Rücklastschrift - Darf die Sparkasse das?

15. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
nepo
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücklastschrift - Darf die Sparkasse das?

Hallo,

bei mir wurde eine Lastschrift heute am 15.05.07 vom 08.05.07 wegen keiner Deckung zurückgegeben.

Darf die Sparkasse das und wie könnte ich mich dagegen wehren ?



-----------------
" "

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Golftussi
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 4x hilfreich)

Hi,

warum sollte Sie das nicht dürfen? Wenn kein Geld auf dem Konto ist, ist die SK nicht verpflichtet die Überweisung etc. auszuführen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
qwasy
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 28x hilfreich)

Klar kannst du dich wehren......

Ist zwar nicht ganz einfach aber total wirkungsvoll.....

IMMER GENÜGEND FÜR DECKUNG DES KONTOS SORGEN :grins:

-----------------
"Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Schuhe !!"

-- Editiert von qwasy am 15.05.2007 14:06:16

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
nepo
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 0x hilfreich)

aber hätte man dann die Lastschrift nicht gleich am 08.05.07 stornieren können und nicht erst eine Woche später ?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Golftussi
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich denke mal, daß die Lastschrift durchaus am 08.05.07 storniert wurde und Du lediglich die Benachrichtigung erst am 15.05. erhalten hast. Meiner Ansicht nach eine relativ normale Laufzeit.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
qwasy
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 28x hilfreich)

warum.....

die Bank hat dir noch 1 Woche Kulanzzeit zum kontoausgleich eingeräumt.Da in dieser einen Woche kein Kontoausgleich erfolgt ist, wurde nun zurückgebucht.
Das ist mehr als fair von deiner Bank.....

-----------------
"Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Schuhe !!"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
nepo
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 0x hilfreich)

neee heute stehts erst im onlinebanking das Sie storniert wurde :(

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
nepo
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 0x hilfreich)

neee heute stehts erst im onlinebanking das Sie storniert wurde :(

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Golftussi
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 4x hilfreich)

Da muss ich qwasy Recht geben. Eigentlich recht kulant. Kennt man von der SK gar nicht.

Janob, hast Du ein Guthabenkonto oder hast Du einen Dispo?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
qwasy
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 28x hilfreich)

mhhhhhhhhh........

du hast onlinebanking und siehst dann nicht das dein Konto seid 1 Woche nicht gedeckt ist ??

Ich dachte eigentlich das durch ONLINEBANKING das grade unmöglich ist !?!
:augenroll:

-----------------
"Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Schuhe !!"

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
tatcher_a_hainu
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 30x hilfreich)

Und zu guter letzt bekommst Du noch die Kosten für die Rücklastschrift vom einziehenden Unternehmen aufgedrückt.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
nepo
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo..

heute kam dann ein Brief das die Lastschrift zurückgegangen wäre aber nicht mangels deckung sondern wegen widerspruch.. ?

wie darf ich denn das verstehen ?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Golftussi
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 4x hilfreich)

Für mich heißt das folgendes:

Jemand wollte Geld per Lastschrift von Deinem Konto abbuchen und Du hast die Lastschrift zurückgehen lassen. Das bedeutet nach meinem Kenntnisstand "Rückbuchung wegen Widerspruch".

Oder bin ich jetzt auf dem falschen Dampfer :???:

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
nepo
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja aber ich habe sie nicht zurückgehen lassen sondern die Bank darf Sie das wegen Widerspruch ?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
qwasy
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 28x hilfreich)

Die Rücklastschrift wurde wegen " Mangels Deckung " zurück gegeben.

Es wurde nur auf dem Standartfomular falsch angegeben.

In der Bank arbeiten doch auch nur menschen.

und sei mal ehrlich....

Du weist doch das dein Konto nicht gedeckt war, dann ist es doch leidlich dadrüber zu diskutieren was auf der Benachrichtigung steht.

Diese Benachrichtigung ist für dich im moment gratis.die Kosten für die rückbuchung werden dem Lastschrifteinreicher in Rechnung gestellt,dieser wird diese an dich weitergeben.

Dieses ist alles rechtlich ok !!

Also.....Hake es unter Lehrgeld ab und steh zu deinem Fehler.Die Bank wird dir nichts anderes sagen.Höchstens das sie dir bei häufigen Rückbuchungen das Konto kündigen können.

-----------------
"Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Schuhe !!"

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Golftussi
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 4x hilfreich)

Sehe ich auch so.

Theoretisch hätte die SK gar nichts ankreuzen können. Hättest Du dann mit denen gestritten weshalb die Lastschrift nicht ausgeführt wurde? Wohl kaum! Du kennst die Antwort doch, oder! Eindeutig Dein eigenes Verschulden.

Wenn keine Euronen auf dem Konto sind, darf man sich nicht wundern, wenn eine Lastschrift zurückgeht.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.924 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.277 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen