S-Bahn Berlin GmbH und Infacore

18. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
Hdm1965
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 4x hilfreich)
S-Bahn Berlin GmbH und Infacore

Hallo zusammen ,
Die neuste Masche ist die derzeitige Zusammenarbeit von der S-Bahn Berlin GmbH und Infascore. Touristen die beim Sogenannten Schwarzfahrer erwischt werden bekommen vom Fahrausweisprüfer keine Zahlungsaufforderung sondern die Auskunft , dass sie innerhalb von 14 Tagen ein schreiben der S-Bahn Berlin GmbH an die Heimatadresse bekommen . Dieses ist nicht der Fall . Infacore schreibt den betroffenen an , dass eine Zahlung von 119,50 fällig wäre . Unstrittig ist das erhöhte Beförderungsentgelt das der betroffenen sowieso hätte zahlen müssen . Ohne das die S-Bahn Berlin den Betrag angemahnt hat wird die Angelegenheit sofort an das Infoscore weitergeleitet. Selbstverständlich verstösst man seitens der S-Bahn Berlin GmbH Und Infoscore gegen geltendes Recht . Habt ihr auch schon von dieser Bezrugsmasche gehört ?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von Hdm1965):
Selbstverständlich verstösst man seitens der S-Bahn Berlin GmbH Und Infoscore gegen geltendes Recht

Aha, und gegen welches genau?



Zitat (von Hdm1965):
Habt ihr auch schon von dieser Bezrugsmasche gehört ?

Vom dem schwarzfahen? Klar. Ist ein alter Hut.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Hdm1965
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 4x hilfreich)

Die S-Bahn Berlin GmbH muss den Schuldner erst einmal anmahnen. Der Gläubiger ist laut Gesetz verpflichtet die Kosten so niedrig wie möglich zu halten . Streiten können man sich ebenfalls darüber , dass Aufgrund der Tatsache , dass die S-Bahn Berlin GmbH eine grosse Rechtsabteilung besitzt den Vorgang ausserhalb abgeben muss . Es kommt hier unweigerlich der Verdacht auf , das man hier 2 mal Ernten will. Sicherlich ist die S-Bahn Berlin GmbH durch ein Obolus gerne bereit diese Sache an Infoscore weiter zu geben . Man nennt es melken des Gläubigers. Sollte der Gläubiger also in Rechtsform Widerstand leisten so kommt jetzt der bekannte Rechtsanwalt Haas&Partner ins Spiel. Infoscore und der Rechtsanwalt sind Vertragspartner . Der Gläubiger ist nach BGB erstmal nur der S-Bahn Berlin GmbH verpflichtet.

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#3
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Dass Verzug i.d.R. durch eine Mahnung ausgelöst wird (werden muss) ist ja zum Glück für uns im Rechtsforum eine ganz neue Information :respekt:

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von Hdm1965):
Die S-Bahn Berlin GmbH muss den Schuldner erst einmal anmahnen.

Zum einen weis man ja nicht, ob sie das nicht doch getan hat.



Zitat (von Hdm1965):
Streiten können man sich ebenfalls darüber , dass Aufgrund der Tatsache , dass die S-Bahn Berlin GmbH eine grosse Rechtsabteilung besitzt den Vorgang ausserhalb abgeben muss

Das ist aber kein Betrug. Das nennt sich "Outsourcing".


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Theoretisch ist es womöglich schon eine Form des Betrugs, wenn man ohne Zahlungsaufforderung u.ä. direkt eine Inkasso-Mahnung erhält, nachdem der Gläubiger (Schaffner) deutlich gemacht hat, dass man Post erhalten werde, das aber nie passiert.

Allerdings:
1. Bekommt man ja die Zahlungsaufforderung ausgehändigt (mal lesen, was auf dem Wisch steht, den man mitbekommt)
2. Muss man erst mal beweisen, was der Schaffner gesagt hat
3. Gehen Briefe mitunter verloren.

Sprich: Für einen Betrugsfall muss ja Vorsatz/Täuschung gegeben sein und den wird man nur schwer nachweisen können... Oder?

Zitat:
Es kommt hier unweigerlich der Verdacht auf , das man hier 2 mal Ernten will.

Korrekt. Was aber erst mal noch kein direkter Nachweis für einen Betrugsfall ist. Denn es fehlt die Täuschung.

Aus einem anderen Blickwinkel ist das alles viel spannender:
Zitat:
Sicherlich ist die S-Bahn Berlin GmbH durch ein Obolus gerne bereit diese Sache an Infoscore weiter zu geben

Falls mal jemand an die Vertragswerke zwischen Gläubiger und Infoscore kommt und beweisen kann, dass es sich um Abtretungen gegen Obulus handelt, dann wird das eine ganz andere Nummer. Besonders schwerer fall von Betrug.
Warum? Weil Infoscore ja stets behauptet, in Namen des Gläubigers unterwegs zu sein und dass dem Gläubiger ein Schaden entstünde; der Gläubiger sei also verpflichtet, die Inkassogebühren zu zahlen...
Wenn aber nun im Vertragswerk steht, dass genau das nicht der Fall ist, dann haben wir reinrassigen Betrug. In Millionen Einzelfällen...

Indiz dafür sind die großen Konzernberichte. Die Telekom beispielsweise schreibt im Geschäftsbericht, dass sie 0 Kostenrisiko hat, da sie alle Rechnungen an "eine Bank" (ja, das steht so wortwörtlich drin) abgibt und für 80% des Nennwertes verkauft. Das klingt für die Aktionäre toll. Allerdings fragt sich, wieso Infoscore im Namen der Telekom und nicht im Namen "einer Bank" aktiv wird. Verdacht: "Eine Bank" ist die Infoscore Tochter "Infoscore Finance GmbH" oder wie das Ding heißt. Das ist ein Geldpool, das alle Forderungen aufkauft und dann hat der Gläubiger nie mehr was damit zu tun.
Aber das wäre ja, richtig, Betrug und Täuschung. Warum macht man das? Einerseits ist die Telekom nicht blöd und geht ein über 70€ Kostenrisiko pro Rechnung ein. Das wäre kaufmännisches Harrakiri. Infoscore muss also kostenlos arbeiten bzw. anderen Benefit bieten. Andererseits: Gibt Infoscore gegenüber einem Schuldner all dies zu, müsste der Schuldner gar keine Inkassogebühren bezahlen. Ganz grundsätzlich nicht mehr.

Dummerweise war der Staatsanwaltschaft (Obacht!) zu kompliziert, diesem Verdacht nachzugehen. Sie hatten also keinen Bock, beispielsweise mal die Geschäftsunterlagen und Vertragswerke zu beschlagnahmen und sich das anzuschauen. Der Nachweis des Betrugs ist zu schwierig...

Tja.

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#6
 Von 
Hdm1965
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Theoretisch ist es womöglich schon eine Form des Betrugs, wenn man ohne Zahlungsaufforderung u.ä. direkt eine Inkasso-Mahnung erhält, nachdem der Gläubiger (Schaffner) deutlich gemacht hat, dass man Post erhalten werde, das aber nie passiert.

Allerdings:
1. Bekommt man ja die Zahlungsaufforderung ausgehändigt (mal lesen, was auf dem Wisch steht, den man mitbekommt)
2. Muss man erst mal be
weisen, was der Schaffner gesagt hat
3. Gehen Briefe mitunter verloren.
Der Fahrgast hat nie eine Zahlungsaufforderung oder eine Mahnung der S-Bahn Berlin bekommen .
Sprich: Für einen Betrugsfall muss ja Vorsatz/Täuschung gegeben sein und den wird man nur schwer nachweisen können... Oder?

Zitat:
Es kommt hier unweigerlich der Verdacht auf , das man hier 2 mal Ernten will.

Korrekt. Was aber erst mal noch kein direkter Nachweis für einen Betrugsfall ist. Denn es fehlt die Täuschung.

Aus einem anderen Blickwinkel ist das alles viel spannender:
Zitat:
Sicherlich ist die S-Bahn Berlin GmbH durch ein Obolus gerne bereit diese Sache an Infoscore weiter zu geben

Falls mal jemand an die Vertragswerke zwischen Gläubiger und Infoscore kommt und beweisen kann, dass es sich um Abtretungen gegen Obulus handelt, dann wird das eine ganz andere Nummer. Besonders schwerer fall von Betrug.
Warum? Weil Infoscore ja stets behauptet, in Namen des Gläubigers unterwegs zu sein und dass dem Gläubiger ein Schaden entstünde; der Gläubiger sei also verpflichtet, die Inkassogebühren zu zahlen...
Wenn aber nun im Vertragswerk steht, dass genau das nicht der Fall ist, dann haben wir reinrassigen Betrug. In Millionen Einzelfällen...

