Regierung will Gesetz verabschieden pro Verbraucher

24. April 2020 Thema abonnieren
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Maline
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Regierung will Gesetz verabschieden pro Verbraucher

https://www.berliner-zeitung.de/wirtschaft-verantwortung/schuldner-sollen-weniger-inkassogebuehren-zahlen-li.81873

Zitat:
Die geforderten Gebühren stünden oft in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Aufwand und zur Höhe der Forderung, erklärte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD). „Mit dem neuen Gesetz werden wir die Gebühren senken und damit dieser unfairen Praxis einen Riegel vorschieben."

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Zitat:
Bei Forderungen zwischen 50 und 500 Euro, die laut Ministerium etwa 60 Prozent aller Fälle ausmachen, würden damit künftig noch 27 Euro fällig, wenn die Forderung nach Erhalt des ersten Mahnschreibens beglichen wird. Bislang werden durchschnittlich 59,40 Euro verlangt. In einer neu eingeführten, niedrigeren Wertstufe bis 50 Euro würden dann noch 18 Euro fällig.

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Zitat:

Kritik an dem Vorschlag kam vom Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen. „Das Gesetz wird dazu führen, dass deutlich mehr Gläubiger auf ihren berechtigten Zahlungsansprüchen sitzen bleiben", warnte Verbandspräsidentin Kirsten Pedd. Viele Unternehmen stünden gerade jetzt vor der Insolvenz. Nötig seien Maßnahmen, um die Liquidität zu sichern. „Stattdessen sollen mit diesem Gesetz die Kosten schlechter Zahlungsmoral Einzelner vergesellschaftet werden." Der Verband rechnet mit Einnahmeeinbußen für die Branche von rund 30 Prozent


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Zitat:

Wenn Gläubiger zur Eintreibung ausstehender Beträge sowohl einen Inkassodienst als auch einen Rechtsanwalt beauftragen, sollen sie künftig nur noch die Kosten für einen von beiden in Rechnung stellen dürfen.

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107 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
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Mal meine Meinung dazu:

Das geistert schon seit einigen Jahren durch die Landschaft. Schon vor der "Evaluierung" des damals erlassenen Gesetzes, was die Inkassokosten eigentlich eindämmen sollte.

Das Gesetz, was die Inkassokosten eigentlich eindämmen sollte, war 2013. Dass es das Gegenteil bewirkte, war eigentlich schon direkt in 2014 klar. Die Evaluierung kam trotzdem erst 2017. Und nun schauen wir mal auf den Kalender.

Positiv ist, dass man die schimpfende Inkasso-Lobby komplett ignoriert. Die haben es aber selbst verkackt. Wenn man fleißig an dem Gesetz mitwirkt (2013) und fromme Versprechungen abgibt und dann im Endeffekt die Inkassokosten drastisch teurer werden lässt und selbst die darauf folgenden Warnungen und Gerichtsurteile mit Füßen tritt und weiter abzockt, der muss sich nicht wundern.

Und damit meine ich nicht die unseriösen, die es illegal übertreiben. Damit meine ich die Absurdität der Branche, fürs Quasi Nichts-Tun eine volle 1,3 Gebühr zu verlangen und auch noch mit im Grunde betrügerischen Mitteln (verleugnete Abtretungen bzw. Factoring und Konzerninkasso) hier Milliarden Gewinne (!) zu fabrizieren.

Viele Dinge, wie beispielsweise der Verbot von Kostendopplung, sind längst juristisch klar, über beispielsweise §254 BGB. Mir fehlt da eigentlich nicht die klare Regelung. Mir fehlt ein Straftatbestand, der bei Kostendopplungen insbesondere im Massenfall Rechtsanwälten und Inkassos die Zulassung wegnimmt und Gefängnisstrafen verhängt. Würde es solche Straftatbestände mal endlich geben, würde die Branche auch sofort aufhören mit dieser Abzockerei.

Übrigens: Ich lese dieses "gerade jetzt" des BDIU so, dass die nun Corona vorschieben, um ihre Abzocke weiter laufen zu lassen. Sorry, aber das ist geradezu widerlich. Würde es dem BDIU wirklich um die Unternehmen gehen, würden die Inkassos nicht dieses Factoring-Spiel machen und dann würden sie nicht Milliarden-Gewinne abschöpfen. Dann würden sie das zum Selbstkosten-Preis anbieten. Es ist widerlich, hier Insolvenzen vorzuschieben und viele Millionen Menschen und deren Probleme (Kurzarbeit usw.) mit Füßen zu treten.

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#2
 Von 
Maline
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Schüler
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Liebe/r Mepeisen.
Danke für Deine Ausführungen.

Zitat:
Wenn Gläubiger zur Eintreibung ausstehender Beträge sowohl einen Inkassodienst als auch einen Rechtsanwalt beauftragen, sollen sie künftig nur noch die Kosten für einen von beiden in Rechnung stellen dürfen.


Die Inkassobüros geben das ja ganz gerne an angeschlossene oder externe Rechtsanwälte weiter. Oder der Ursprungsgläubiger hat IKBs und Rechtsanwälte als Unterfirmen im Verbund ( Konzerninkasso ) und diese gehn ja gerne hin sobald sie den Anwalt mit ins Boot holen und betreiben dann Kostendopplung und auch in diversen Mahnbescheiden wieder.

Im zitierten Text entsteht der Eindruck, als sei diese Kostendopplung bislang rechtens oder zumindest geduldet worden.

Wer hat diese oben zitierte Kostendopplung in Rechnung gestellt? Der ( Ursprungs) Gläubiger? Oder nicht doch deren beauftragte IKBs und Raes untereinander/füreinander? Sind diese letztgenannten dann der Gläubiger? Bekommt der Auftragsgeber überhaupt die Forderung?


Wer ist wann der Gläubiger und war der Meinung die Kosten doppeln zu dürfen und beides dem Schuldner zu berechnen? Abtretung/Verkauf oder im Auftrag?


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#3
 Von 
Maline
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Schüler
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Habe Deinen Infothread von 2013 gefunden


https://www.123recht.de/forum/inkasso/Gesetz-gegen-unserioese-Inkasso-beschlossen-__f427328.html


Und noch einen
https://www.123recht.de/forum/inkasso/Gesetz-gegen-unserioese-Geschaeftspraktiken-__f434160.html

Immer noch interessant zu lesen, was du damals eruiert hast.

Und meinen letzten Thread zum Thema, was wohl nie ganz vom Gesetzgeber zur Zufriedenheit und Eindämmung unseriöser Praktiken und zum Schutz der Schuldner führen wird, da Grauzonen bleiben. Okay ein Schuldner hat den Stein ins Rollen gebracht weil er nicht zahlte und dem Gläubiger entsteht ja ein Schaden. Der Schuldner macht das oft nicht um zu schaden. Trotzdem sollte ers regulieren. Rechtfertigt aber nicht die obskuren Praktiken der Ein- und Beitreiber.


https://www.123recht.de/forum/inkasso/Gesetz-Gegen-zu-hohe-Inkassogebuehren-__f566388.html



-- Editiert von Maline am 25.04.2020 11:44

-- Editiert von Maline am 25.04.2020 11:49

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#4
 Von 
mepeisen
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Unsterblich
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Zitat:
Im zitierten Text entsteht der Eindruck, als sei diese Kostendopplung bislang rechtens oder zumindest geduldet worden.

Ja, aber das war sie im Grunde noch nie. Es gab schon viele Jahre davor die Klarstellung, dass auch zwei Anwälte nacheinander nur bewirken, dass man vom Gegner nur eine Gebühr verlangen darf und auf der zweiten sitzen bleibt.

Zitat:
Wer hat diese oben zitierte Kostendopplung in Rechnung gestellt? Der ( Ursprungs) Gläubiger? Oder nicht doch deren beauftragte IKBs und Raes untereinander/füreinander? Sind diese letztgenannten dann der Gläubiger? Bekommt der Auftragsgeber überhaupt die Forderung?

Der Ursprungsgläubiger hat da nie was mit zu tun. Wieso auch? Glaubst du Amazon geht für eine 10€ Forderung ein Kostenrisiko von 70,20€ ein? Oder gar doppelt? Das ist Unsinn. Die würden, wenn sie sich selbst drum kümmern, nach Mahnung direkt den Mahnbescheid veranlassen. Weil alles andere kaufmännisches Harakiri wäre.

Das ist ja auch das absurde. Es gibt mittlerweile genug Beweise, dass bei größeren Inkassos getrickst wird. Dass die in Wahrheit die Forderung abkaufen und direkt dem Gläubiger XX € überweisen. Der ist es los, spart sich jegliches Personal u.ä. für die Verfolgung der Forderung. Das Inkasso versucht dann möglichst viel rauszuschlagen. Das Problem: Das Inkasso darf das offiziell nicht bestätigen, muss offiziell behaupten, es sei für den Gläubiger tätig, ansonsten würde es eine eigene Forderung eintreiben und darf erst Recht keine Inkassokosten verlangen.

So richtig nachprüfen wollen das aber bis heute weder Staatsanwaltschaften, noch die Aufsichtsgerichte, noch die Politik. Jeder weiß, wie der Hase vor allem bei großen Konzernen läuft, aber jeder schaut weg...

Im Moment empfehlen wir daher eine Art Patt-Situation über das BGH-Urteil zum echten/unechten Factoring. Man soll als Schuldner einfach behaupten, es liege echtes/unechtes Factoring vor. Und dann verlangen, das gesamte Vertragswerk (zwischen Gläubiger und Inkasso) einsehen zu dürfen. Denn sollte es vor Gericht gehen, also die Inkassokosten eingeklagt werden, darf man so eine Behauptung anführen und gleichzeitig ausführen, dass man ja bei Vertragsschluss nicht dabei war und deswegen die Gegenseite über den Vertrag nachweisen solle, dass es gerade kein echtes/unechtes Factoring ist und dass es wirklich eine Rechtsdienstleistung ist (mit Rechtsberatung im Einzelfall usw.). Als Begründung kann man die bereits vorliegenden Beweise anführen. Dass es branchenüblich ist, dem Gläubiger zu versprechen, niemals Geld von ihm für die Inkasso-Tätigkeit zu verlangen. Diese Beweise gibt es und diese Verträge liegen bei ein zwei Fällen beispielsweise dem Inkassowatch inzwischen vor.

Exakt hier beißt sich die Katze aber in den Schwanz, denn das Inkasso kann die echte Inkassotätigkeit nicht nachweisen, denn wie soll das gehen ohne Vertragsfälschung usw.? Also nerven sie weiter, aber weigern sich, das vorzulegen.

Mir persönlich bekannt sind gena7u zwei Fälle, in denen vor Gericht der Richter auf diese Argumentation einging und die Vertragswerke zur Einsicht verlangt hat. Das Inkasso (eines der größten Deutschlands) hat dann in beiden Fällen die berechtigte (!) Hauptforderung und alles zusammen für erledigt erklärt und die Klage zurückgezogen, also sogar auf die Hauptforderung verzichtet. Wer macht denn sowas, es sei denn er habe was zu verbergen? ;-)

Zitat:

Immer noch interessant zu lesen, was du damals eruiert hast.

Ich bin sicher nicht der intelligenteste Mensch der Welt. Aber ich weiß doch sehr genau, wie gewisse kaufmännische Dinge ablaufen.

Im übrigen war damals ja diese Grenze für die 100 gleichartigen Schreiben pro Monat drin. Das wurde später wieder gestrichen, wurde auch nie umgesetzt. Der Gesetzgeber hatte damals durchaus noch mehr Eindämmung gewollt, es aber handwerklich schlecht umgesetzt.

Ein Knackpunkt ist auch, dass viele Dinge, wie die Verletzung der Informationspflichten bis heute kaum Konsequenzen haben. Die Aufsichtsgerichte sind bis heute zahnlose Tiger und es ist nicht abzusehen, dass sich das jemals ändert. Selbst eher verbraucherfreundliche Gerichte, wie das Amtsgericht Hamburg tun sich verdammt schwer, etwas durchzusetzen.

Es ist traurig. Man liest da meine noch damalige Hoffnung, dass sich das ändert und durchgegriffen wird. Bis heute ist dieser Wunschtraum nicht in Erfüllung gegangen.

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#5
 Von 
thehellion
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Guten Morgen,

das mit den 18 € deckt sich auch mit der Inkassogebührenliste von Kanzlei Schickner
https://www.schuldnerberatung-schickner.de/news/inkassokosten-zulassig-oder-nicht-/

Dort werden die 18 ( 15 plus 3 ) sogar bei Hauptforderungen bis 500 € angesetzt.

Warte schon auf die Jammerkommentare vom BDIU https://www.youtube.com/watch?v=vJT5M8hHp4k

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EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

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#6
 Von 
Maline
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Danke Ihr Beiden!
Echt Klasse was ihr hier mit einer Heidengeduld schon seit Jahren leistet.

Politiker sitzen ja manchmal bei diversen Lobbyisten im Aufsichtsrat, halten Vorträge und sind sonstwie penunciär verbandelt und agieren manchmal im Plenum, Fraktion ect pro Unternehmen, für dass sie schaffen und dafür irgendwie " entlohnt " werden.

Auch bei Inkassofreundlichen/nahen Institutionen?

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#7
 Von 
mepeisen
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Unsterblich
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Ja, die Inkasso-Lobby hat mittlerweile viel Gewicht.

Der Fall liegt eher noch anders (vor allem in der Vergangenheit):
1. Gibt es eine starke Anwaltslobby.
2. Gibt es das Problem der Unterscheidung zwischen Einzelfall und Masseninkasso
3. Gibt es ja auch aus Verbrauchersicht Dinge, die mit reinspielen.

Zu 1) Anwälte und Inkassos sind sich in ihrer vorgerichtlichen Tätigkeit eigentlich gleichgestellt. Das haben Inkassos vor Urzeiten auch vorm Bundesverfassungsgericht mal erstritten und das entspricht auch den Regeln der EU. Dummerweise würde also eine drastische Einschränkung der ganzen Geschichte auch Anwälte treffen. Aber nicht viele Anwälte sind im Masseninkasso aktiv, wären aber direkt davon betroffen. Anwälte interessieren sich nur selten für solche Kleinstforderungen, da sie bei individueller Bearbeitung jetzt schon kaum Geld damit verdienen.

