SEPA Lastschriftmandat entzogen - Gläubiger fordert trotzdem Rücklastschriftgebühr

1. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
cortez73
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
SEPA Lastschriftmandat entzogen - Gläubiger fordert trotzdem Rücklastschriftgebühr

Hallo zusammen,

leider habe ich mich vor kurzem zum Beitritt in einen Verein mit fragwürdiger Glaubwürdigkeit hinreißen lassen und bei Unterschrift des Antrags mit einer Mindestlaufzeit von einem Jahr ein SEPA Lastschriftmandat erteilt. In der Hoffnung auf eine kulante Regelung habe ich nach wenigen Tagen ein Schreiben mit der Bitte um Widerruf sowie gleichzeitigem Entzug des SEPA Lastschriftmandats per Einschreiben Rückschein an den Verein gesendet. Wie erwartet und auch leider rechtlich gesehen in Ordnung erhielt ich die Antwort, dass ein Widerruf nicht möglich sei und mein Schreiben deshalb als Kündigung zum nächstmöglichen Termin betrachtet wird, die Zahlung der Mitgliedsbeiträge bis dahin vorausgesetzt.

Nun habe ich ein paar Tage nach Fälligkeit des Mitgliedsbeitrags - zugegebenermaßen habe ich Probleme erwartet und deshalb mit der Zahlung noch gewartet bis ich sicher war, ob der Betrag nicht doch eingezogen wird - eine 1. Zahlungserinnerung erhalten, in der behauptet wird, der Beitrag wäre per Lastschriftmandat eingezogen, aber von der Bank nicht eingelöst worden. Deshalb würde zusätzlich zum fälligen Mitgliedsbeitrag 6€ Rücklastschriftgebühr und 2€ Mahngebür verlangt. Die Nachfrage bei meiner Bank hat allerdings ergeben, dass keine solche Anfrage über eine Lastschrift existiere. Möglich ist auch ein Fehler durch Zahlendreher oder undeutliche Schrift, die Kontonummer wurde in der Fußgängerzone von einem Mitarbeiter von meiner Bankkarte abgeschrieben. Dennoch erscheint mir die Forderung höchst merkwürdig.

Nun möchte ich die Rücklastschriftgebühr nicht zahlen und nur den Mitgliedsbeitrag und die 2€ Mahngebühr. Bin ich damit im Recht? Ist doch der Austritt aus dem Verein erst nach Mindestlaufzeit möglich, so sollte der Entzug meines SEPA Lastschriftmandats aus meinem Schreiben dennoch Bestand haben oder nicht?

Ich weiß, dass es sich hier um einen kleinen Betrag handelt, jedoch geht es mir dabei um das berühmte Prinzip.

Vielen Dank schon einmal!

-- Editiert von cortez73 am 01.03.2018 19:44

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
Wie erwartet und auch leider rechtlich gesehen in Ordnung erhielt ich die Antwort, dass ein Widerruf nicht möglich sei

Eine Frage hierzu: Wieso rechtlich in Ordnung? War die Frist abgelaufen? Bist du von selbst auf den Verein zugegangen?
Die Fußgängerzone jenseits der Geschäftsräume gehört doch ebenfalls zum Haustürgeschäft. Ein Widerrufsrecht darüber zu verweigern ist so eigentlich nicht möglich. Müsste ich aber nochmal nachlesen ;-)

Zitat:
Nun möchte ich die Rücklastschriftgebühr nicht zahlen

Musst du auch nicht. selbst wenn es den Lastschriftversuch gab: Du hast deutlich eine Weigerung ausgesprochen. Die Folgekosten dieses Abbuchungsversuches fallen dir nicht zur Last.

-- Editiert von mepeisen am 01.03.2018 21:02

Signatur:

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#2
 Von 
cortez73
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke erstmal für deine Antwort! :) Ich mache mir nur Sorgen, dass ich etwas übersehe, bevor ich meine Antwort abschicke. Darf der Verein jetzt zum Beispiel behaupten dass mein Schreiben als ganzes keine Gültigkeit besitzt, weil ein Widerruf ja nicht möglich war? Oder könnte in der Satzung oder sonstwo eine Klausel versteckt sein, die die Zahlung per Lastschrift verpflichtend macht? (Habe so etwas auf den ersten Blick nicht gefunden)

Zitat (von mepeisen):
[
Eine Frage hierzu: Wieso rechtlich in Ordnung? War die Frist abgelaufen? Bist du von selbst auf den Verein zugegangen?
Die Fußgängerzone jenseits der Geschäftsräume gehört doch ebenfalls zum Haustürgeschäft. Ein Widerrufsrecht darüber zu verweigern ist so eigentlich nicht möglich. Müsste ich aber nochmal nachlesen ;-)


Die Frist habe ich eingehalten und mein Schreiben nach 5 Tagen verschickt. Die Hoffnung in dem Fall auf "Haustürgeschäft" zu bestehen hatte ich nämlich auch, aber leider hat der Verein in der Hinsicht wohl seine Hausaufgaben gut gemacht. Denn das Haustürgeschäft liegt wohl nicht bei Anträgen für Vereinsmitgliedschaften vor, da es sich nicht um ein Produkt, eine Dienstleistung oder sonstige Gegenleistung handelt und ich demnach kein Verbraucher im klassischen Sinne bin. Ich finde es unseriös auf so eine Art und Weise "Spenden" einzusammeln und nicht durch eine monatlich kündbare frei wählbare Lastschrift, aber leider gibt es da wohl keine rechtlichen Einwände.

-- Editiert von cortez73 am 01.03.2018 21:14

-- Editiert von cortez73 am 01.03.2018 21:15

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
Darf der Verein jetzt zum Beispiel behaupten dass mein Schreiben als ganzes keine Gültigkeit besitzt, weil ein Widerruf ja nicht möglich war?

Behaupten kann jeder irgendwas. Die Frage ist, ob er damit durchkommt.

Zitat:
Oder könnte in der Satzung oder sonstwo eine Klausel versteckt sein, die die Zahlung per Lastschrift verpflichtend macht?

Selbst wenn: Es ändert nichts daran, dass du der SEPA-Lastschrift widersprochen hast.

Zitat:
aber leider gibt es da wohl keine rechtlichen Einwände.

So? Die gibt es nicht? Sagt wer? Ich habe auf die Schnelle kein solches Urteil gefunden.

Davon abgesehen sagtest du etwas, dass sie Spenden sammeln wollten, nicht dass sie dir eine Mitgliedschaft mit Mindestvertragslaufzeit angeboten hätten. Was exakt haben sie dir also angedreht? Hast du einen Durchschlag bekommen? Was steht da drauf?

Das sind rechtlich u.U. schon völlig verschiedene Dinge und gerade wenn man seinen Gegenüber bei einem Betrugsfall erwischt und im Nachhinein klar wird, dass das Geld nicht da landet, wo man es versprochen bekommt, wird das ganze Konstrukt angreifbar.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#4
 Von 
cortez73
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Davon abgesehen sagtest du etwas, dass sie Spenden sammeln wollten, nicht dass sie dir eine Mitgliedschaft mit Mindestvertragslaufzeit angeboten hätten. Was exakt haben sie dir also angedreht? Hast du einen Durchschlag bekommen? Was steht da drauf?


Der Verein hat sowohl Spenden in der Dose gesammelt, als auch sogenannte "Fördermitgliedschaften" angedreht, die einen vertraglich zur Zahlung eines festgelegten Mitgliedsbeitrags verpflichten. Auf dem Durchschlag ist kein gesetzliches oder freiwilliges Widerrufsrecht erwähnt und die Mindestlaufzeit von einem Jahr mit 3 Monaten Kündigungsfrist.

Zitat (von mepeisen):

So? Die gibt es nicht? Sagt wer? Ich habe auf die Schnelle kein solches Urteil gefunden.


Wie gesagt, bei Fördermitgliedschaften gibt es keine Gegenleistung, deshalb ist es keine "entgeltliche Leistung" im Sinne von § 312 BGB . Auf die Schnelle habe ich diese Erklärung finden können.

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zunächst einmal hast du meine Frage nicht beantwortet, was exakt man dir da nun angedreht hat. Lies dir mal folgendes in der freundlichen Nachbarschaft durch: https://www.frag-einen-anwalt.de/widerrufsrecht-verein--f179886.html

Der Anwalt sagt zu Recht, dass nicht jeder Vereinsbeitritt automatisch eine Fördermitgliedschaft ist. Auch sagt er deutlich, dass die bloße Behauptung, man habe kein Widerrufsrecht, noch lange nicht stimmen muss.

Zu deinem Link. §312g BGB hat sich seitdem geändert. Das "entgeldliche Leistungen" ist dort verschwunden. Ich mag was übersehen, aber ich sehe mittlerweile nicht mehr, wo ein Verein sich auf das berufen kann, was du da verlinkt hast.

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