Indiz dafür sind die großen Konzernberichte. Die Telekom beispielsweise schreibt im Geschäftsbericht, dass sie 0 Kostenrisiko hat, da sie alle Rechnungen an "eine Bank" (ja, das steht so wortwörtlich drin) abgibt und für 80% des Nennwertes verkauft. Das klingt für die Aktionäre toll. Allerdings fragt sich, wieso Infoscore im Namen der Telekom und nicht im Namen "einer Bank" aktiv wird. Verdacht: "Eine Bank" ist die Infoscore Tochter "Infoscore Finance GmbH" oder wie das Ding heißt. Das ist ein Geldpool, das alle Forderungen aufkauft und dann hat der Gläubiger nie mehr was damit zu tun.
Aber das wäre ja, richtig, Betrug und Täuschung. Warum macht man das? Einerseits ist die Telekom nicht blöd und geht ein über 70€ Kostenrisiko pro Rechnung ein. Das wäre kaufmännisches Harrakiri. Infoscore muss also kostenlos arbeiten bzw. anderen Benefit bieten. Andererseits: Gibt Infoscore gegenüber einem Schuldner all dies zu, müsste der Schuldner gar keine Inkassogebühren bezahlen. Ganz grundsätzlich nicht mehr.

Dummerweise war der Staatsanwaltschaft (Obacht!) zu kompliziert, diesem Verdacht nachzugehen. Sie hatten also keinen Bock, beispielsweise mal die Geschäftsunterlagen und Vertragswerke zu beschlagnahmen und sich das anzuschauen. Der Nachweis des Betrugs ist zu schwierig...

Tja.
Zitat (von mepeisen):
Theoretisch ist es womöglich schon eine Form des Betrugs, wenn man ohne Zahlungsaufforderung u.ä. direkt eine Inkasso-Mahnung erhält, nachdem der Gläubiger (Schaffner) deutlich gemacht hat, dass man Post erhalten werde, das aber nie passiert.

Allerdings:
1. Bekommt man ja die Zahlungsaufforderung ausgehändigt (mal lesen, was auf dem Wisch steht, den man mitbekommt)
2. Muss man erst mal beweisen, was der Schaffner gesagt hat
3. Gehen Briefe mitunter verloren.

Sprich: Für einen Betrugsfall muss ja Vorsatz/Täuschung gegeben sein und den wird man nur schwer nachweisen können... Oder?

Zitat:
Es kommt hier unweigerlich der Verdacht auf , das man hier 2 mal Ernten will.

Korrekt. Was aber erst mal noch kein direkter Nachweis für einen Betrugsfall ist. Denn es fehlt die Täuschung.

Aus einem anderen Blickwinkel ist das alles viel spannender:
Zitat:
Sicherlich ist die S-Bahn Berlin GmbH durch ein Obolus gerne bereit diese Sache an Infoscore weiter zu geben

Falls mal jemand an die Vertragswerke zwischen Gläubiger und Infoscore kommt und beweisen kann, dass es sich um Abtretungen gegen Obulus handelt, dann wird das eine ganz andere Nummer. Besonders schwerer fall von Betrug.
Warum? Weil Infoscore ja stets behauptet, in Namen des Gläubigers unterwegs zu sein und dass dem Gläubiger ein Schaden entstünde; der Gläubiger sei also verpflichtet, die Inkassogebühren zu zahlen...
Wenn aber nun im Vertragswerk steht, dass genau das nicht der Fall ist, dann haben wir reinrassigen Betrug. In Millionen Einzelfällen...

Indiz dafür sind die großen Konzernberichte. Die Telekom beispielsweise schreibt im Geschäftsbericht, dass sie 0 Kostenrisiko hat, da sie alle Rechnungen an "eine Bank" (ja, das steht so wortwörtlich drin) abgibt und für 80% des Nennwertes verkauft. Das klingt für die Aktionäre toll. Allerdings fragt sich, wieso Infoscore im Namen der Telekom und nicht im Namen "einer Bank" aktiv wird. Verdacht: "Eine Bank" ist die Infoscore Tochter "Infoscore Finance GmbH" oder wie das Ding heißt. Das ist ein Geldpool, das alle Forderungen aufkauft und dann hat der Gläubiger nie mehr was damit zu tun.
Aber das wäre ja, richtig, Betrug und Täuschung. Warum macht man das? Einerseits ist die Telekom nicht blöd und geht ein über 70€ Kostenrisiko pro Rechnung ein. Das wäre kaufmännisches Harrakiri. Infoscore muss also kostenlos arbeiten bzw. anderen Benefit bieten. Andererseits: Gibt Infoscore gegenüber einem Schuldner all dies zu, müsste der Schuldner gar keine Inkassogebühren bezahlen. Ganz grundsätzlich nicht mehr.