Zu 2) Im Einzelfall, wo also wirklich der Fall begutachtet wird, beim kleinen Handwerker ums Eck, da ist die Gebühr durchaus berechtigt. Da macht man aber auch sehr viel als Anwalt oder Inkasso. Und da sind dann auch die 70,20€ extrem wenig bei kleinen Forderungen. Da beißt sich die Katze in den Schwanz, denn wenn die Gebühr für eine Individualbearbeitung kaum ausreicht, ist sie fürs Masseninkasso einfach nur absurd überzogen.

Wo also die Grenze ziehen? Der Gesetzgeber hatte es versucht, aber dann wieder gestrichen. Und genau in diese Kerbe schlagen Inkasso-Lobby und Anwalts-Lobby. Sprich: Sie tun einerseits so, als sei das viel zu wenig und haben dafür Argumente und andererseits tun sie so, als sei selbst das Masseninkasso schwierig. Was völliger Unsinn ist.

zu 3) So Dinge wie massenhaftes Einfordern von Fluggastrechten u.ä., das läuft ebenfalls über diese Schiene. Sprich: Hier ist am Ende der Verbraucher derjenige, der von den bisherigen Regelungen profitiert. Und auch hier haut die Lobby rein und behauptet (ich halte es aber für Unsinn), dass eine Verschärfung der Gebührenordnung bewirken würde, dass solche Dienste komplett verschwinden und am Ende der Verbraucher bei solcher Durchsetzung von Standard-Rechten in die Röhre schaut.

Fazit: Das hat also durchaus sehr komplexe Zusammenhänge. Was mir halt besonders aufstößt ist diese Trickserei mit dem Versprechen, dass die großen Konzerne nichts zahlen, sowie das Konzerninkasso. Das halte ich für exakt eines: Gewerblichen Betrug. Ohne Wenn und Aber. Denn ich kann nicht einerseits einem Gläubiger versprechen, dass er mir nie Geld zahlt, andererseits aber beim Schuldner behaupten, dem Gläubiger sei ein Schaden entstanden. Das ist absurd. Bei Strafanzeigen in dieser Richtung gab es (Obacht) die Ablehnung mit der Begründung, der Straftatbestand sei zu schwierig nachzuweisen.

Sprich: Nachvollziehbare Begründung und es wäre wohl Betrug, aber ohne Einsicht in die Vertragswerke u.ä. nicht beweisbar. In Hollywood würde nun das FBI irgendwann mal mit Durchsuchungsbeschluss die Geschäftsräume stürmen und nach den Verträgen suchen. Auch in Deutschland wäre das denkbar. Aber irgendwie offenbar derzeit ein zu heißes Eisen. Wieso weiß ich nicht. Aber es ist halt so.

-- Editiert von mepeisen am 26.04.2020 19:42

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#8
 Von 
Maline
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Schüler
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https://www.deutschlandfunk.de/betrug-beim-inkasso-widersprechen-und-nicht-zahlen.735.de.html?dram:article_id=476268

Wessen Interessen vertritt die gute Frau Exministerin?

Zitat: ( Ende des Artikels )konträr zur Meinung der Verbraucherzentrale und anderer Institutionen und Experten... )


Zitat:
So die ehemalige Bundesjustizministerin Brigitte Zypries; sie ist beim Inkasso-Verband zur Ombudsfrau für besonders strittige Fälle berufen worden. Während Erich Nolte von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg auf die nach seiner Beobachtung hohe Zahl an unberechtigten Forderungen hinweist – „Häufig ist es betrügerisches Inkasso. Das hat in der Tat zugenommen." – möchte Brigitte Zypries diese Aussage so nicht stehen lassen:

In der Bearbeitung sind jedes Jahr ungefähr 42 Millionen Forderungen. Und an Beschwerden hatte der Verband letztes Jahr 1.071 Stück. Das ist nicht so sonderlich hoch, wie ich finde."







-- Editiert von Maline am 09.05.2020 15:14

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#9
 Von 
mepeisen
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Unsterblich
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Der BDIU ist natürlich ein Lobbyverein. Das Hauptproblem ist, dass sich viele gar nicht erst beim BDIU beschweren, weil er in der Vergangenheit exakt nie gegen Mitglieder vorgegangen ist. Im Gegenteil: Er hat Dinge wie Kontoführungsgebühren ja erfunden und jahrelang auch den Mitgliedern empfohlen.

Die niedrigen Fallzahlen kommen vor allem dadurch zustande, dass A) viele gar nicht wissen, was Inkassos dürfen und was nicht, B) die Inkassolobby gezielt Falschinformationen herausgibt in sogenannten "Inkassolexika", C) der BDIU aus der Vergangenheit heraus nicht als passende Beschwerdestelle wahrgenommen wird.

