Rechtsanwalt/Inkasso ohne Mahnung

16. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
thm
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)
Rechtsanwalt/Inkasso ohne Mahnung

Hallo,

ich habe vorgestern ein Schreiben von ksp-Rechtsanwälte erhalten. Dort schreiben sie mir folgendes:

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Wir zeigen an, dass wir die 01081 Telecom AG, 47638 Straelen, vertreten.
Die 01081 Telecom AG hat uns mitgeteilt, dass Sie nach erteilter Rechnung durch die deutsche Telekom AG (DTAG) noch einen Betrag von [knapp 30 Euro] [...] schulden.
Wir fordern Sie auf, den umseitig aufgeführten Betrag nebst Kosten und Zinsen sofort uns ausschließlich auf unser unten angegebenes Konto zu zahlen. Verwenden Sie hierzu nur den beigefügten Überweisungsträger.
[Tabelle mit Rechnungsnummern, Daten und Beträgen der Telekom, insges. knapp 30 Euro.]
[Tabelle der Forderungen, insges. gut 50 Euro, enthalten sind die Hauptforderung, 6,14% Zinsen, vorgerichtliche Kosten (was ist das?), Gebühr (15 Euro) und eine Auslagenpauschale)]
Sofern Sie die Gesamtsumme nicht sofort zahlen können, erwarten wir schnellstens ein angemessenes Ratenzahlungsangebot. [ich soll schreiben, mailen oder anrufen].
Sofern Sie weder die Gesamtforderung an uns ausgleichen noch gegebenfalls ein Ratenzahlungsangebot unterbreiten, werden wir unserer Mandantschaft empfehlen, kurzfristige Weiterungen und auch gerichtliche Schritte gegen Sie einzuleiten.
Haben Sie die Forderung zwischenzeitlich ausgeglichen, betrachten Sie dieses Schreiben bitte als gegenstandslos.

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Ich kann leider nicht einmal nachprüfen, ob diese Forderungen berechtigt sind, da ich während des Zeitraums der Rechnungen umgezogen bin und diese im Laufe des Umzugs entsorgt habe.
Ich nehme durchaus an, dass die Forderungen berechtigt sind, da ich im Chaos des Umzugs diverse Telekomrechnungen erst mit der folgenden Mahnung bezahlt habe, und die Telekom 010xx-Beträge wohl nicht mehr mahnt.
Falls die 01081 mir also eine Mahnung geschickt hat, habe ich sie nie erhalten, möglicherweise wegen des Wohnungswechsels.
Ich dachte nun immer: keine Mahnung, keine Inkassogebühren. In den letzten google-Stunden und Stöbern in den Foren hier bin ich aber auch über die Aussage gestolpert, dass man "automatisch 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug gerät", habe aber keine Ahnung, was das bedeutet (keine Ahnung von dem ganzen "Kram").

Ich habe heute morgen gleich eine Antwort verschickt. Ich habe ihnen geschrieben (per FAX und mail), dass ich Zweifel habe, dass die Forderungen gerechtfertigt sind und ich mich deswegen mit 01081 in Verbindung gesetzt habe (per FAX und mail) mit der Bitte um Bestätigung der ausstehenden Beträge, da ich so alte Rechnungen schon weggeworfen habe, dass ich dem Hauptbetrag dann natürlich umgehend begleichen würde, die restlichen Forderungen aber mangels Mahnung nicht anerkenne. War das ok so? Oder eher blöd?

Nun meine Fragen:

Muss ich nicht erst eine Mahnung erhalten?
Ist der Umstand des Umzugs irgendwie dumm für mich? Macht es einen Unterschied, ob ich einen Nachsendeauftrag erteilt hatte oder nicht? Was, wenn ich keinen erteilt hatte?
Sind "die" nicht in der Beweispflicht? Eigentlich kann ja jeder sagen "hey, Du hast über meine Leitungen telephoniert, nun gib mal Geld".
Soll ich die Hauptforderung lieber sofort begleichen (ich denke sie ist berechtigt)? Inklusive Zinsen? Oder mache ich mir dadurch den Punkt kaputt, dass sie mir vielleicht beweisen müssen, dass ich telephoniert habe?

Tut mir leid, dass das ganze so lang geworden ist, ich wollte nur alle Infos zur Verfügung stellen. Bin ja auch ganz neu hier, mein allererster Beitrag, also bitte habt ein wenig Gnade :) .

Für Antworten bin ich dankbar, (ein etwas nervöser) Thomas.

P.S.: Eben hat mich meine Freundin angerufen und gesagt, dass ein weiteres ksp-Schreiben im Kasten war, diesmal 01051.