Dummerweise war der Staatsanwaltschaft (Obacht!) zu kompliziert, diesem Verdacht nachzugehen. Sie hatten also keinen Bock, beispielsweise mal die Geschäftsunterlagen und Vertragswerke zu beschlagnahmen und sich das anzuschauen. Der Nachweis des Betrugs ist zu

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#7
 Von 
Hdm1965
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 4x hilfreich)

Eine neue Qualität der Ansicht ergibt sich aus den Widerspruch des Fahrgast gegen über der Firma Infoscore .
Die Angelegenheit wurde nach Widerspruch an die allbekannten Geldeintreiber Rechtsanwälte Haas&Kollegen abgegeben . Wie jeden bekannt sein dürfte ist Infoscore eine Bertelsmann Tochter. Die Zusammenarbeit Infacore und Haas&Kollegen erleichtert sich ungemein da beide Firmen ihren Hauptsitz in einen Bertelsmann Haus haben . Der Datenabgleich mittels Kooperationsvertrag wird ungemein erleichtert .

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

@Hdm1965
Was willst Du uns mit #6 sagen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Wie es eben so häufig im Leben ist -> der Dumme zahlt!

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#10
 Von 
Hdm1965
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
@Hdm1965
Was willst Du uns mit #6 sagen?
Das A . Das Unternehmen Infoscore unberechtigte Forderungen gegen den Fahrgast erhebt . Nach BGB 286 kommt der Schuldner erst dann in Verzug wenn er auf Mahnungen des Gläubigers nicht reagiert .
Dieses hier nicht Passiert . Weitergabe an Infoscore erfolgte unverzüglich .
Weiterhin ist hier auch durchaus BGB 309 Abs.4 anwendbar .
Jeder sollte sich unverzüglich gegen die erhobenen Inkassobüros zur Wehr setzten .
Berechtigte Hauptforderungen sind selbstverständlich in voller Höhe nebst Zinsen zu Begleichen. Dieser Betrag muss deutlich auf Überweisungsträger als Ausgleich der Hauptforderung gelten gemacht werden . Persönlich habe ich diese Erfahrung gemacht .

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#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Das Unternehmen Infoscore unberechtigte Forderungen gegen den Fahrgast erhebt .

Nö. Unberechtigt ist das ja keinesfalls, wenn man schwarz fährt.

Zitat:
Nach BGB 286 kommt der Schuldner erst dann in Verzug wenn er auf Mahnungen des Gläubigers nicht reagiert .

Das ist eine sehr verkürzte und damit inhaltlich völlig falsche Wiedergabe des BGB. Es gibt zig andere Möglichkeiten, die den Verzug ausläsen können. Und daneben gibt es noch das Konstrukt der "Selbstmahnung". Ich halte das Konstrukt zwar für merkwürdig, aber es gibt es nun mal. Ob man hier so eine sehen kann, wage ich zwar zu bezweifeln, aber so oder so: Betrug ist es aus diesem Gesichtspunkt erst mal nicht, was Infoscore tut.

Ich hatte ja einen Wink gegeben, in welcher Richtung man Betrug vermuten kann.

Zitat:
Weiterhin ist hier auch durchaus BGB 309 Abs.4 anwendbar .

Ähhhm. Ne. Wo gibt es denn so einen Vertrag oder entsprechende AGB-Klauseln? Völlig falscher Gedanke...

Zitat:
Jeder sollte sich unverzüglich gegen die erhobenen Inkassobüros zur Wehr setzten .

Das ist aus vielen anderen Gründen in so einem Fall zwar auch aus meiner Sicht ratsam, aber bevor man sich völlig verrennt, sollte man bei dem bleiben, was funktioniert und wirksam ist. Derzeit ist das die provozierte Pattsituation hinsichtlich Inkassogebühren und dem Vertragsnachweis, dass das Inkasso jemals eine Inkasso-Dienstleistung und nicht etwa Factoring betreibt.

Signatur:

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#12
 Von 
Hdm1965
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 4x hilfreich)

Heute wurde mir wie erwartet ein Brief von Infoscore zugeschickt .
Mein Widerspruch mit Begründung wurde ignoriert .
Als Vertragspartner der S-Bahn Berlin GmbH ist infoscore legitimiert das Geld einzutreiben.
Wo steht eigentlich das sie legitimiert sind ??
Mir wurde eine Zahlkarte in der Kontrolle ausgehändigt !!
Stimmt nicht , in Berlin sagte der Kontrolleuer zu mir , Zahlkarte über 60 Euro kommt zum Heimatort. Wurde aber nie zugeschickt.
Hauptforderung wurde durch mich beglichen . Jetzt geht es nur noch um 59,44 Euro Infoscore

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