Was mich wundert: Zypries muss das aber wissen. Dass sie sich hergibt als außenstehende Ombudsfrau, das mag erst mal nicht so verkehrt sein. Jahrelang war die Inkassolobby ja ein eingeschworener Haufen. Aber sie lässt sich instrumentalisieren. Die Inkassolobby versucht die großen Player (EOS/ Infoscore) zu unterstützen. Sie tut so, als gäbe es nur wenige schwarze Schafe, die hunderte Euros zu viel verlangen. Ja, diese schwarzen Schafe gibt es, aber für mich sind auch die EOS und Infoscores, die mal 5€ zu viel verlangen oder jahrelang gemacht haben, genauso am Pranger.

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#10
 Von 
Maline
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Schüler
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https://www.bild.de/sparfochs/2020/sparfochs/aerger-nach-null-prozent-finanzierung-schufaeintrag-wegen-72-euro-70619074.bild.html

Okay ist die Boulevardjournaille. Nicht sehr gehaltvoll des öfteren.


Zitat

Durch einen Zufall entdeckte die Sachbearbeiterin Jahre später, dass es bei der Schufa einen Eintrag über sie gibt. Ursache: die Null-Prozent-Finanzierung

Angeblich hatte sie die letzten beiden Raten des Kredites erst nach Aufforderung und Mahnung bedient

....

Vor Zahlung der vorletzten Rate hatte sie der Bank Consors Finanz per Änderungsauftrag ein neues Konto gemeldet. Consors Finanz verwaltete den Kredit. Bestätigt wurde ihr der Änderungsauftrag nicht.

Sie merkte selbst, dass die letzten beiden Raten nicht abgebucht wurden und zahlte sie nach. Obwohl der Fall damit eigentlich erledigt war, erhielt sie Post von einem Inkassobüro. Angemahnt hatte sie die Bank vorher nicht.

......

Den Vermerk musste sie nun loswerden: "Weit über zehn E-Mails an die verschiedensten Stellen bei Consors Finanz, BaFin, Ombudsmann, Schufa, Geschäftsführer blieben alle unbeantwortet."

Anrufe bei Consors Finanz brachten nichts: "Weiter als bis zur Hotline kommt man nicht.


.....


Komisch, dass manche IKBs und Auftraggeber oft einknicken, nachdem.Bild, Akte0815 ect sich einschalten?
Angst vor schlechter Publicity haben die doch eher nicht?

Seriös helfen manchmal auch Verbrauchermagazine der Dritten Programme. Aber auch hier eher Kosmetik, ein Tropfen auf dem heißen Stein.

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#11
 Von 
mepeisen
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Unsterblich
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Zitat:
Komisch, dass manche IKBs und Auftraggeber oft einknicken, nachdem.Bild, Akte0815 ect sich einschalten?

Nö. Das hat System. Wenn man nicht von Anfang an eine klare Wortwahl verwendet, reagieren die mitunter wirklich absichtlich nicht.
Zitat:
Angst vor schlechter Publicity haben die doch eher nicht?

Ne. Eher davor, kräftig draufzulegen. Es hilft zu oft, den Kunden zu zermürben. Und entsprechend: Sobald ein Gerichtsverfahren droht (negative Feststellungsklage) und das ist bei auch solchen Formaten durchaus gegeben, gehts denen ja ans Geld.

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#12
 Von 
Harry van Sell
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Zitat (von mepeisen):
Ne. Eher davor, kräftig draufzulegen.

Genau. Klare Ansagen machen, die brauchen es "mit der groben Kelle".


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#13
 Von 
Maline
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Schüler
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https://www.welt.de/finanzen/article210561859/Inkassofirmen-Neues-Gesetz-soll-Abzocke-beenden.html

Zitat:


Dem Entwurf zufolge soll die reguläre Geschäftsgebühr sinken. Wenn sich ein Schuldner einsichtig verhält und die Forderung nach dem ersten Mahnschreiben begleicht, soll höchstens ein Gebührensatz von 0,5 gelten, anderenfalls 1,0. Das wäre im ersten Fall eine glatte Halbierung und im zweiten eine Reduzierung um bis zu 30 Prozent der aktuell üblichen Beträge.

Bei Rechnungsbeträgen von 50 bis 500 Euro – eine Wertstufe, die für fast 60 Prozent aller Fälle gilt – könnten Inkassofirmen und Anwälte künftig höchsten 27 Euro verlangen – wenn der Verbraucher nach der ersten Mahnung gezahlt hat. Zahlt er später, sollen trotzdem nur höchstens 54 Euro verlangt werden dürfen.


Zitat:

Bei Mini-Beträgen bis zu 50 Euro (das betrifft 23 Prozent aller Fälle) können künftig sogar nur noch 18 Euro gefordert werden, wenn nach der ersten Mahnung gezahlt wird. Später dann 36 Euro.

Zusätzlich gibt es oft noch eine Einigungsgebühr, für die Kosten bei außergerichtlichen Einigungen. Die soll bei Zahlung nach der ersten Mahnung auf einen Satz von 0,7 sinken – das entspricht in der untersten Wertstufe 31,50 Euro. Bisher üblich sind hier 67,50 Euro. Darüber hinaus sollen die alten Sätze gelten.[Quote/]


Zitat:


Um dubiose [)b] Geldeintreiber zurückzudrängen, sollen Inkassodienstleister und Rechtsanwälte künftig die für sie zuständige Aufsichtsbehörde angeben.