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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thm
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Ups, das ist ja doch sehr lang, jetzt wo ich es so auf dem Schirm sehe. Also versuche ich mich an einer Kurzfassung:

- Telekom-Rechnungen erst nach Mahnungen bezahlt
- Darin keine 010xx-Vorwahl-Gebühren enthalten, da Telekom nur eigene Beträge mahnt
- Umgezogen, ohne Nachsendeauftrag
- Nie eine Mahnung erhalten (möglicherweise an alte Adresse geschickt worden)
- Vorgestern Anwaltschreiben an neue Adresse, geben vor 01081 zu vertreten
- (gestern zweites Anwaltschreiben für 01051)

Meine Antwort an die Anwälte (per FAX und mail):
- Zweifel meinerseits, dass Forderungen gerechtfertigt
- Deswegen mit 01081 in Verbindung gesetzt (per FAX und mail) mit Bitte um Bestätigung der ausstehenden Beträge, da alte Rechnungen schon weggeworfen
- Würde Hauptbetrag umgehend begleichen
- Erkenne restliche Forderungen aber mangels Mahnung nicht an.
- (zu 01051 noch nicht geantwortet)

War das ok so? Oder eher blöd?

Fragen:
- Muss ich nicht erst eine Mahnung erhalten?
- Ist der Umstand des Umzugs irgendwie dumm für mich? Macht es einen Unterschied, ob ich einen Nachsendeauftrag erteilt hatte oder nicht? Was, wenn ich keinen erteilt hatte?
- Sind "die" nicht in der Beweispflicht? Eigentlich kann ja jeder sagen "hey, Du hast über meine Leitungen telephoniert, nun gib mal Geld".
- Soll ich die Hauptforderung lieber sofort begleichen (ich denke sie ist berechtigt)? Inklusive Zinsen? Oder mache ich mir dadurch den Punkt kaputt, dass sie mir vielleicht beweisen müssen, dass ich telephoniert habe?

Ok, so langsam werde ich immer nervöser, ich hoffe auf Eure Kommentare, Thomas.

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#2
 Von 
Nemo
Status:
Schüler
(345 Beiträge, 44x hilfreich)

Es ist schon so, daß die Telekom nur die eig.Gespräche mahnt, sind auf der Rg. auch Billiganbieter, so kommt i.d.R. eine getrennte Mahnung, dann solltest Du vergleichen mit der Originalrechnung.Man kann aber auch einen Einzelverbindungsnachweis anfordern, wenn Du nicht sicher bist. ksp hat so seine "Eigenarten" in Bezug auf Telefonanbieter, da solltest Du mal im Internet stöbern und wirst staunen, wie die sich "bemühen"



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" Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zugang hat (Friedrich Dürrenmatt)"

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#3
 Von 
thm
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Die Originalrechnungen habe ich halt nicht mehr. Ich habe heute mit ksp telephoniert, sie schicken mir einen EVN. Über die Gebühren wollen sie leider nicht verhandeln.
Gestöbert habe ich und wohl auch einiges gefunden, was mich in der Auffassung solcher Einrichtungen ***** bestätigt hat.

Bin ich im Fall eines fehlenden Nachsendeauftrags "selbst schuld"?
Der Telekom habe ich aber meine neue Adresse für die Abschlussrechnung mitgeteilt, so dass es für 01051/01081 ein leichtes gewesen wäre, mir eine Mahnung zu schicken.
Bloß wie gesagt, nie eine erhalten, und das ist eben der Punkt, der mir quer liegt.
Ist es denn üblich, dass die das sofort an ein Inkasso/einen Rechtsanwalt weiterleiten? Mahnungen sind wohl "out"? Früher waren die doch mal Pflicht, ist das heute nicht mehr so?

( - editiert von Admin - )

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#4
 Von 
Nemo
Status:
Schüler
(345 Beiträge, 44x hilfreich)

Schwieriger Fall, für gewöhnlich schicken sie Mahnungen und das auch oft recht spät, wenn sie eine Mahnung schicken, schließt man daraus, daß sie eine eigene Mahnabteilung haben und dann kann man darüber diskutieren, weshalb dann noch noch Inkasso, erstmal überprüfen, ob lt. EVN die Forderung zu Recht besteht und die dann auch bezahlen, Gebühren wären eine anderes Thema

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" Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zugang hat (Friedrich Dürrenmatt)"

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#5
 Von 
Nemo
Status:
Schüler
(345 Beiträge, 44x hilfreich)

Einiges über ksp
http://www.chefduzen.de/viewtopic.php?t=651

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" Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zugang hat (Friedrich Dürrenmatt)"

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#6
 Von 
thm
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Hi nemo, vielen Dank für Deine Antworten. Letzte Woche jabe ich wie gesagt mit einer freundlichen Dame dort telephonert, die mir die EVNs zuschicken wollte (für beide Fälle). Die sind bis heute aber nicht angekommen. Muss ich zusehen, dass ich irgendwie nachweisbar mit denen kommuniziere? Andererseits steht in deren Schreiben auch keine *konkrete* Frist, sondern ein schwammiges

Wir fordern Sie auf, den umseitig aufgeführten Betrag nebst Kosten und Zinsen sofort und ausschließlich auf unser unten angegebenes Konto zu zahlen.

