Rücklastschrift Fitness Studio

22. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
LittleFu
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücklastschrift Fitness Studio

Eine Bekannte hat sich in einem Fitness Studio angemeldet. Gleich die erste Abbuchung ging zurück.
Es waren wohl 2 Abbuchungen. 1xStartup, 1x Monatsbeitrag.
Sie hat dann 3 Tage später den Betrag überwiesen.

Es kam dann aber gleich eine Mahnung, wo sie inkl. Mahnkosten 25 Euro zusätzlich zahlen soll.
Solange sie die nicht bezahlt, wird ihr der Zutritt ins Fitness Studio verweigert!
Sind mittlerweile 3 Wochen, wo sie nicht rein durfte. (Der Mitgliedsbetrag sind ca. 31 Euro / Monat).

Irgendwie heftig, oder?
Da sie nicht so gut Deutsch kann, habe ich für sie einen Brief geschrieben, wo sie die Höhe der RLS-Gebühr
wiederspricht. Ich hatte es vorher auch mit einen Telefonat mit dem Geschäftsführer probiert, aber der war uneinsichtig.
Ich überlege ob ich damit nicht auch noch zum Verbraucherschutz gehe.

Wie würdet ihr vorgehen...?
Alleine das trotz Zahlung des Startups + Monatsbeitrag (immerhin 101 Euro zusammen) ihr der
Zutritt verweigert wird, find ich schon heftig...

Gruß


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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von LittleFu):
Es kam dann aber gleich eine Mahnung, wo sie inkl. Mahnkosten 25 Euro zusätzlich zahlen soll.

Die sind jetzt wie genau aufgeschlüsselt?



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
LittleFu
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

20 Euro Stornokosten
5 Euro Mahnkosten

Ich werde ihr vorschlagen, ggf. den Betrag von
5 Euro Mahnkosten
sowie 2x 3,75 RLS Kosten, also insgesamt 12,50 Euro
unter Vorbehalt zu überweisen. Nicht das noch soetwas wie 2./3. Mahnungen kommen.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von LittleFu):
5 Euro Mahnkosten
sowie 2x 3,75 RLS Kosten,

Ich würde überweisen: 1,50 EUR je postalischer Mahnung, 5 EUR je Rücklastschrift



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von LittleFu):
5 Euro Mahnkosten
sowie 2x 3,75 RLS Kosten,

Ich würde überweisen: 1,50 EUR je postalischer Mahnung, 5 EUR je Rücklastschrift




Ansonsten würde ich noch ein Einschreiben senden, in dem man die Verweigerung der Erfüllung des Vertrages reklamier und einen unverzüglichen Zugang fordert.



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#5
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

...und dazu die Forderung aufstellen, dass der Zugang zum Studio unverzüglich wieder gestattet werden muss.

EDIT: Etwas spät dran mit dem Einwurf :grins:

-- Editiert von fm89 am 22.09.2016 14:53

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Besser spät als nie :-)

Würde das so formulieren.
"Wertes Studio. Ich habe ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht 5€ für eine Rücklastschrift und 1,50€ für Briefporto und Zinsen überwiesen. Wenn Sie mehr Geld haben wollen, werden Sie Klage vor dem hiesigen Amtsgericht einreichen müssen.
Sie werden aufgefordert, mir per sofort wieder den Zutritt zu gewähren. Bei Weigerung kündige ich bereits jetzt den Vertrag hiermit fristlos wegen Vertragsbruch und Leistungsverweigerung."

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#7
 Von 
LittleFu
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Tipps.

Jedoch Rücktritt vom Vertrag? Und sie hat dann "for nothing" 101 Euro bezahlt??!

Die Bekannte kam damit erst am Sonntag an.
Habe den "Widerspruchsbrief" gegen die Gebühren ausgedruckt, werde es ihr geben, und am besten
zusammen hingehen (Zeugen) und Einlass verlangen.

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#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Für die Rücklastschrift war sie und nur sie verantwortlich, denn sie muss schon für ausreichende Deckung auf dem Konto sorgen, wenn sie etwas abbuchen lässt.
Halt dumm gelaufen. Ggf. könnte man Schadensersatz fordern, wenn die Setup-Gebühr nun durch den Vertragsbruch des Studios (Einlass verweigert) irgendwie absurd wird, aber ich glaube nicht, dass man mit irgendeiner Argumentation landet.

Vielleicht bekommt sie auch Einlass. Normalerweise müsste das Studio wissen, dass es sich auf extrem dünnes Eis begibt mit der überzogenen Geldforderung.

-- Editiert von mepeisen am 22.09.2016 15:43

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#9
 Von 
LittleFu
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Bei dem Telefonat mit dem Geschäftsführer sagte er mir, das er pro RLS 5 Euro Gebühr von seiner Bank berechnet bekommt,
und er darauf nochmal 5 Euro Gebühr addiert. Sprich 10 Euro x 2. (Waren 2 Buchungen).
Das darf er natürlich nicht.

Das Mädel lebt von 20 Euro die Woche, und hat einen großen Hund, eigene Wohnung etc.
Sie bekommt wohl ab nächsten Monat 300 Euro / Monat Zuschuss von der Stadt.
Dann kann sie endlich wieder richtig essen.

Für sie sind diese 25 Euro Gebühr also echt heftig. Sie hat (nachdem sie ein Foto gemacht hat), die Mahnung
auch gleich zerissen, aus Wut.

Sie selber ist nicht Schuld, nur indirekt. Ihr Arbeitgeber hat das Gehalt zu spät überwiesen.
(Abbuchung war am 05.09. und ihr Gehalt noch nicht da).
Ihr Arbeitgeber hat ihr aber bei zig anderen Sachen sehr geholfen, sodas sie nicht von ihrem Arbeitgeber
diese Kohle zurückfordern kann/will.

Wäre eine Anzeige beim Verbraucherschutz kostenlos, würde ich ihr das auch empfehlen.
Aber ich denke pro Fall kommt man da sicher auch auf 50-100 Euro.

Ist auch blöd einen Aufriss am Ende wegen vielleicht 12,50 Euro zu machen. Ich hätte wohl alles
erstmal überweisen, und am Ende mich beschwert.

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#10
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat:
Das Mädel lebt von 20 Euro die Woche, und hat einen großen Hund, eigene Wohnung etc.
Sie bekommt wohl ab nächsten Monat 300 Euro / Monat Zuschuss von der Stadt.
Dann kann sie endlich wieder richtig essen.


Nachvollziehbar, aber in so einer Situation sollte man vielleicht keine Verträge abschließen die eine dauerhafte Zahlungsverpflichtung mit sich bringen. Dann lieber zuhause Liegestütze machen

Zitat:
Sie selber ist nicht Schuld, nur indirekt. Ihr Arbeitgeber hat das Gehalt zu spät überwiesen.
(Abbuchung war am 05.09. und ihr Gehalt noch nicht da).


Doch, auch das ist zum Großteil ihr anzulasten. Es ist jedem Menschen zuzumuten, sich ein kleines finanzielles Polster anzulegen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Das darf er natürlich nicht.

Natürlich darf er das nicht.

Ändert aber nichts dran, dass sie trotzdem selbst Schuld ist. Und da zählt auch kein "sie ist nur indirekt Schuld".

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#12
 Von 
LittleFu
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich glaube es gibt zig Millionen in Deutschland, die es eben -nicht- schaffen, sich ein Polster anzulegen.
Mindestlohn 8,50 in Vollzeit ergibt vielleicht 1400 Brutto. Netto so um die 1050 Euro.
Davon Miete, Strom, Nebenkosten,Telefon, GEZ, Versicherungen, Hund, 100 Euro die per Rate abgezahlt werden.

Da leben viele unter Harz IV Niveau, und die sollen gefälligst noch sparen hehe..

Ja, weiss auch nicht warum sie in so einer Situation einen Fitness Vertrag abschliesst, aber so genau
kenne ich sie auch nicht. Ist eine neue Freundin, meiner Freundin.
Ist vor 3 Jahren nach Deutschland gekommen aus Polen, der Mann mit dem sie hergezogen ist, hat sie
nach 1 oder 2 Jahren aus der Wohnung geschmissen. Sie stand mit nichts da.
Keine Wohnungseinrichtung, keine Wohnung, kein Auto, nichts...
Ihr wurde geholfen, aber soetwas wie Wohnungskaution, Wohnungseinrichtung etc etc. zahlt sie
nun in ganz kleinen Raten ab.

Nicht umsonst hat jemand nur 20 Euro / Woche zum (über-)Leben.
Ich selbst kalkulier für eine Woche "Leben" 200 Euro!

Ich kann auch nicht verstehen, wieso sie eine Lastschrift zum Monats-Anfang
vereinbart, wenn das Gehalt (vielleicht) oft später als am 1. kommt.

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#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Ich glaube es gibt zig Millionen in Deutschland, die es eben -nicht- schaffen, sich ein Polster anzulegen.

Davon sind aber nicht alle so - mit Verlaub - selten dämlich, sich in einem Fitnesstudio anzumelden und sehenden Auges Geldverpflichtungen einzugehen, die sie sich eigentlich nicht leisten können.

Es ist, wie es ist. Jetzt aber den Fehler ständig auf andere schieben, geht nicht. mach ihr das klar. Sie hat eine ziemliche Dummheit begangen und das sollte sie kapieren. Der Schaden lässt sich in Grenzen halten. Man muss sich nun auch nicht abzocken lassen. Dennoch hat man ihn unsinnigerweise selbst verursacht.

Fitnesstudios sind purer Luxus. Vollkommen überbewertet und komplett überflüssig.
Es gibt genug Sportvereine, Lauftreffs usw., wo man neue Leute kennen lernt mit einem gemeinsamen Hobby, wo man Sport treiben kann und das auch oft in einer Halle o.ä. und wo es um ein Vielfaches günstiger ist als in einem Studio.

-- Editiert von mepeisen am 23.09.2016 12:41

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