Das die reguläre Geschäftsgebühr schlicht halbiert wird, hält die FDP für ein „Schießen mit Kanonen auf Spatzen". [b]Anwälte hätten nicht selten hohen Aufwand, um Forderungen geltend zu machen.
Ein Gebührensatz von 1,0, sowohl im Standardfall als auch bei einer außergerichtlichen Einigung, sei deshalb angemessen.

Auch die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) argumentierte bereits im vergangenen Jahr: „Der ‚redliche’ Rechtsanwalt, der in einer überschaubaren Anzahl Forderungseinzug betreibt und jede Forderung separat einer Prüfung unterzieht, wird abgestraft, obwohl es vornehmlich die Inkassounternehmen sind, bei denen die vom Gesetzgeber ausgeführten Missstände auftreten." Überhaupt müsse man die Höhe der Gebühr bei Kleinbeträgen nicht mit der ausstehenden Schuld ins Verhältnis setzen, sondern mit dem Aufwand, diese einzutreiben.


Die ärmsten redlichen sich auf jeden Einzelfall persönlich kümmernden ...

Zitat:

Doch auch der Inkassoverband BDIU sieht sich falschen Verdächtigungen ausgesetzt und warnt vor einer Zunahme von Gerichtsverfahren und einer „Überlastung der Justiz". Denn wenn die Gebühren sinken, so das Argument, müsse man rationalisieren, könne bei kleinen Bagatellfällen weniger Zeit investieren und würde standardmäßig häufiger vor Gericht ziehen.


Da könnten einem glatt die Tränen kommen und man Mitleid bekommen. Falsch verdächtigt und genötigt mehr vor Gericht zu ziehen und in der Konsequenz zu *******

Zitat:

Die FDP im Bundestag indes findet, dass der Gesetzgeber auch etwas übersehen hat: Ist nämlich ein Inkassoverfahren erst einmal ins Rollen gekommen, zahlen Verbraucher zunächst Gebühren und Verzugszinsen, erst am Schluss den eigentlichen Schuldbetrag. Dadurch würden unnötige Zinsen verlangt, die Reihenfolge beim Abstottern solle deshalb geändert werden.


-- Editiert von Maline am 29.06.2020 11:29

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#14
 Von 
mepeisen
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Das Lustige: Sowohl FDP, als auch die Lobbyvertreter haben damals den Versuch mit den Massen-Fallbearbeitungen (Gesetzesnovelle damals in 2013) ebenfalls zerrissen. Sie wollen also weder eine Klausel für beispielsweise "100 gleichartige Fälle", noch wollen sie, dass die Einzelfälle eines Anwalts wie die Massenfälle behandelt werden.

Der BDIU tut hier einmal mehr so, als würde Stand heute schon ein Fall einzeln geprüft. Das ist schlichtweg Unfug. Man prüft heute schon nicht, wenn man nicht vom Schuldner per Reklamation dazu gezwungen wird.

-- Editiert von mepeisen am 29.06.2020 13:29

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#16
 Von 
Maline
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Schüler
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https://www.zdf.de/verbraucher/wiso/inkasso-falle-unberechtigte-forderung-abwehren-100.html

Wiso hat eine Sendung heute zum Thema.
Was neues wird's wohl nicht geben

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#17
 Von 
Maline
Status:
Schüler
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Soso.
Da werden Sie geholfen, so ganz uneigennützig? Der Aussendienst der Inkassi.
Wer den reinlässt, hat der eine Garantie, dass alles mit rechten Dingen zugeht und kann besser zu was gedrängt werden und keinen Überblick drüber was ( denen )! erlaubt und legitim ist? Wenn man dann noch alleine ohne Beistand und Zeuge ist und denkt der Aussendienst habe Befugnisse und Kompetenzen wie ein Gerichtsvollzieher und wolle bloss helfen?

https://www.bild.de/regional/nuernberg/nuernberg-news/inkasso-detektiv-packt-aus-wenn-er-klingelt-wird-es-teuer-72110206.bild.html

https://www.kurier.de/inhalt.wenn-der-inkasso-detektiv-klingelt.76a2d914-2317-4069-b109-3d0af381fb0e.html

Eigene Internetpräsenz gibt's auch.

Moskau Inkasso ist es wenigstens nicht.



-- Editiert von Maline am 29.07.2020 12:46

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#18
 Von 
mepeisen
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Ergänzungen dazu:

Zitat:
Zenkel: „Ich zeigte ihm, wie er wieder schuldenfrei wird." Auf 50-Euro-Raten reduziert, der Händler verzichtete auf Strafzinsen. „Damit spart man sich hohe Gerichtskosten", weiß Zenkel.

