SNT und E-Plus

4. April 2013 Thema abonnieren
 Von 
wuermchen09
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 9x hilfreich)
SNT und E-Plus

Hallo,
ich habe hier im Forum schon viel über SNT und E-Plus gelesen und gesehen, dass wir nicht alleine sind.
Und trotzdem möchte ich euch auch nochmal um Hilfe bitte, da ich nichts vergelichbare gefunden habe.

Ich muss schon sagen, dass ist schon spannend, wie mit Menschen umgegangen wird.

Zu meinem Problem aus 2010:
mein Konto war auch nicht immer flüssig um Taggenau die Abbuchung von denen zu begleichen. habe aber immer gleich am nächsten tag alles eingezahlt.
Dann gab es Probleme. Ich hatte eine Abmachung mit E-Plus, dass ich die Summe (Telekommunikationsgeb.) im E-Plus Shop sofort einzahle. Der Mitarbeiter hat das Geld angenommen und es per Fax an E-plus bestätigt.
Dann wurde gekündigt durch E-Plus.
Angeblich ist das Fax dort nicht angekommen. Wir haben noch das unterschriebene Fax. Habe es dann alles meinem Anwalt übergeben, da es mir schon nicht koscher vorkam. Dann war einige zeit ruhe.
Dann kam im 09/12 von GFKL Forderungsm. die erste Gütevereinbarung über ca. 450 €. Habe alles meinem Anwalt übergeben. Wieder Widersprochen.
Und nun kam am 12.03.13 ein MB der SNT über eine Forderung von 642,59 €.
Und sie haben gleich einen Eintrag in die Schufa gestellt. Diesem MB hat mein Anwalt widersprochen und ich habe dem Eintrag in der Schufa nach §35 BDSG wiedersprochen. Trotzdem steht der da drin, finde ich nicht gerade prickelnd.
So wie bei vielen dorhen sie mit Klage. Ich habe nun keine Erfahrungswerte ob die das machen, da ich so einen Fall hier noch nicht gesehen habe.
Was kann ich noch tun um den Eintrag rauszubekommen und wie weit gehen die wirklich?
Wäre nett ich würde Hilfe und Zuspruch erhalten.
Vielen Dank im Voraus.


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12 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Ich nehme mal an, dass den Anwalt auch deswegen permanent widerspricht, weil es auch aus seiner Sicht eine unberechtigte Forderung ist. Wie genau setzt sich denn der Betrag zusammen, den die da einfordern?

Hast du nach der Aktion aus 2010 nochmals was gezahlt? Was hat dein Anwalt damals gemacht?

Davon abgesehen: Wenn die Forderung bestritten wird, steht der Schufa-Eintrag auf wackeligen Füßen. Gibt es wenigens einen Sperrvermerk bei der Schufa? Ihr könntet aktiv gegen das Inkassobüro vorgehen, weil die Grundlage für das Einmelden eventuell nicht gegeben ist. Es gibt einige Hürde, wann ein Schufa-Eintrag gemacht werden darf. Das BDSG hilft weiter.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wuermchen09
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 9x hilfreich)

Danke für die schnelle hilfe.
Habe seit dem nichts an die gezahlt. Alle Schreiben und vergleichsforderungen wurden durch ihn Widersprochen.
Schufaeintrag widersprochen und dort steht jetzt, das wir dem Widersprochen haben.
Auf dem MB steht:
I. Hauptforderung:
1. Telekommunikationsleistung 45,00 €
2. " " 45,00 €
3. " " 45,00 €
4. Schadensersazt 253,04 €
5. Telekommunikationsl. 18,50 €

II. Verfahrenskosten (Streitw. 406,54 €)
1. Gerichtsk. 23,00 €
2. Ra-Gebühren Gebühr 45,00 €
Auslagen 9,00 €

III. Nebenforderungen
1. Mahnk 5,00 €
2. Rücklastschr. 60,00 €
3. Inkassogeb. 36,25 €

IV. Zinsen
57,80 €

Dann steht da noch, dass die Forderung seit dem 05.03.13 an den Antragsteller abgetreten bzw. auf ihn übergegangen . Früherer Gläubiger E-Plus. Der Antragssteller hat erklärt, dass der Anspruch von einer Gegenleistung abhänge, diese aber erbracht sei.
Soviel vom MB


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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Der Schadensersatz wird wie begründet? Dazu muss es ja irgendwann einmal ein Schreiben gegeben haben.
Von wann war der Vertrag? Wann wäre er regulär geendet? Schreibe mal den zeitlichen Ablauf auf.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wuermchen09
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 9x hilfreich)

