Hallo,
ich habe im August 2023 bei amazon etwas über Monatsrechnung gekauft und zu spät bezahlt. Erst im Dezember da ich im Irrglauben war dass es Lastschrift war und in Amazon Konto keine Rückstände angezeigt wurden. Die meisten Mahnungen landeten ärgerlicher Weise auch im Spamordner.
Da war Inkasso schon eingeschaltet und ich habe erstmal nur die Hauptforderung+Mahngebühren (ca. 85€) gezahlt. Jetzt wollen sie natürlich noch Inkasso gebühren haben. Die belaufen sich auf 60,57€.
Ist die Höhe der Inkasso Kosten nicht zu hoch? Die drohen jetzt mit weiteren Kosten für Addressermittlung weil Postzustellung fehlschlug. Ich bin mir jedoch sicher dass sie erst gar nicht versucht hatten.
Riverty Amazon
3. Juni 2024
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Frage vom 3. Juni 2024 | 18:56
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 2x hilfreich)
Riverty Amazon
#1
Antwort vom 3. Juni 2024 | 19:37
Von
Status: Unbeschreiblich (130716 Beiträge, 41574x hilfreich)
Zitat :Ist die Höhe der Inkasso Kosten nicht zu hoch?
Die setzen sich im Detail wie zusammen?
#2
Antwort vom 3. Juni 2024 | 19:55
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 2x hilfreich)
Die genaue Forderungsaufstellung habe ich nicht mehr. Die Hauptforderung betrug genau 84,09€. Die wurde an Riverty für Amazon gezahlt.
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#3
Antwort vom 3. Juni 2024 | 21:20
Von
Status: Unbeschreiblich (130716 Beiträge, 41574x hilfreich)
Zitat :Die genaue Forderungsaufstellung habe ich nicht mehr.
Schade.
Eigentlich wären der Schilderung nach nur Kosten so um die 45 EUR zulässig.
#4
Antwort vom 3. Juni 2024 | 21:20
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 2x hilfreich)
Zitat :Die setzen sich im Detail wie zusammen?
Die email mit der Aufstellung ist schon gelöscht. Ich habe eine Mail geschrieben an Riverty und hoffe auf eine baldige Antwort.
#5
Antwort vom 12. Juni 2024 | 00:16
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 2x hilfreich)
Zitat :Schade.
Eigentlich wären der Schilderung nach nur Kosten so um die 45 EUR zulässig.
Erstmal danke für die Antwort.
Heute kam endlich eine Antwort von Riverty, aber keine detaillierte Aufstellung der Inkassokosten. Jedenfalls habe ich mich geirrt und habe tatsächlich nur Hauptforderung gezahlt.
Hier nochmal die Aufstellung von Riverty:
Hauptforderung 84,09 EUR bezahlt Dez 2023
Verzugszinsen bis 11.06.2024 1,45 EUR
Kosten 59,12 EUR
Zwischensumme: 144,66 EUR
abzüglich Zahlungen/Gutschriften 84,09 EUR
Gesamtforderung (Stand: 11.06.2024): 60,57 EUR
Habe ich Recht darauf die genaue Kostenaufschlüsselung zu erhalten? Oder sind die nicht in der Verpflichtung mir eine zugeben?
#6
Antwort vom 12. Juni 2024 | 09:07
Von
Status: Unparteiischer (9995 Beiträge, 2093x hilfreich)
Zitat :Habe ich Recht darauf die genaue Kostenaufschlüsselung zu erhalten?
Die haben Sie doch gerade gepostet
#7
Antwort vom 12. Juni 2024 | 13:43
Von
Status: Lehrling (1408 Beiträge, 223x hilfreich)
die ca 60.- bestehen wahrscheinlich aus:
20.- = Pauschale für Postkomunikation (außergerichtlich)
20.- = Pauschale für Postkomunikation (gerichtlich)
20.- = Gebührenspanne im vorgerichtlichen Inkasso 0,5% bis 1,3%.