Angesichts dessen, dass Strafzinsen sowieso schlichtweg verboten sind...
Wenn ich sowas lese und damit verbunden die Selbst-Romantisierung kommt mir fast das Essen hoch.

Zitat:
Zwei Mexikanern zahlten ihren 240 000-Euro-Kredit für ihr angebliches Autohaus bei Würzburg nicht zurück. „Ohne Liquiditäts-Prüfung bekamen sie das Geld", so Zenkel.

Da ist der Gläubiger aber auch selbst Schuld. Ungeachtet dessen, dass es Betrug war...

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#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119598 Beiträge, 39747x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Angesichts dessen, dass Strafzinsen sowieso schlichtweg verboten sind...

In § § 288 BGB finden sich aber noch welche?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#20
 Von 
Maline
Status:
Schüler
(176 Beiträge, 8x hilfreich)

Ist der jetzt ( fest und ausschließlich ) bei CR angestellt oder Freiberufler und selbstständig für verschiedene Auftraggeber oder beides oder letzteres nicht mehr?
Wähnt sich altruistisch und hilfbereit, nur für wen? Spart für wen Gebühren? Streicht er unsinnige Zinsen und überhöhte Kosten? Verlangt er Einigungsgebühr? Wie lang zahlt man bei ihm und wie verrechnet er die Zahlungen? Auf die HF oder erst auf die Gebühren. Was tut er, wenn wer sich weigert? Oder nur das zahlt was unbestritten rechtens ist. Wer bezahlt ihn? Fixum, per Erfolg? Umsonst wird erst nicht machen... Aus reinem Enthusiasmus und Samaritertime?

-- Editiert von Maline am 30.07.2020 02:49

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#21
 Von 
mepeisen
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(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
In § § 288 BGB finden sich aber noch welche?

Wir beide wissen doch, dass es hier nicht um normale Verzugszinsen geht. Das macht auch die andere Fallschilderung klar, wo ausdrücklich steht, man habe auf alle Zinsen verzichtet...
Zitat:
Ist der jetzt ( fest und ausschließlich ) bei CR angestellt oder Freiberufler und selbstständig für verschiedene Auftraggeber oder beides oder letzteres nicht mehr?

CR ist tatsächlich wohl in zig Unternehmen aufgeteilt. Örtlich eingeteilt. Aber im Prinzip ist ja egal, wie er bei den mehreren Unternehmen angestellt ist, wenn der Schuldner wenigstens ihn selbst nicht zahlt. Bei CR und Hausbesuchen weiß ich es tatsächlich nicht. Aber bei vielen anderen, die das machen (EOS auch zum Beispiel) wollen die für den Hausbesuch stets Extra-Gebühren nehmen... Also nix kostenlos für den Schuldner...

Und ja, deine übrigen Fragen bleiben auch stehen. Das mit den Strafzinsen deutet eher darauf hin, dass auch hier zur Refinanzierung der Hausbesuche öfter Unfug untergejubelt wird.

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#22
 Von 
Maline
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EOS DID und die BA.


https://www.gegen-hartz.de/news/darlehen-vom-jobcenter-treiben-hartz-iv-bezieher-in-die-schuldenfalle

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#23
 Von 
Maline
Status:
Schüler
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"Interessante FAQ"

https://www.inkassoportal.de/hilfe/infoscore-abzocke

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#24
 Von 
mepeisen
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Nö. Das ist eine Lobby-Seite bzw. die des Infoscore/Arvato Konzerns selbst. Da werden auch, wie im ebenfalls von denen betreuten "Inkasso-Lexikon", teilweise absichtlich Falschinfos verbreitet.

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#25
 Von 
Maline
Status:
Schüler
(176 Beiträge, 8x hilfreich)

Deshalb ja in Anführungszeichen.
Was die da als bare Münze, obligat und rechtens verkaufen und als seriös darstellen.musste ich echt Wiehern.
Grad im Lexikon der Unterschied seriöse und unseriöse Inkassi. Müde könnte man grinsen, wenn nicht Betroffene durch diese FAQ und Lexika das alles für legitim halten und dann alles zahlen, weil ja doch "seriös", "transparent" und "ehrlich", " gesetzlich und juristisch " einwandfrei. Das die dem Schuldner ja nur als Partner und nett helfen wollen und ihn schützen. Die Mitarbeiter freundlich, hilfsbereit, kompetent, emphatisch und nett geschult sind mit Fingerspitzengefuhl. Ja ne, is klar. Undvabgezockt wird man nicht. Neeeee iwo! Alles Kosten die legitim sind. Brothers Grimm Reloaded? Der Laie kann das gar nicht wissen und einschätzen. Um so wichtiger Eure Hilfestellung und Mühe, die ihr hier immer gebt. DANKE!