Der Vertrag müsste von ca. 2006 und verlängert wurde er 12.2008. Finde jetzt nicht alle Unterlagen dazu.
Ich habe da noch ein Schreiben von uns gefunden aus juni 2010 an minen Anwalt. Das hatte ich auch schon vergessen gehabt. Dort erwähnte ich dass ich mit E-plus eine Ratenzahlung vereinbart hatte und ich sollte bis spätestens am 17.06.2010 einzahlen, was aber nicht ging da mein Kundenkonto gelöscht/gespeert war. Der MA im Shop hatte daraufhin das Fax mit der Bareinzahlung, was dort angeblich nicht erschienen war. Und so kam das mit SNT ins rollen.
Dann hat mein Anwalt geschrieben und es sind immer andere Summen von denen aufgetaucht. Erst 710,25 dann 622,55.
Dann folgte der gegenschriftverkehr, wo alles erläutert wurde, dass wir hätten dann und dann anrufen sollen, was nicht geschah angeblich kam das Fax nicht an u.s.w.. Dann wurde durch die gekündigt. Im gleichen Schreiben machen sie einen vergleichsangebot von 75%. Somit beträgt die Schadensersatzforderung 422,04 € und gessamtüberweisungssumme 558,60 €.
Die Jonglieren mit soviel Zahlen da raucht mir nur noch der Kopf.
Schadensersatz wird auf die Restlaufzeit begründet, wenn ich mich nicht täusche. So wie verloren gegangener betrag.
Das hat der Anwalt wieder Widersprochen mit der Erklärung und der nochmaligen Überlassung des unterschriebenen Mitteilung aus dem E-Plus Shop. Das war m Oktober 2010.
Dan passierte zwei Jahre nichts und im Oktober letzten Jahres kam ein verglaichsangebot anstatt 565,56 nur 451,00 €.
Anwalt wieder übergeben, der wieder die Sache übernommen, da dieser schon im Januar 2012 die Akte schließen wollte, da von E-Plus über 1 jahr nichts kam.
Nach so langer zeit muss man vieles wieder aus der letzten Schublade seines gehirns holen. Wenn es dann noch geht.
Danke


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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Schon sehr dubios, wenn die eigentliche Forderung doch 700€ sein soll und nun sind im Mahnbescheid plötzlich nur noch 253€ übrig.
Ich würde vorläufig erst einmal abwarten. Bis denn die angedrohte Klage tatsächlich reinflattert.

Dann müssen sie auch Butter bei die Fische geben, wie sie diese Forderung denn überhaupt begründen.

Inhaltlich lässt sich wenig dazu sagen. Gerade auch wenn die Laufzeiten nicht exakt klar sind. Bei so langer Vertragslaufzeit dürfte auch keinen Anspruch aus überlassener Hardware da sein...

So schwer das ist:
Passiv bleiben bedeutet: Sie müssen Klage erheben und dann auch die Begründung liefern.
Wenn man aktiv dagegen vorgeht, bedeutet das, dass du Klage erheben müsst. Das wäre evtl. bei sowas nicht immer ratsam.

Ansonsten: Halt warten was der Anwalt sagt/ macht.



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-- Editiert mepeisen am 04.04.2013 19:11

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wuermchen09
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 9x hilfreich)

Stehe ein bisschen auf dem Schlauch;-)
Wieso müsste ich Klage erheben?

Wie gesagt der Schadensersatz den sie fordern beruht nach denen ihrer Kündigung auf die Restlaufzeit also hochgerechnet.
Ich finde es auch seh dubios. Wenn ich mich nicht immer so informiert hätte, wäre ich wahrscheinlich wie viele andere auch darauf reingefallen und wäre eingeschüchhtert worden und hätte bezahlt
Danke für die Hilfe und sobald es neues gint wede ich mich nochmal melden.


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2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12316.06.2013 01:23:22
Status:
Schüler
(152 Beiträge, 113x hilfreich)

Wenn du die Sache los werde und gerichtlich klären lassen willst, wäre es das Eleganteste, dass du die Abgabe des Verfahrens an das Prozessgericht beantragst. Hierzu muss du ein entsprechendes Schreiben unter dem Aktenzeichen des Mahnbescheides an das Mahngericht schicken.

In diesem Fall wird das Klageverfahren eingeleitet und der Anspruchsteller wird durch das Gericht aufgefordert werden, die Klage zu begründen. Wenn du dir sicher bist, dass die Forderung unberechtigt ist, solltest du das eigentlich machen.

