auf DEIN Geschäft lief ist der Mahnbescheid an deine Frau wohl eher ein unberechtigter Versuch mit der Hoffnung auf keine Gegenwehr !

Wenn die der Meinung wären sie würden Geld von Dir bekommen warum haben sie dann 2008 nicht geklagt?

Deine Frau kann das Thema eigentlich sehr entspannt sehen.

lg

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"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."

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#2
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

Das Buchungskonto ist ausgeglichen, WEIL der Vorgang bei Seiler ist ... :)
Sind Sie sicher, dass damals keine Restforderung übrig war?
Vielleicht ist das Konto seither im Minus!?

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" Das Forum - wo Böcke gärtnern und Vergleiche hinken dürfen ... :) "

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#3
 Von 
aresder1
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 3x hilfreich)

Hast du das schriftlich ?

Ich habe eine Gutschrift schriftlich von der Deutschen Telekom von €350,00. Auf der Gutschrift ist oben rechts im Schreiben das Buchúngskonto aufgeführt.
Ferner das erwähnte Schreiben, die Gutschrift AXA. Der Schaden bezieht sich auf das erwähnte Buchungskonto. Ein weiteres Buchungskonto hatten wir nicht.
Dieser Betrag wurde durchgereicht heißt am Tag des Geldeingangs seitens der AXA auf unserem Konto wurde dieser sofort weiter überweisen mit Hinweis auf dem Überweisungsträger mit dem Buchungskonto. Damit war das Buchingskonto gemäß Mahnung seitens der Dt. Telekom ausgeglichen.

Was soll ich jetzt machen? Abwarten oder Anwaltskammer einschalten?
Evtl. ziehe ich in Erwägung, bei der Polizei eine Anzeige wegen Betrugs seitens der Rae Seiler zu machen. Sinnvoll?

Da diese beim ersten Mahnbescheid auf meinen Widerspruch reagiert haben, kann der Kläger nochmals einen Mahnbescheid in gleicher sache stellen?

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#4
 Von 
DECE12
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 56x hilfreich)

Ob der Mahnbescheid gg.deine Frau zurecht veranlaßt wurde, hängt wohl nicht mit einem Betrugsversuch zusammen, sondern vielmehr mit deinen
persönlichen Verhältnissen. Wenn dein Geschäft als Einzelfirma betrieben wird und du keine Gütertrennung mit deiner Ehefrau vereinbart hast, kann sich Seiler durchaus an deine Frau halten.



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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
aresder1
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 3x hilfreich)

Die Gütertrennung ist vor Gründung schon gewesen, die wurde sofort beim Notar veranlaßt und hinterliegt ferner beim Amtsgericht.

Die Kernfrage ist doch diese: hier geht ein Antragsteller bzw. der Prozessbevollmächtigte einer "Sache" nach, die schriftlich seitens des Antragsstellers längst erledigt ist!!!!

Was kann ich hier nun machen?

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#6
 Von 
avalon2006
Status:
Praktikant
(801 Beiträge, 100x hilfreich)

Deine Frau soll Widerspruch einlegen. Das Gericht wird dann notfalls entscheiden. Wenn alles bezahlt ist, habt ihr ja nichts zu befürchten.

gruß
avalon 2006

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"Das Leben ist eines der Härtesten."

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#7
 Von 
guest-12303.11.2010 08:55:53
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 67x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
Fanuc
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

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Hallo zusammen,

ich habe folgende Erfahrung mit den Herren Seiler & Partner gemacht.
Ich hatte einen Rechnungsbetrag bei der Telekom in höhe von 428,-€ offen, über den ein Mahnbescheid in 04.2008 zugestellt wurde. Diesen Mahnbescheid habe ich in absprache mit dem zuständigen Gerichtsvollzieher in raten beglichen, und einen Zahlungsnachweis vom Gerichtsvollzieher bekommen (07.2009).

Am 30.10.2010 wurde mir von einem anderen Gerichtsvollzieher unter angabe des selben Aktenzeichens ein Vollstreckungsprotokoll inklusive Haftbefehl !!! über den selben Betrag aus 04.2008 in den Briefkasten gelegt.

Hat jemand diese Vorgehendsweise schon mal gehabt?



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#9
 Von 
guest-12303.11.2010 08:55:53
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 67x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Mit dem Güterstand hat dies gar nichts zu tun, sondern allenfalls damit, auf wen der Anschluss läuft / durch wen der Vertrag geschlossen wurde. Sind beide Eheleute Vertragspartner, haften sie ggf. schon gesamtschuldnerisch.


Genau so ist es !

lg


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#11
 Von 
guest-12309.11.2010 14:47:42
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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