Auf die 01081 Geschichte hatte ich schon eine Antwort geschickt (per FAX und email), auf die 01051 noch nicht. Bin ich da irgendwie im Zugzwang?

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#7
 Von 
thm
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Achja, ich hab nochmal in Unterlagen gekramt. Von 01081 habe ich schonmal eine Mahnung bekommen (es war ein etwas chaotisches Jahr, ich weiß, dass Geldschulden Bringschulden sind und ich bin auch wenn das langsam so klingt absolut nicht zahlungsunwillig :>).
Das heißt die schicken wirklich selbst Mahnungen raus (zumindest haben sie das). Dann ist da aber die Sache mit dem Umzug. Ist man denn da selbst Schuld, wenn man keinen Nachsendeauftrag erteilt?

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#8
 Von 
Nemo
Status:
Schüler
(345 Beiträge, 44x hilfreich)

ksp "verwaltet" scheinbar sämtliche Billiganbieter, es sind aber immer getrennte Vorgänge, auf jeden Fall für jeden Vorgang EVN´s verlangen, notfalls auch die Telekomrechnungen zum Vergleich, aber das kostet ein paar Euro. Wie alt sind denn die Forderungen überhaupt, es gibt Verjährungsfristen

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" Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zugang hat (Friedrich Dürrenmatt)"

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#9
 Von 
thm
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Soll ich die EVNs denn in einer anderen Form als telephonisch verlangen? Aber wie gesagt: keine konkrete Frist, nur ein "sofort".

Verjährt sind die sicher noch nicht (und ich vermute auch berechtigt und ich will (die Telephongebühren) ja auch bezahlen, selbst wenn es viel länger her wäre), ich las da mal was von drei Jahren und das ganze ist vom letzten Jahr.

Sind Zinsforderungen auf den Betrag eigentlich ok? Könnte ich auch noch mit leben, nur diese sinnlosen Gebühren liegen mir quer.

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#10
 Von 
Nemo
Status:
Schüler
(345 Beiträge, 44x hilfreich)

http://www.dirk-hertfelder.de
Da steht auch was von Verjährungsfristen usw.
Hier auch :
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tkv_1998/
in Verbindung mit :
http://www.gesetze.2me.net/bgb_/bgb_0205.htm

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" Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zugang hat (Friedrich Dürrenmatt)"

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#11
 Von 
thm
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die links, auch wenn mir immer der Kopf raucht bei dieser Art von Sprachgebrauch.

Was is eigentlich mit einer "kostenfreie[n] Servicenummer" gemeint? (TKV§15)

Es geht mir nämlich ganz schön auf die Nerven, dass 01051/81 nicht telephonisch erreichbar sind (mal abgesehen von einem automatischen Menü mit Tarifoptionen und ähnlich wertlosem Kram). Wahrscheinlich sind meine Vorstellungen von "Service" einfach zu naiv?

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#12
 Von 
Nemo
Status:
Schüler
(345 Beiträge, 44x hilfreich)

Das soll wohl heißen, daß auf der RG eine kostenfreie Service-Nr. (0800 z.B.) zu stehen hat, um dort anrufen zu können, aber das brauchst Du in diesem Zusammenhang nicht
wissen, mach alles schriftlich

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" Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zugang hat (Friedrich Dürrenmatt)"

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#13
 Von 
RA DPMS
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 150x hilfreich)

Hi Leute!

Über das Konsortium KSP würde ich auch ein paar freche Sätze loswerden, wenn man mir seitens KSP nicht einen Maulkorb verpasst hätte. Dazu vielleicht später mehr.

Das Problem besteht darin, dass auf der letzten Seite der Telekomrechnung steht: "Mit den Forderungen der anderen Anbieter kommen Sie nach deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Verzug, spätestens aber am 30. Tage nach Zugang dieser Rechnung."

Soweit so gut. Es müsste also zumindest der Zugang der ersten Telekomrechnung seitens KSP nachgewiesen werden. Wohl nicht so ganz einfach!