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#26
 Von 
Maline
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Schüler
(176 Beiträge, 8x hilfreich)

https://lm.facebook.com/l.php?u=https%3A%2F%2Fwww.focus.de%2Ffinanzen%2Frecht%2Fgerichtsurteile%2Fstadtwerke-muenchen-wollten-gaskunden-abkassieren-34-15-euro-fuers-inkasso-waren-zu-viel-bgh-schiebt-firmen-bei-mahnkosten-riegel-vor_id_12281117.html%3Futm_source%3Dfacebook%26utm_medium%3Dsocial%26utm_campaign%3Dfacebook-focus-online-panorama%26fbc%3Dfacebook-focus-online-panorama%26ts%3D202008041557%26cid%3D04082020&h=AT1en_we4rNCDqaNQOzao-H6DtE5kw2VaU_niirMpQFlzn8k7jwwoUBxp4DPR1OgtYYCNfVPi7hGKDniPTnNwrJKTYnuYgzyLoq0BYQ_D9VeSSIlZqDjT5IRi5i8S7rNR26t&s=1

Energieversorger sind auch ziemlich rigoros

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#27
 Von 
eh1960
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(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat:
Regierung will Gesetz verabschieden

Das Parlament. Also der Bundestag (ggf. mit Zustimmung des Bundesrates.)
Die Regierung kann kein Gesetz verabschieden.

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Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#28
 Von 
Maline
Status:
Schüler
(176 Beiträge, 8x hilfreich)

Hier wird die Klarna Problematik ziemlich verniedlicht und Klarna redet sich raus
https://www.computerbild.de/artikel/cb-News-Internet-Nachgehakt-Klarna-mit-Mahnung-27806793.html

Den Ärger haben, wie man hier im Forum immer wieder liest, die Kunden.

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#29
 Von 
Maline
Status:
Schüler
(176 Beiträge, 8x hilfreich)

https://amp2.handelsblatt.com/finanzen/recht-steuern/inkassokosten-verbraucher-werden-bei-mahngebuehren-entlastet/26643426.html


Zitat:

Die wichtigste Reform für Verbraucher dürfte die Einführung einer neuen Forderungsschwelle von 50 Euro sein. Bisher lag die erste Schwelle bei 500 Euro. Bei Forderungen bis zu dieser Schwelle konnten die Inkassodienstleister nach dem bisherigen Vergütungsverzeichnis eine sogenannte „1,0er-Gebühr" verlangen, die bei 45 Euro fixiert war.

In der Mehrheit der Fälle machen Inkassodienstleister allerdings eine „1,3er-Gebühr" geltend, sodass die Kosten dann bereits bei 58,50 Euro lagen. Zuzüglich der Ausgabenpauschale war schnell ein Betrag von mehr als 70 Euro erreicht – auch bei Kleinforderungen.



Zitat:


Die Absenkung der Regelgebühr auf 0,9 Prozent muss allerdings im Zusammenhang mit der Reform des Rechtsanwaltsvergütungsrechts gesehen werden, die auch zum 1.1.2021 gelten soll", sagte Sebastian Steineke, der für die CDU das Gesetz begleitete.

Mit der Vergütungsreform werden die Rechtsanwaltsgebühren steigen. Davon werden auch die Dienstleister im Inkassowesen profitieren, die sich an diesen Gebühren orientieren.


Zitat:

Unterm Strich hält BDIU-Präsidentin Kirsten Pedd nicht viel von dem Koalitionskompromiss. „Renitente und zahlungsunwillige Schuldner, die weder auf zahlreiche Gläubigermahnungen noch auf Inkassoschreiben angemessen reagieren, sollen weiter entlastet werden", so Pedd. Schon zuvor hatte der Verband den massiven Umsatzeinbruch beklagt, der mit der Reform des Gesetzes für die Branche einhergehe.


Zitat:
„Das Gesetz passt nicht in eine Zeit, in der die Wirtschaft dringend auf Liquidität angewiesen ist, die sie durch Anwälte und Rechtsdienstleister im Forderungseinzug erhält", so Pedd.


[ Quote]
Auch Verbraucherschützer kritisierten den Gesetzesentwurf. „Natürlich haben Gläubiger Anspruch auf berechtigte Forderungen. Die Inkassokosten werden allerdings auch nach dieser Einigung in keinem Verhältnis zum Aufwand stehen", sagte Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands. Über den Gesetzesentwurf dürfe sich lediglich die Inkassoindustrie freuen, deren Gewinne damit auch in der Pandemie garantiert würden.

Es wird alles beim Alten bleiben

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#30
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Es wird alles beim Alten bleiben

Und die albernen Argumente der angeblich "renitenten Zahlungsverweigerer" auch. Ich kann da nur noch mit dem Kopf schütteln. Weiter Lobby-Arbeit pro Verbraucher machen.
Das wirksamste ist immer noch, einen Nachweis zu verlangen für den Umfang der Beauftragung und einen Tätigkeitsnachweis. Da haben die seit Jahren keine Antwort drauf gefunden, diese großen Inkassokonzerne.

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