Rechtsanwalt kosten für Mahnung

6. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
Marmal
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 17x hilfreich)
Rechtsanwalt kosten für Mahnung

Hallo zusammen,

Ich bin bei einem klein bzw. Kurzzeitkredit in Rückstand geraten.

Die Forderung wurde nun an einen Rechtsanwalt abgetreten.

Forderungsaufstellung: https://ibb.co/cmxmhq

Der Anwalt führt nun ca. 85€ für Vorgerichtliche mahnschreiben auf und ca. 96€ falls ich eine Ratenzahlung möchte.

Mir erscheinen die 85€ zu hoch.Ist dem so und so ist das geregelt?

Die offene hauptforderung liegt bei 360€.

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19 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16189x hilfreich)

Wusste der Kreditgeber von deinen Zahlungsproblemen? Hattest du dich bei ihm gemeldet vorab und bei ihm schon erfolglos um Aufschub o.ä. gebeten?

Was die Forderungsaufstellung angeht: Da ist reichlich Unfug drin.
- "Forderung Kreditzinsen" ist Unsinn. Man darf nicht zeitgleich sowohl Kreditzinsen als auch Verzugszinsen fordern.
- "Forderung Geb. Bonitätszertifikat" klingt nach frei erfundenem Quatsch
- "Forderung Geb. Ratenoption" klingt genauso nach frei erfundenem Quatsch
- "Forderung Geb. Expressüberweisung" ja, Quatsch

Was war das für ein Kredit? Wie lange war der ausgelegt und wie hoch waren die Raten? Wie hoch waren die dort ausgewiesenen Zinsen? Was sollen diese Positionen bzw. war dir klar, dass du bei 400€ dann über 600€ zurückzahlen sollst? Waren diese Positionen, die ich oben angegeben habe, wirklich mit dir so vereinbart?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
Marmal
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 17x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Wusste der Kreditgeber von deinen Zahlungsproblemen? Hattest du dich bei ihm gemeldet vorab und bei ihm schon erfolglos um Aufschub o.ä. gebeten?

Was die Forderungsaufstellung angeht: Da ist reichlich Unfug drin.
- "Forderung Kreditzinsen" ist Unsinn. Man darf nicht zeitgleich sowohl Kreditzinsen als auch Verzugszinsen fordern.
- "Forderung Geb. Bonitätszertifikat" klingt nach frei erfundenem Quatsch
- "Forderung Geb. Ratenoption" klingt genauso nach frei erfundenem Quatsch
- "Forderung Geb. Expressüberweisung" ja, Quatsch

Was war das für ein Kredit? Wie lange war der ausgelegt und wie hoch waren die Raten? Wie hoch waren die dort ausgewiesenen Zinsen? Was sollen diese Positionen bzw. war dir klar, dass du bei 400€ dann über 600€ zurückzahlen sollst? Waren diese Positionen, die ich oben angegeben habe, wirklich mit dir so vereinbart?


Hi,

Ja das war mir bewusst. Ich habe das Geld sehr schnell gebraucht und die Kosten akzeptiert.

Den Kreditgeber habe ich zu spät informiert, da war die Forderung schon abgetreten.

Was kann ich gegen die 85€ kosten für Vorgerichtliche Mahnungen machen?

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16189x hilfreich)

Zitat:
Ja das war mir bewusst. Ich habe das Geld sehr schnell gebraucht und die Kosten akzeptiert.

Nicht alles, was einem dann auferlegt wird, ist auch zulässig. Das hier sieht mir stark nach einem sittenwidrigen Kredit aus. Und vielleicht kann man mit diesem Argument dem Anwalt mal deutlich den Wind aus den Segeln nehmen.

Zitat:
Den Kreditgeber habe ich zu spät informiert, da war die Forderung schon abgetreten.

Also hatte sich da schon der Anwalt gemeldet oder nicht?

Zitat:
Was kann ich gegen die 85€ kosten für Vorgerichtliche Mahnungen machen?

Nicht bezahlen zum Beispiel ;-)
Deswegen meine Rückfragen.

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#4
 Von 
Marmal
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 17x hilfreich)

Der Kredit war von vexcash. Die haben doch eine Lizenz dafür. Kann es dennoch sittenwidrig sein?

Ich habe vexcash mitgeteilt das ich den Verzug zu spät wahr genommen habe und den offenen Saldo gerne in 2 oder 3 Raten bezahlen würde, und ob es dafür eine Lösung gibt.
Vexcash hat mir dann mitgeteilt dass die Forderung abgetreten wurde.
Am selben Tag, aber zu späterer Uhrzeit kam die Mail von Anwalt.

-- Editiert von Marmal am 06.11.2018 11:18

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16189x hilfreich)

Zitat:
Die haben doch eine Lizenz dafür. Kann es dennoch sittenwidrig sein?

Klares Ja.

Zitat:
Vexcash hat mir dann mitgeteilt dass die Forderung abgetreten wurde.
Am selben Tag, aber zu späterer Uhrzeit kam die Mail von Anwalt.

OK, hebe dir das auf. Der genaue Wortlaut war wie? Also der Satz mit der Abtretung. Den meine ich.

Denn wenn die das wirklich an den Anwalt abgetreten haben, dann darf der sogar exakt gar keine Gebühr fordern.

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#6
 Von 
Marmal
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 17x hilfreich)

Ach Mist, ich habe mich verlesen.

Die Geld gebende Bank hat die Forderung an vexcash abgetreten.

Vexcash wiederum hat den Anwalt mit der Eintreibung beauftragt.

