SNT INKASSO gegen mich

21. September 2006 Thema abonnieren
 Von 
alosha
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
SNT INKASSO gegen mich

hallo zusammen!
ich konnte schon sehr viel über eplus und snt erfahren habe, aber noch fragen!
am montag (18.09.06)bekam ich einen brief:"AUSSERORDENTLICHE KÜNDIGUNG" von E+ datum auf´m brief 11.09.06----?!?!hallo?!?!?!
habe jedoch nie ein mahnschreiben erhalten!!!!
bin zur bank , hab meine konto auszügige gecheckt und gesehen , dass eine rechnung zurück gebucht wurde!
habe den betrag sofort überwiesen!
heute bekomm ich post von SNT:

Hauptforderung:962,95-----????
Rücklastschrift:17,50
Kosten(inkasso,kontogebühr usw):170,27----????
Zinsen:2.13------????

gesamtforderung: 1.135.35€

bis zum 30.09.06 zahl bar
Zitat:"Nach Ablauf der Frist ohne Zahlungseingang werden wir unserer Auftraggeberin empfehlen, das gerichtliche Mahnverfahren gegen Sie einzuleiten."-----????

wie soll ich mich verhalten?ich hab nicht so viel geld und eplus redet nicht mehr mit mir aber die dame am telefon bedauert das es so gelaufen ist!und die SNT hab ich nicht angerufen!kann mir jemand helfen??? bitte!!!
MFG DANKE!!!!
alosha

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)


Die Inkassogebühren würde ich nicht begleichen - die rücklastgebühren sind mit 17,50 ebenfalls kaum durchsetzungsfähig.

Wie wird die Hauptforderung aufgelistet ?
Schau Dir auch mal den Vertrag an

2 Jahres Vertrag ?
Wie lang lief der vertrag bereits ?

gruß
thehellion

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#2
 Von 
Wolle0461
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Haben auch ein Problem mit der SNT Inkasso wegen EPLUS

Allso wir meine Frau und Ich hatten von der SNT eine Rechnung über 102,20 Euro bekommen.Wir vereinbarten eine Ratenzahlung von 40 Euro die wir 2 mal so wie einmal 23 Euro überwiesen haben gesammt also 103,00 Euro. Dann haben die uns den Ratenzahlungsvertrag gekündigt und wollten noch 44,08 Euro wegen Ratenzahlungsgebühr.Diese werden wir aber nicht bezahlen, da diese gebühren nicht erhoben werden dürfen.Wir haben dazu folgendes an die SNT geschrieben. Bei einer Ratenzahlung handelt es sich indes nicht um einen Fall des § 779 I BGB da kein Streit im Wege des Nachgebens beseitigt wird ( so schon RG 146, 358; LG Lüneburg,Beschl v. 15.05.90, AZ 4 T 44/90 . LG Hagen Beschl v. 17.02.92 Az. 3 T 125/92 . LG Osnabrück Beschl. v. 21.11.91 Az. 14 T 193/91 . Lg Wuppertal Beschl. v. 23.10.95 Az. 6 T 805/95 . AG Heidelberg Beschl. v. 25.09.95 Az. 1 M 10/95 . LG Osnabrück Beschl. v. 15.11.95 Az. 7 T 104/96 ). Wir haben uns mit diese Begründung bei dem Bundesverband Deutscher Inkasso - Unternehmen über SNT beschwert und eine Beschwerde an den Landsratspräsidenten Potsdam geschickt, der für die Erlaubnis der Inkassos zuständig ist. Beide mit der Forderung der SNT eine Rüge zu erteilen.Auch wir kleinen Leute haben unsere Rechte.Des weiteren habe ich eine Brief mit gleichen Innhalt an die SNT geschickt, da sie die Rechtlichen sachen ja kennen muss, mit dem Hinweis,das sie hier eine versuchte Nötigung begeht.

Gruß
Wolle :fight:

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#3
 Von 
Wolle0461
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

So haben von der SNT einen Brief bekommen die Akte wurde nach unseren Schreiben geschlossen fall hat sich erledigt

:wipp:

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

SNT sind ohnehin Warmduscher mit schlechter Software

lg

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