Schuldner ist insolvent geworden und die Forderung des Gläubigers wurde weiterverkauft.
Jetzt beruft sich der Schuldner auf das Risikobegrenzungsgesetz und teilt mit, dass Banken dazu verpflichtet sind schon bei Vertragsunterzeichnung explizit auf die Möglichkeit eines Forderungskauf hinzuweisen.
Frage 1: Gilt das Risikobegrenzungsgesetz nur für Banken oder auch für Leasingverträge?
Frage 2: Gibt es irgendeine Aussicht, dass der Schuldner sich tatsächlich darauf berufen kann, dass der Forderungskauf hätte vorher mit seiner Zustimmung nur erfolgen können?
Risikobegrenzungsgesetz Banken Leasing
6. März 2018
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Frage vom 6. März 2018 | 11:02
Von
Status: Schüler (436 Beiträge, 54x hilfreich)
Risikobegrenzungsgesetz Banken Leasing
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#1
Antwort vom 6. März 2018 | 11:33
Von
Status: Lehrling (1613 Beiträge, 610x hilfreich)
Mit der Argumentation wird man kaum weiterkommen. Die aktuelle Norm finde ich nicht, aber das war mal gedacht für Immobilienkredite.
#2
Antwort vom 6. März 2018 | 15:48
Von
Status: Philosoph (13873 Beiträge, 6410x hilfreich)
Hi,
Sehr explicite Frage : Muss die Bank oder der Leasingvertragspartner auf einen möglichen Forderungsverkauf vor Vertragsunterzeichnng hinweisen und falls ja : muss der Kunde dies mit seiner Unterschrift bestätigen ? Bei Leasingverträgen ist ja i.d.r. eine Bank zwischengeschaltet
Leider weis ich es ncht. Konkrete Auskunft könnte ein RA geben
Wenn der Schuldner insolvent und zudem sein score im grottigen Bereich ist dürfte sich übrigens ein Vergleich lohnen.
Forderung ist tituiert und es gab schon Vollstreckungsversuche ?
-- Editiert von thehellion am 06.03.2018 15:50
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#3
Antwort vom 7. März 2018 | 14:36
Von
Status: Schüler (436 Beiträge, 54x hilfreich)
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