#8
Antwort vom 12. Juni 2024 | 13:45
Von
Status: Student (2704 Beiträge, 789x hilfreich)
Zitat :Kosten 59,12 EUR
Stehen da noch Paragraphen bei?
Ansonsten mal im Ordner gelöschte Nachrichten schauen ob sich dort noch was findet.
#9
Antwort vom 24. August 2024 | 11:26
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 2x hilfreich)
Zitat :die ca 60.- bestehen wahrscheinlich aus:
20.- = Pauschale für Postkomunikation (außergerichtlich)
20.- = Pauschale für Postkomunikation (gerichtlich)
20.- = Gebührenspanne im vorgerichtlichen Inkasso 0,5% bis 1,3%.
Zitat :Stehen da noch Paragraphen bei?
Ansonsten mal im Ordner gelöschte Nachrichten schauen ob sich dort noch was findet.
Entschuldigung für die späte Antwort. Die genaue Forderungsaufstellung kam nun.
Zitat:Monatsrechnung vom 01.09.2023 84,09 EUR
26.09.2023 Mahngebuehren 2,40 EUR
11.10.2023 Mahngebuehren 2,40 EUR
25.10.2023 Inkassovergütung aus Inkassoauftrag (Verzugsschaden §§ 280, 286 BGB) gem. § 13e Abs. 1 RDG in Anlehnung an
§§ 2, 13 RVG i.V.m. VV RVG aus Gegenstandswert 84,09 EUR:
0,5 Gebühr (Nr. 2300 Abs. 2 VV RVG) 24,50 EUR zzgl. Auslagen (Nr. 7002 VV RVG) 4,90 EUR 29,40 EUR
13.11.2023 Zusätzliche Inkassovergütung aus Inkassoauftrag (Verzugsschaden §§ 280, 286 BGB) 23,52 EUR gem. § 13e Abs. 1 RDG
in Anlehnung an §§ 2, 13 RVG i.V.m. VV RVG aus Gegenstandswert 84,09 EUR:
gesamt jetzt 0,9 Gebühr (Nr. 2300 Abs. 2 VV RVG) 44,10 EUR zzgl. Auslagen (Nr. 7002 VV RVG) 8,82 EUR 23,52 EUR
23.11.2023 Bonianfrage vor MB 1,40 EUR
01.12.2023 8,12% Zinsen aus 84,09 EUR (16.09.23-01.12.23) 1,45 EUR
01.12.2023 ./.Direktzahlung o. Geldfluss, Verr. -84,09 EUR
RESTSCHULD PER 06.09.2024 60,57 EUR
Warum werden Inkassovergüting zweimal berechnet? Die Abwicklung war bereits am Anfang von Amazon an Riverty abgetreten worden.
#10
Antwort vom 24. August 2024 | 14:41
Von
Status: Legende (19230 Beiträge, 10349x hilfreich)
Zitat :Warum werden Inkassovergüting zweimal berechnet?
Sie werden nicht zweimal berechnet.
Die Inkassovergütung beträgt 0,5-Gebühr für einfache Fälle, wenn direkt nach der ersten Inkasso-Mahnung gezahlt wird. Ansonsten 0,9-Gebühr.
D.h. bei der ersten Inkasso-Mahnung werden 0,5-Gebühr berechnet. Ist die erste Mahnung nicht erfolgreich, werden weitere 0,4-Gebühren nachberechnet (0,5+0,4=0,9).
Das ist so Ok.
Offenbar wurde Ende Oktober eine Mahnung durch Riverty verschickt. Deren Zahlungsfrist war Mitte November vorbei.
#11
Antwort vom 26. August 2024 | 15:02
Von
Status: Student (2357 Beiträge, 469x hilfreich)
Die wurden nicht zweimal berechnet. Meines Erachtens ist die Forderung insgesamt (vielleicht bis auf die "Bonianfrage 1,40 Euro") berechtigt.Zitat :Warum werden Inkassovergüting zweimal berechnet?
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