Das zweite Problem ist, dass der Verbraucher mit der Praxis der anderen Anbieter wohl überfordert ist. Deshalb ist die Telekom dazu übergegangen auf den Mahnungen noch einmal deutlich darauf hinzuweisen, dass nunmehr nur die Beträge der Telekom gemahnt werden. Das wurde früher nicht so gehandhabt. Ich denke, das ist ein Ansatz...

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"Tätigkeitsscherpunkte: Markenrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht"

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#14
 Von 
thm
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Oh, das mit dem Maulkorb klingt ja interessant. Hoffe Du kannst darüber noch etwas erzählen. Ich habe nun gestern für 01051 glaube ich meinen EVN bekommen, der für 01081 steht noch aus. Wie ich mir schon dachte wird das schon seine Richtigkeit haben, das Problem wird mein Umzug sein.
Beide Unternehmen haben mir wohl auch zwei bzw. drei Mahnungen an meine alte Adresse geschrieben. _Kulanterweise_ wie eine ksp-Dame betonte, denn mit Abaluf von so und soviel Tagen nach Zugang der Rechnung wäre ich automatisch in Verzug gekommen.
Komischerweise hat mir die Telekom die Abschlussrechnung weit vor den Mahnungen an meine neue Adresse geschickt und eine Telekommitarbeiterin sagte mir, dass die Adresse dann auch üblicherweise weitergeleitet wird, wenn noch offene Beträge vorhanden sind, was ja in diesem Fall so war.
Ich könnte mich also beschweren, dass die zu dämlich waren, aber es scheint ja so, als ob sie Mahnungen nur aus Nettigkeit veschicken würden und es gar nicht müssten.
Der Ansatz mit dem Nachweis des Zugangs der Telekomrechnung klingt ja interessant. Ich fürchte aber, dass er in meinem Fall etwas unglaubwürdig ist, denn es handelt sich um etwa drei (bei 01081) bzw. zehn (bei 01051) Rechnungen. Ja, war ein etwas chaotisches Jahr.
Ich denke also, dass ich diese Schiene nicht fahren kann (wäre ja auch gelogen) und mir nichts anderes übrig bleibt als zu bezahlen?

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#15
 Von 
mariposa1202
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, habe genau heute ein ähnliches problem und hoffe das du mir schnell antwortest wie du mit der sache weiter gekommen bist. habe ebenfalls per mail an ksp geantwortet das ich nach abmeldung telekom und umzug nie eine mahnung hatte und nur die 30 euro zahlen würde,...ansonsten eben auch nur die bandansage,...unmöglich...also, wäre dankbar für eine antwort, bin auch schon ganz nervös...gruss julia

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"julia"

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#16
 Von 
thm
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Hi Julia,

tut mir leid, dass ich das erst jetzt sehe. Meinen epost account, unter dem ich benachrichtigt wurde, habe ich spambedingt aufgegeben.

Zur Sache (falls es noch was ausmacht): da hier im Forum leider nicht so richtig viel bei rum kam, ich im Internet nicht viel gefunden habe (naja, viel gefunden dazu habe ich schon, weil die sehr aktiv wohl sind, aber leider nix konkretes zum möglichen Vorgehen), ich die fraglichen "Unternehmen" (ich halte mich mit etwas zutreffenderen Bezeichnungen mal zurück) 01051 und 01081 nicht erreicht habe (genauer gesagt: die nicht auf meine _zahlreichen_ Anfragen reagiert haben) und ich zu der Zeit auch einfach zuviel zu tun hatte, um mich mit dem Mist rumzuschlagen, habe ich leider deren Erwartung erfüllt, dass man wegen "der paar Euro" nicht zum Anwalt rennt. Kurz: ich habe überwiesen und nie wieder 01051/01081 benutzt. Solltest Du diesbezüglich etwas mehr erreichen (oder wohl besser "erreicht haben") wäre ich Dir für einen kurzen Bericht dankbar. Schönen Gruß, Thomas.

-- Editiert von thm am 28.02.2005 15:36:03

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
mariposa1202
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Thomas,..hab mich genau so wie du verhalten und beide forderungen beglichen und allen billiganbietern plus freenet dsl abgeschworen bzw. gewechselt. freenet ist wohl auch so ein ksp-anwärter. Bei mir war es genau so wie bei dir mit umzug und ohne nachsendeantrag etc., sehr ärgerlich und ich glaube nach allem was ich gelesen habe ist es auch schwer um die ksp gebühren rumzukommen wegen nachweispflicht. mist aber auch, aber man lernt für die zukunft. gruss julia

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