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#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16189x hilfreich)

Ok, ändert an den übrigen Umständen aber nicht so viel. Meiner Meinung nach ist dieser Kredit trotzdem sittenwidrig. Ich würde daher dem Anwalt mal folgendes schreiben:

"Werter Anwalt. Zum einen habe ich ihre Mandantin schon vor ihrer Beauftragung kontaktiert und auf meine Probleme bei der Rückzahlung hingewiesen. Ihre Kosten sind daher nach gängiger Rechtsprechung ganz grundsätzlich nicht durchsetzbar. Zum zweiten habe ich mich informiert und die diversen Gebühren ihrer Mandantin, in weiten Teilen frei erfunden und rechtswidrig nicht in die Zinsen einberechnet, zeigen eindeutig, dass es hier ein sittenwidriger Vertrag war. Der Vertrag ist nichtig. Ich erwarte einen angemessenen Regulierungsvorschlag ihrer Mandantin. Gerne kann ich auch auf Kosten ihrer Mandantin einen eigenen Anwalt einschalten und diesen mit einer Abwehr der unberechtigten Forderungsteile beauftragen."

Man muss sich klar sein, dass man damit zwei mögliche Reaktionen provoziert:
A) Der Anwalt eskaliert und erhöht den Druck.
B) Der Anwalt rudert kräftig zurück und will um jeden Preis vermeiden, dass das vor Gericht geht.

Ich vermute B. Man kann dann schauen, ob man ein Gegenangebot bekommt, was einem zusagt.

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#8
 Von 
Marmal
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 17x hilfreich)

Danke! Habe es so verschickt und gebe Ihnen Rückmeldung

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#9
 Von 
Marmal
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 17x hilfreich)

Bislang keine Antwort. Wie soll ich vorgehen?

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#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16189x hilfreich)

erst mal etwas abwarten.

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#11
 Von 
Marmal
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 17x hilfreich)

Habe den Anwalt gestern mal aufgefordert bis Mittwoch, also morgen, zu antworten. Wie soll ich vorgehen wenn er bis dahin nicht geantwortet hat

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#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16189x hilfreich)

Wie viel hast du bisher denn insgesamt an den Kreditgeber abbezahlt?

Man würde als nächsten Schritt eine Gegenrechnung aufmachen. Nach dem Motto "Das sehe ich als berechtigt an". Und das dann schon mal irgendwie bezahlen, und zwar zweckgebunden.

Damit verschiebt man den gesamten Streit weg von "Ich will (teilweise zu Recht) Geld" hin zu "Ich will Schadensersatz für eigentlich nicht durchsetzbaren Unfug".


-- Editiert von mepeisen am 13.11.2018 10:01

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#13
 Von 
Marmal
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 17x hilfreich)

263€ habe ich bereits gezahlt.

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16189x hilfreich)

Ich melde mich am späteren Abend nochmal.

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#15
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16189x hilfreich)

Sorry für die späte Antwort. Also rein vom Kredit her haben wir also 400€ gehabt, richtig? Davon sind bisher nur 263€ abbezahlt. Das heißt, so oder so musst du noch mindestens ca. 140€ plus Zinsen abbezahlen. Die merkwürdigen Gebühren mal beiseite gelassen. Kannst du die ca. 170 € bis 175 € denn zeitnah aufbringen und zweckgebunden bezahlen?

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#16
 Von 
Marmal
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 17x hilfreich)

Kein Problem! Ja die könnte ich sofort zahlen.

2x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16189x hilfreich)

Das solltest du tun. Dass du die 400€ und Zinsen zahlen musst, ist ja ohnehin unstrittig. Der Punkt ist, dass du damit nur noch das offen hast, was aber strittig ist. Damit verschiebst du die ganze Diskussion auf die Gebühren und Anwaltskosten usw.

Wo sie vorher noch klagen konnten, weil du den Kredit nicht vollständig zurückgezahlt hast, können sie nach deiner Zahlung nur noch klagen wegen Dingen, die zumindest meiner Meinung nach eher Unsinn sind.

Danach würde ich die Antwort des Anwalts abwarten. Normalerweise kommt dann irgendein Drohbrief und irgendeine merkwürdige Begründung, warum man das bezahlen muss. Dass es in irgendwelchen AGB steht o.ä. Dann sieht man weiter, wie man damit umgeht.

-- Editiert von mepeisen am 15.11.2018 07:41

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#18
 Von 
Marmal
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 17x hilfreich)

Hallo,

ich habe nun die Forderung von ca. 350 Euro ausgeglichen, jedoch die Anwaltskosten weggelassen, da ich diese als nicht gerechtfertigt ansehe.

Nun habe ich in meiner Schufa gesehen, dass Vexcash mir einen negativen Eintrag vermerkt hat:

Saldo Fälligstellung Kontonummer bei Fälligstellung
****** Gemeldeter Forderungsbetrag
356 Euro

Datum des Ereignisses
31.10.2018

Wie kriege ich diesen Eintrag aus meiner Schufa?

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16189x hilfreich)

Zitat:
ich habe nun die Forderung von ca. 350 Euro ausgeglichen

Schaden eigentlich, dass du hier zu viel bezahlt hast, aber letztendlich deine Entscheidung.

vermutlich gar nicht. Der Eintrag selbst ist berechtigt. Und ob der dort genannte Betrag korrekt ist oder in der Höhe falsch, das hat so gut wie keinen Einfluss auf den Score.

Allerdings muss der Eintrag auf erledigt gesetzt werden. Die Schufa anschreiben und klarstellen, dass du mit Überweisung vom XX.XX. den Fall erledigt hast und die einen Erledigt-Vermerk machen müssen. Zudem würde ich in sie auffordern, in dem Zug prüfen, ob der Eintrag wegen geringer Summe und zeitnaher Zahlung vorzeitig gelöscht werden kann.

Signatur:

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