Rechtsanwalt Schneider

4. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
blackrat32
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechtsanwalt Schneider

Habe gerade einen Beitrag gelesen, worüber sich ein User über RA Schneider aus Verl aufregt!
Ich stimme dem User voll und ganz zu!
Habe nur Ärger mit dieser Firma.
Vor ca. 2 Monaten hat der RA eine Kontopfändung bei mir durchgesetzt. Darauf reagierte ich sofort mit einem Brief, in dem ich ihm eine Ratenzahlung angeboten habe.
Darauf bekam ich einen Brief zurück, in dem stand, das er eine Abrechnung haben wolle.
Diese habe ich ihm zugesendet.
Jetzt habe wir mitlerweile Oktober und es hat sich an meinem Konto nichts geändert.
Die Pfändung ist nach wie vor drauf.
Mir platzt bald der Kragen.
Verl liegt um die Ecke.
Konnte seit 2 Monaten die Miete, Strom etc. nicht bezahlen. Aber das kümmert ihn wenig!!!
Auch meine Anrufe werden dort ignoriert. Es wir immer gesagt, wir können es als "Wichtig" und "Eilt" weiterleiten.
1. Welche Möglichkeiten hat man?
2. Wie kann man gegen so eine Firma vorgehen?
3. Sollte man sich auch einen RA nehmen?
4. Kann man Strafanzeige erstatten? Wenn ja, wie soll die Aussehen?
Bitte helft mir. Ich weiß keinen Ausweg mehr

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Also erst einmal kann bei Verzug resp. Nichtzahlung eine Kontopfäöndung durchgeführt werden, so ein Titel existiert. DDem scheint so zu sein.

Damit bleibt Ihnen nur der Weg der Verhandlung. Der Gläubiger muß keiner Ratenzahlung zustimmen.

Dass Sie Ihren Unterhalt nicht zahlen können, ist wohl eher nicht dem Gläubiger vorzuwerfen. Versuchen Sie sich auf eine akzeptable Ratenzahlung zu ein igen. Wenn Sie stur schalten (siehe Pkt. 4 Ihres Postings), werden Sie nichts erreichen.

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#2
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 266x hilfreich)

Bei Arbeitseinkommen muss der Schuldner schnellstens beim Amtsgericht Pfändungsschutz beantragen. Bei einem Konto mit Arbeitseinkommen darf die Bank erst zwei Wochen nach dem Zeitpunkt, an dem der Überweisungsbeschluss zugestellt wurde, Geld vom gepfändeten Konto an den Gläubiger überweisen. Das Konto ist in diesen 14 Tagen aber auch für den Schuldner gesperrt - seine Guthaben sind also eingefroren. In dieser Zeit fällige Daueraufträge wie Miete usw. werden nicht ausgeführt.

Der Antrag auf Pfändungsschutz
Beim Antrag auf Pfändungsschutz - dem so genannten "Freigabeantrag nach § 850 k ZPO " - muss der Schuldner versichern, dass diese Mittel für den Lebensunterhalt dringend notwendig sind und ihm dafür keine anderen Mittel mehr zur Verfügung stehen. Hier ist gegebenenfalls auch zu beantragen, dass das Gericht bereits vor einer endgültigen Entscheidung dringend benötigte Teilbeträge zur Auszahlung durch die Bank freigibt. Außerdem sollte beantragt werden, dass der Freigabebeschluss auch die Freigabe zukünftiger Lohn- oder Gehaltszahlungen bzw. anderer Arbeitseinkommen umfasst.

Zum Antrag gehören immer Anlagen, mit denen die prekäre Einkommenssituation und die Pfändung belegt werden kann: Dazu gehören die Benachrichtigung über die Pfändung, die Kontoauszüge der letzten drei Monate, der Mietvertrag sowie Einkommensbescheide wie z.B. Gehaltsabrechnungen. Alle Belege sind dem Amtsgericht im Original vorzulegen.


als ab zum amtsgericht!

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#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Dem RA ist Deine Situation egal -
Da kannst Du nichts machen
Der Vorschlag von @KristijanM ist m.M der einzige Richtige Weg

lg

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