Hallo!
Ich weiss nicht ob dies das richtige Forum ist, aber ich schreib's trotzdem mal hier hin.
Ich hab im Internet einen Verleihservice entdeckt der mir sehr zusagt. Monatlich würden, um etwas ausleihen zu können, 17,- EUR per Lastschrift eingezogen. Beim durchlesen der AGB bin ich über diesen Punkt gestolpert:
(4) Die Kosten etwaiger Rücklastschriften oder der Ablehnung der Zahlung durch die Kreditkartengesellschaft, 50,- Euro je Vorfall, sowie daraus resultierende interne Kosten, mindestens 25,- Euro pro Vorfall, trägt der Nutzer.
Ist das rechtens? 50,- EUR + 25,- EUR für eine Rücklastschrift von 17,- EUR???
MfG Pitschi81
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"Ich weiß so einiges, aber trotzdem: (Be)lehrt mich!"
Rücklastschriftgebühren zu hoch?
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Na, ja
sowas kann als Vertragsstrafe durchaus vereinbart werden, wobei dies natürlich extrem unüblich ist, während die Kostenpauschale von 25 Euro in Ordnung gehen dürfte.
Allerdings scheint mir das ganze Ding etwas unseriös und klappt vermutlich nicht.
Wenn es sich um einen "Verleihservice" handelt, werden ja die Dinge offensichtlich kostenlos zur Verfügung gestellt und Du zahlst nur eine monatlich feste Gebühr.
Da gibt es - im Gegensatz zur normalen Miete - jede Menge vorprogrammierte Schwierigkeiten. Von der Verfügbarkeit der Gegenstände mal abgesehen, vor allem mit der Haftung.
Ich würde sagen: Finger weg von solchen Sachen, das gibt nur Ärger.
Wolfgang
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"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "
Wucher!! Finger weg davon.
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" Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zugang hat (Friedrich Dürrenmatt)"
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Danke für die Antworten!
Wenn das so ist, mache ich lieber einen großen Bogen darum!
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"Ich weiß so einiges, aber trotzdem: (Be)lehrt mich!"
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