Restforderung Westfalen Bahn Creditreform

7. April 2012 Thema abonnieren
 Von 
Rosse15
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Restforderung Westfalen Bahn Creditreform

Liebes Forum,

ich bitte um dringende Hilfe da ich erst 18 Jahre bin und absolut überfordert mit diesem Fall bin:

Vor circa 2 Wochen bekam ich einen Brief von der Firma Creditreform, die von mir einen Beitrag von 29,22€ haben wollte für einen Fahrausweis den ich angeblich (!) vor 2 Jahren nicht gehabt hätte! Da ich keine Lust, auf große Streitereien hatte und ich nur 4 Tage zum Überweisen hatte (der Brief kam spät und Frist war 30. März) habe ich das Geld einfach überwiesen. Ein paar Tage später kam auf einmal ein Brief, ich hätte die 29,22€ nicht überwiesen und soll nun 73,74€ bezahlen! Ich habe sofort da angerufen und die Frau sagte, dass die Zahlung am 02.04. eingegangen wäre. Ich hab gesagt, dass ich dafür nichts kann, wenn der Brief so spät kommt und da ich kein Online-Banking habe, dauert das nun mal so lange mit diesen "Überweisungs-Zettelchen". Ich dachte, nun wäre die Sache gegessen. Pustekuchen!

Heute habe ich wieder einen Brief erhalten. Ich zitiere:
"Sehr geehrte Frau [...], vertr. d.d ges. Vertr.,
zum Ausgleich der Gesamtforderung fehlt noch ein Restbetrag, der die aufgelaufenen Kosten und Zinsen enthält und sich wie folgt zusammensetzt:

Hauptforderung 20,00€
Gläubigerspesen 7,00€
5,4% Zinsen 2,24€
Unsere Inkassovegütung (§§280 , 286 BGB ) 37,5€
Unsere Auslagen (§§280 , 286 BGB ) 7,00€
Insgesamt zu zahlen 73,74€
Bereits gezahlt: 29,22€
Restforderung 44,52€

Wir fordern sie daher auf, den Betrag in Höhe von 44,52€ bis zum 10.04.2012 auf unser Konto zu zahlen, damit die Angelegenheit endgültig außergerichtlich erledigt werden kann. Nachdem Sie sich mit ihrer Zahlung in Verzug befanden, sind sie gesetzlich verpflichtet, den unseren Auftraggeber entstandenen Verzugsschaden §§280 , 286 BGB zu erstatten. Dieser umfasst auch die Inkassokosten. Ihre Zahlungen wurden nach §367 I BGB zunächst auf die Kosten und Zinsen verrechnet.

Da im Falle gerichtlicher Geltendmachung gerade bei geringen Forderungen unverhältnismäßig hohe Gerichts- und Anwaltskosten entstehen, gehen wir davon aus, dass sie nunmehr auch die Restforderung außergerichtlich begleichen."


Was soll ich nun tun? Der Brief ist angeblich vom 03.04. und kam heute am 07.04. erst an! Das bedeutet, dass ich es nicht mal schaffe die Überweisung bis zum 10.04. zu machen! Aber was soll denn sowas? Was bedeutet das alles? Ich hab von alldem keine Ahnung und weiß nun nicht was ich tun oder lassen soll. Ich will nicht Unmengen an Kosten auf mich schleppen, die ich nicht bezahlen kann. Allein schon dass ich nach 2 Jahren einen Brief bekomme, dass ich ohne ein gültiges Ticket gefahren bin, was ich noch nie getan habe! :-(

Ich hoffe ihr könnt mir helfen!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Die bereits gezahlten 29 hättest Du Dir sparen können da Du zum Zeitpunkt des vermeintlichen Schwarzfahrens noch minderjährig warst :
http://de.wikipedia.org/wiki/Bef%C3%B6rderungserschleichung_%28Deutschland%29

quote:
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können, da sie nicht oder nur beschränkt geschäftsfähig sind, im Fall des Schwarzfahrens nicht vom Verkehrsunternehmen zu Zahlung des erhöhten Beförderungsgeldes gezwungen werden, soweit das Beförderungsverhältnis zivilrechtlicher Natur ist.
Da die Verkehrsunternehmen nicht auf diesen Umstand hinweisen und auch bei Kindern und Jugendlichen mit den üblichen Methoden das erhöhte Beförderungsentgelt erheben (1. Mahnung, 2. Mahnung, Inkassobüro, Rechtsanwalt, gerichtliches Mahnverfahren mit der Möglichkeit zum Widerspruch), zahlen die Kinder und Jugendlichen oder Eltern oft bereitwillig ohne Rechtsgrund.


Duie Gebühren des ext Inkassobüros sind m.M nicht mal ansatzweise durchsetzungsfähig
ICH würde die Forderung gegenüber Creditreform wie folgt schriftlich zurückweisen

Tenor

Sehr geehrtes Inkasso team ...zum Zeitpunkt der vermeintlichen Beförderungserschleichung war ich 16 Jahre alt - ich habe trotzdem die von Ihnen geforderte Hauptforderung zweckgebunden ( nur zur Verrechnung mit der HF( überwiesen ! Die restforderung wird zurückgwiesen
Weitere Briefe Ihres Hauses sowie Ihres Vertragsanwaltes werden zu keiner zahlung meinerseits führen
Mit der Kontaktaufnahme per telefon sowie mit der Weitergabe meiner daten bin Ich gem BDSG nicht einverstanden .....

