Im Juni habe ich zwei Bestellungen bei Zara aufgegeben. Aus beiden Lieferungen habe ich Waren retourniert.
Am 20. Juli habe ich den Gesamtbetrag beiderRechnungen unter Angabe des Verwendungszwecks leider in einer Überweisung bezahlt (bereits in Verzug) Die Zahlung wurde am 22. Juli per E-Mail von Klarna bestätigt. Am 31. Juli wurde der zur zweiten Rechnung gehörende Betrag auf mein Konto zurückgebucht, da meine Überweisung nur dem ersten Verwendungszweck zugeordnet wurde. Dieser Betrag wich minimal von der Forderung
zur 2. Rechnung ab (einmal Mahnkosten vergessen) Die Rückbuchung erfolgte, als ich im Urlaub war. Als ich Ende August aus dem Urlaub zurück kehrte,hatte ich dann mehrere schriftliche Mahnungen man von Coeo mit den hier bekannten Inhalten im Briefkasten. Ich informierte Coeo telefonisch über den Sachverhalt. Ich sollte mich an Klarna wenden, so lange sollte das Mahnverfahren ruhen. Man machte mich aber bereits in diesem Gespräch aufmerksam, dass der Fehler bei mir läge, da ich zwei Rechnungen in einem überwiesen habe und ich die Kosten des Inkassounternehmens zu tragen habe. Der Mitarbeiter beim tel. Kundendienst von Klarna wollte die Sache prüfen und sich dann per E-Mail bei mir melden. Solange sollte ich nichts unternehmen. An Coeo schrieb ich:
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Forderung wurde von mir am 20. Juli 2017 per Überweisung beglichen und während meines Urlaubes am 31. Juli versehentlich von Klarna zurückgebucht. Ich habe dies heute dem Klarna Kundendienst per Telefon mitgeteilt. Die Angelegenheit wird überprüft, ich warte auf eine Rückmeldung per E-Mail an wen der offene Betrag der Rechnung zu entrichten ist. Gebühren, die über die Hauptforderung hinausgehen werde ich nicht bezahlen.
Nach zwei Wochen rief ich erneut bei Klarna an, man sagte mir, ich solle die E-Mail abwarten.
Heute, genau nach einem Monat, nachdem ich die Mail an Coeo geschrieben habe, erhalte ich folgendes:
in vorbezeichneter Angelegenheit überreichen wir wunschgemäß in der Anlage unsere aktuelle Forderungsaufstellung.
Die Gesamtforderung beläuft sich auf
96,91 EUR.
Diesen Betrag zzgl. der weiter anfallenden Zinsen wollen Sie bitte bis 05.10.2017 a n u n s auf das genannte Konto überweisen. Nach Zahlungseingang ist die Forderung vollständig beglichen und kann als erledigt betrachtet werden. Nach fruchtlosem Fristablauf werden wir weitere Maßnahmen einleiten.
Bei einem erneuten Anruf bei Klarna sagte mir der Mitarbeiter, sie seien für die Forderung nicht zuständig, da sie abgetreten wurde. Würde ich die Hauptforderung erneut überweisen würde der Betrag zurückgebucht. Wieder wurde ich darauf hingewiesen dass ich nicht ordnungsgemäß bezahlt habe, da ich zwei Rechnungen zusammen gefasst habe. Dies würde in den Zahlungsbedingungen stehen, allerdings steht bei der Auftragsbestätigung mit den Zahlungs Informationen nur:
Bitte geben Sie nur den Verwendungszweck an, andernfalls können wir Ihre Zahlung nicht zuordnen. Das bedeutet für mich, ich gebe keine anderen Sachen an, wie Rechnungsnummer oder andere Angaben. Der Mitarbeiter bei Klarna sagte, ich hätte mir meine Frage selbst beantwortet, da stünde "den Verwendungszweck und nicht die Verwendungszwecke". Natürlich möchte ich die Hauptforderung schnellstmöglichst begleichen, aber an wen? Der Rechnungsbetrag beläuft sich übrigens auf 42,35, die Inkassokosten und Zinsen auf 54,56.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen, kenne mich eigentlich selber gut in solchen Sachen Haus aber hier komme ich an meine Grenzen.
Rückbuchung Klarna falscher Verwendungszweck Inkasso Coeo
27. September 2017
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Frage vom 27. September 2017 | 23:15
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückbuchung Klarna falscher Verwendungszweck Inkasso Coeo
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#1
Antwort vom 28. September 2017 | 10:47
Von
Status: Student (2586 Beiträge, 753x hilfreich)
Ich sehe es wie das IB und Klarna. Die Kosten bewegen sich im absolutem Rahmen und der Gläubiger kann nichts dafür wenn du nicht den Briefkasten leerst. Solltest du nur die reine HF überweisen und das IB klagen stehen die Chancen gut, dass die Forderung nur höher wird.
#2
Antwort vom 28. September 2017 | 19:57
Von
Status: Philosoph (13873 Beiträge, 6419x hilfreich)
Hallo ex inkassomitarbeiter / alpha666
was erzählst Du da ?
Hast Du den Beitrag überhaupt gelesen ????
-- Editiert von thehellion am 28.09.2017 19:58
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 1. Oktober 2017 | 00:05
Von
Status: Unbeschreiblich (128235 Beiträge, 40956x hilfreich)
ZitatDie Kosten bewegen sich im absolutem Rahmen :
Ich würde da Hauptforderung + Zinsen + 20 EUR fürs Inkasso ansetzen.
#4
Antwort vom 3. Oktober 2017 | 02:20
Von
Status: Philosoph (13873 Beiträge, 6419x hilfreich)
Der Fehler liegt nicht beim Fragesteller denn klarna ist im Annahmeverzug. Die zuordnung einer Zahlung gehört zu den normalen Pflichten eines Kaufmanns.
Und jetzt?
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