SEPA Collect Forderung

23. Dezember 2015 Thema abonnieren
 Von 
bandimo
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
SEPA Collect Forderung

Guten Tag,

ich habe eine Forderung in höhe von 9,85 EUR von InterCard bekommen im Auftrag von KAISERS TENGELMANN.
Anscheinend soll ich einen Brief von InterCard bekommen haben,was natürlich nicht der Fall war aber gleich mehr dazu.
Sepa verlang nun 61,07 Euro was in meinen Augen nicht mehr human ist.

Das lustige daran ist das dies alles unter meinen Namen geschieht, dabei habe ich kein Konto oder bin anderweitig in Schufa oder sonstiges vertreten. Die Person die mit der Karte bezahlt hat war meine Schwester und einen Vollmacht oder sonstiges um auf ihr Konto zuzugreifen besitze ich nicht. Da ist ja kein wunder das der Brief nicht angekommen ist.

Auf die frage wie das sein kann Antwortete man mir das die Untersuchung kosten würde und ich sie tragen müsste, egal was dabei rauskommt. Zudem bekam ich einen Brief wieder von den das ich bis zum 14.01 nur noch 43,00 EUR zahlen soll da sie auf 30% verzischten wollen.

Mein Frage:
Wie soll ich darauf reagieren, einfach mit meiner Schwester zu Bank gehen und erst die fällige Rechnung+Gebühren an Kaiser's zahlen?
Oder soll ich lieber gleich die 43,00 EUR Zahlen?

Ps: Wir Leben alle in einem Haushalt, wen das irgenwie von Bedeutung ist.

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Frage: Die Kontonummer ist auch wirklich die von deiner Schwester?
Wenn ja, würde ich mal zu ihr gehen, ob sie das nachvollziehen kann. Also dass es hier versehentlich zu einer Rücklastschrift kam. Weil: Wenn das nicht mal die Kontonummer deiner Schwester ist oder sie sich das nicht erklären kann, weil sie dort nicht eingekauft hat, würde ich gemeinsam mit deiner Schwester zur Polizei gehen. Strafanzeige gegen unbekannt wegen Betrugs und Identitätsmissbrauchs und Strafanzeige gegen das Inkasso wegen Nötigung.

Warum wegen Betrugs? Irgendwer scheint dann ja auf deinen Namen ein Konto eröffnet zu haben.

Warum wegen Nötigung? Wegen dem hier:

Zitat:
Auf die frage wie das sein kann Antwortete man mir das die Untersuchung kosten würde und ich sie tragen müsste, egal was dabei rauskommt.

Denn das ist absoluter Blödsinn. Die können nicht einfach behaupten, du hättest etwas gekauft und dann von dir die Bezahlung einer kostenpflichtige Recherche verlangen, warum sie diese Behauptung vertreten. Darüber hinaus dürfte das auch gegen §11a RDG verstoßen, denn sie sind zu diesen Angaben per Gesetz verpflichtet und können dabei keine Zahlung erzwingen, schon gar nicht, wenn rauskommt, dass du unschuldig bist und gar keine Schulden bei Tengelmann hast.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Auf die frage wie das sein kann Antwortete man mir das die Untersuchung kosten würde und ich sie tragen müsste, egal was dabei rauskommt.


Regel Nr 1: Man telefoniert nicht mit Inkassobüros!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bandimo
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ob dies auf das Konto meiner Schwester ging bin ich mir nicht sicher.
Wie kann man das nachschauen?(Den einkaufsbon haben wir nicht mehr)

Zitat (von vundaal76):

Regel Nr 1: Man telefoniert nicht mit Inkassobüros!


Werde ich in Zukunft auch sein lassen.

Gut was soll ich nun machen?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Wie kann man das nachschauen?(

Kontoauszüge bzw. Bank fragen, ob es dort eine Rücklastschrift gab.

Theoretisch könntest du es dir einfach machen. Du hast kein Konto, du bist unmöglich Karteninhaber also nicht dein Problem.

Was die Verweigerungshaltung des Inkassos angeht: Ich würde hier einen Brief an das zuständige Aufsichtsgericht schicken. "Ich beantrage hiermit ein Bußgeld gegen Inkasso XYZ. Dieses will unter Aktenzeichen ABC eine Schuld bei mir eintreiben. Diese soll aus einer EC-Karten-Zahlung bei Tengelmann herrühren. Hier gibt es nur ein gravierendes Problem: Ich habe weder ein Konto noch eine EC-Karte. Ich versuchte dies auch dem Inkasso klar zu machen. Bei meiner Anfrage, wie die Schuld denn begründet wurde und woher meine Daten stammen, wenn ich gar kein Konto habe und keine EC-Karte hieß es, dass diese Informationen nicht bekannt gegeben würden. Dazu würde das Inkasso eine Recherche beauftragen und völlig egal, was herauskommen würde, müsste ich diese Recherche bezahlen. In meinen Augen ist dies ein gravierender Verstoß gegen §11a RDG . Das Inkasso weigert sich auf Nachfragen zum Zustandekommen der Forderung die notwendigen Informationen zu liefern. Viel Schlimmer noch: Offenbar hat es den Bezug zu meiner Person völlig frei erfunden, so dass es erst gegen eine kostenpflichtige Recherche (?) dies nachprüfen muss."

Das Inkasso wird dann zur Stellungnahme aufgefordert und spätestens dann bekommt ihr irgendwie auch die Infos. Das Einschalten des Aufsichtsgericht kostet euch nichts (bis auf Briefporto).


-- Editiert von mepeisen am 23.12.2015 17:58

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
bandimo
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke werden wir machen.
Ich melde mich wieder wenn es etwas Neues zu berichten gibt.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
bandimo
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke werden wir machen.
Ich melde mich wieder wenn es etwas Neues zu berichten gibt.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.908 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen