Hallo,
bei mir wurde eine Lastschrift heute am 15.05.07 vom 08.05.07 wegen keiner Deckung zurückgegeben.
Darf die Sparkasse das und wie könnte ich mich dagegen wehren ?
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Rücklastschrift - Darf die Sparkasse das?
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Hi,
warum sollte Sie das nicht dürfen? Wenn kein Geld auf dem Konto ist, ist die SK nicht verpflichtet die Überweisung etc. auszuführen.
Klar kannst du dich wehren......
Ist zwar nicht ganz einfach aber total wirkungsvoll.....
IMMER GENÜGEND FÜR DECKUNG DES KONTOS SORGEN
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"Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Schuhe !!"
-- Editiert von qwasy am 15.05.2007 14:06:16
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aber hätte man dann die Lastschrift nicht gleich am 08.05.07 stornieren können und nicht erst eine Woche später ?
Ich denke mal, daß die Lastschrift durchaus am 08.05.07 storniert wurde und Du lediglich die Benachrichtigung erst am 15.05. erhalten hast. Meiner Ansicht nach eine relativ normale Laufzeit.
warum.....
die Bank hat dir noch 1 Woche Kulanzzeit zum kontoausgleich eingeräumt.Da in dieser einen Woche kein Kontoausgleich erfolgt ist, wurde nun zurückgebucht.
Das ist mehr als fair von deiner Bank.....
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"Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Schuhe !!"
neee heute stehts erst im onlinebanking das Sie storniert wurde
neee heute stehts erst im onlinebanking das Sie storniert wurde
Da muss ich qwasy Recht geben. Eigentlich recht kulant. Kennt man von der SK gar nicht.
Janob, hast Du ein Guthabenkonto oder hast Du einen Dispo?
mhhhhhhhhh........
du hast onlinebanking und siehst dann nicht das dein Konto seid 1 Woche nicht gedeckt ist ??
Ich dachte eigentlich das durch ONLINEBANKING das grade unmöglich ist !?!
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"Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Schuhe !!"
Und zu guter letzt bekommst Du noch die Kosten für die Rücklastschrift vom einziehenden Unternehmen aufgedrückt.
hallo..
heute kam dann ein Brief das die Lastschrift zurückgegangen wäre aber nicht mangels deckung sondern wegen widerspruch.. ?
wie darf ich denn das verstehen ?
Für mich heißt das folgendes:
Jemand wollte Geld per Lastschrift von Deinem Konto abbuchen und Du hast die Lastschrift zurückgehen lassen. Das bedeutet nach meinem Kenntnisstand "Rückbuchung wegen Widerspruch".
Oder bin ich jetzt auf dem falschen Dampfer
Ja aber ich habe sie nicht zurückgehen lassen sondern die Bank darf Sie das wegen Widerspruch ?
Die Rücklastschrift wurde wegen " Mangels Deckung " zurück gegeben.
Es wurde nur auf dem Standartfomular falsch angegeben.
In der Bank arbeiten doch auch nur menschen.
und sei mal ehrlich....
Du weist doch das dein Konto nicht gedeckt war, dann ist es doch leidlich dadrüber zu diskutieren was auf der Benachrichtigung steht.
Diese Benachrichtigung ist für dich im moment gratis.die Kosten für die rückbuchung werden dem Lastschrifteinreicher in Rechnung gestellt,dieser wird diese an dich weitergeben.
Dieses ist alles rechtlich ok !!
Also.....Hake es unter Lehrgeld ab und steh zu deinem Fehler.Die Bank wird dir nichts anderes sagen.Höchstens das sie dir bei häufigen Rückbuchungen das Konto kündigen können.
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"Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Schuhe !!"
Sehe ich auch so.
Theoretisch hätte die SK gar nichts ankreuzen können. Hättest Du dann mit denen gestritten weshalb die Lastschrift nicht ausgeführt wurde? Wohl kaum! Du kennst die Antwort doch, oder! Eindeutig Dein eigenes Verschulden.
Wenn keine Euronen auf dem Konto sind, darf man sich nicht wundern, wenn eine Lastschrift zurückgeht.
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