Schläft nach 2 oder 3 Briefen ein bzw wird ausgebucht

Die rechtsprechung bezüglich Inkassogebühren ist übrigens nicht unbedingt freundlich

http://sudabeh.blog.de/2012/03/24/rechtsprechung-inkassogebuehren-13299956/



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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

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#2
 Von 
Rosse15
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal danke für deine Antwort!

Aber gilt das denn als richtiges Schwarzfahren? Im ersten Brief stand irgendwie nur ungültiger Fahrausweis oder sowas? Was bedeutet das? Kann ich das denn wirklich schicken, ohne irgendwelche Kosten auf mich zukommen zu lassen die ich dann DOCH bezahlen muss? :-( Dann bezahle ich lieber die 44€ anstatt später 200€ oder sowas. :-(

Lg

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Rosse15
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Gibts sonst niemanden der mir helfen kann? Heute ist bereits der 08.04. und ich mache mir große Sorgen :-(

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Ich habe 3 jahre in einem gr IB gearbeitet !
Diese Forderung ist nicht durchsetzungsfähig


Eingeklagt wird das nicht - Ich weiß es - Du nicht
Du müsstest einem anonymen Forenratgeber vertrauen

Wenn Du allerdings deswegen schlecht schläfst dann zahl dann hast Du zumindest Deine Ruhe !
Ist reine nervensache.

lg




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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

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#5
 Von 
xpuff666
Status:
Schüler
(291 Beiträge, 192x hilfreich)

Erst mal zu den Fristen der Inkassos: die haben keinerlei Rechtskraft (wohl aber die von Gerichten!), und wenn die nach der Mahnung nicht die Zeit lassen, würde ich auch gar keinen Verzug sehen, der irgendwelche Forderungen über die erste Rechnung hinaus rechtfertigt. Sowas ist vor allem Druck und Kostenschinderei. In aller Regel folgen immer weitere Drohschreiben und immer neue Fantasiekosten (ohne Rechtsgrundlage); bis zum gerichtl. Mahnbescheid oder zur Klage dauert es meist eine ganze Weile, wenn es denn überhaupt dazu kommt!

Hat denn die angebliche "Schwarzfahrt" überhaupt stattgefunden, wurdest du überhaupt vom Schaffner oder Kontrolleur "dingfest gemacht", ob zurecht oder nicht?

Da ja offensichtlich auf die erste Rechnung gezahlt wurde, müssten die Beträge auch entsprechend verrechnet werden - wurden darin eindeutig die drei Posten Hauptforderung, Gläubiger-Mahnspesen und Zins (ges. Verzugszins, 5% über Basis) genannt? Dann dürften die nicht nach §367 BGB nachträglich erst mal auf die Fantasieforderungen für Inkassogebühren und sonstiges verbuchen! Denn der Betrag war ja wohl eindeutig und beweisbar (Schreiben, Betragshöhe) für die Forderungen aus dem ersten Schreiben bestimmt.

Gesetzl. Verzugszins und Gläubiger-Mahnkosten sind die einzigen Zusatzkosten, auf die ein Gläubiger eindeutig Anspruch hat - wobei 7 Euro für ein einziges Mahnschreiben sehr viel ist. Inkassogebühren als Verzugskosten sind sehr umstritten und dürften nach extrem kurzer Frist noch zweifelhafter sein - außerdem sind sie mit insges. 44,50€ deutlich über den entsprechenden Anwaltskosten (RVG-Gebühr 1,0: 35,70€ inkl. Auslagenpauschale), die meistens vor Gericht als Begrenzung für Inkassogebühren gelten. Für ein simples, automatisches Mahnschreiben wäre schon ein Gebührenfaktor von 1,0 hoch.

Fast alle Inkassos fordern erst mal Fantasiegebühren, die sie vor Gericht nie durchsetzen könnten, in der Hoffnung, dass "Dumme" sie bezahlen.

Das ganze Thema ist rechtlich nicht genau definiert, so dass es gewisse Restrisiken gibt, wenn es tatsächlich zum Prozess kommen sollte - das geschieht aber in der Regel nicht sehr schnell. Trotzdem: wenn ein gerichtl. Mahnbescheid kommt, muss man ihm unbedingt fristgemäß innerhalb 2 Wochen widersprechen (oder zahlen :-( ), im Prozess muss man sich verteidigen.

Wenn die mir so einen Brief nach erfolgter Zahlung geschickt hätten, würde ich schreiben, dass ich jede weitere Zahlung verweigere und außerdem, dass die geleistete Zahlung entsprechend dem ersten Schreiben (mit der Aufschlüsselung daraus) zu verrechnen ist und nicht erst auf später gestellte Gebührenforderungen. Ansonsten muss man aber bei Teilzahlungen immer den genauen Verwendungszweck (z.B. Hauptford, Verzzins, Gläub.mahnkost.) angeben, weil sonst wirklich nach §367 erst auf die Fantasiegebühren der Inkassos gebucht wird.

Wahrscheinlich landet das eh automatisch in einem Ordner, es kommen noch ein paar automatisch erzeugte Drohschreiben nach, und dann schläft die Sache ein. Oder die lassen einen Anwalt die Sache übernehmen. Üblicherweise eine Masseninkasso-Kanzlei, wo der Anwalt die Sache nie in der Hand hält, sondern ein Computer dafür Mahnungen und Drohungen, mit tausenden anderern zusammen, ausspuckt. Aber weil es ja bezahlt ist, kann er von mir fordern, was er will, die Chancen vor Gericht sind fraglich. Nur dem gerichtl. Mahnbescheid muss man natürlich widersprechen, wie schon gesagt...

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-- Editiert xpuff666 am 09.04.2012 20:25

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