Anscheinend hast du ja rechtzeitig gezahlt und hierfür sogar einen schriftlichen Beweis. In diesem Fall wärst du nicht mehr in Zahlungsrückstand gewesen und die Kündigung durch E-Plus somit unrechtmäßig. Bei einer unrechtmäßigen Kündigung durch E-Plus bist du aber nicht zu Schadensersatzzahlungen verpflichtet. Aber das besprichst du am Besten mit deinem Rechtsanwalt.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Müssen tust du eigentlich gar nichts. E-Plus fordert, also MUSS E-Plus, wenn sie was haben wollen bzw. dich dazu zwingen wollen, Klage erheben.
Um das mit der Schufa wegzukriegen, musst du allerdings wohl entweder hoffen, dass die endlich Klage einreichen (bzw. wie von Heinz Dieter vorgeschlagen vorgehen, wobei die Gegenseite das evtl. nicht mitmacht, insofern k.A. ob das funktioniert) oder aber aktiv selbst Klage erhebe.
Das wäre dann eine sogenannte Feststellungsklage.

Du lässt also per Gericht klären und feststellen, dass die Kündigung unrechtmäßig war und dass damit diese Forderung so in der Form nicht erhoben werden darf.

Es ist aber so eine Sache. Der, der die Klage erhebt, der muss sie auch begründet. Es wäre evtl. taktisch klug, die Verjährung abzuwarten und nicht selbst Klage zu erheben. Die Verjährung ist mit Hemmung wohl dann aber erst Mitte 2014 erreicht.
Kommt drauf an, wie das schmerzt mit der Schufa. Ein gesperrter Eintrag (darauf muss man bei der Schufa hinwirken) darf weder in einer Auskunft an beispielsweise eine Bank auftauchen, noch im Scoring vermerkt sein. Tut er das doch, erteilt die Schufa falsche Auskünfte und man kann dagegen vorgehen.

Die Schufa als Druckmittel bei bestrittenen Forderungen zu nutzen, ist eigentlich nicht erlaubt. Insofern kann man auch erst einmal Klage erheben, nur wegen dem Schufa-Eintrag. Läuft fast aufs selbe raus, rein inhaltlich. Sollte man ggf. mit dem Anwalt klären, ob man sich passiv verhält oder aktiv verhält.


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-- Editiert mepeisen am 05.04.2013 08:15

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wuermchen09
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 9x hilfreich)

Danke für eure Hilfe.
Bei dem Schufaeintrag steht nur, dass wir dem Widersprochen haben und ich habe es bei der bank nochmals versucht. Die sehen den Eintrag immer noch und nun gibts erstmal kein Geld, welches ich beantragen wollte.

ich hatte schon mal im bekanntenkreis eine ähnliche Sache mit kabel und BFS risk. Die hatten bei Infoscore einen Eintrag gemacht und die habe dann auch Widersprochen und denen geschrieben, dass sie den nach § 35 BDSG rausnehmen müssen. Gleichzeitig haben die sich mit der zugehörigen Datenschutzbehörde in Verbindung gesetzt. haben denen den Sachverhalt geschildert und die haben sich auch darum gekümmert. Aber die BFS hatte es schon vorher rausnehmen lassen, da meine Bekannten denen angedroht hatte, dass mit gleichen Tage eine Kopie an die Datenschutzbehörde geht. Das werde ich jetzt auch nochmal machen, da eine bestrittene Forderung nirgends eingetragen werden darf.
Mal shen was dann passiert. Mein ANwalt will sich auch nochmal an die SNT wenden. Mehrere Eisen im Feuer zu haben kann nicht verkehrt sein. Und die Datenschutzbehörden freuen sich immer auf solche Hinweise.
Die Hoffnung stirbt zu letzt.


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#10
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

http://www.dr-schulte.de/2013-pressemitteilungen/prozesserfolg-in-sachen-schufa-loschung-gegen-domnowski-inkasso-gmbh.html

http://www.ilex-recht.de/content/view/602/121/

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"Empörung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen "

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Du kannst dich an den Datenschutz in Hessen wenden (ist für die Schufa zuständig). Auf die vollständige Bezahlung des Eintrags verweisen und darauf, dass eine Sperre nicht richtig umgesetzt wurde, da deine Bank den Eintrag nach wie vor sehen kann. Warten was passiert. Die Schufa und das Inkassobüro in Kenntnis setzen, dass du den Datenschutz informiert hast und dass du ggf. eine Klage wegen bereits erreichter Kreditgefährdung ins Auge gefasst hast (§824 BGB ). Ob du das macht sei dahin gestellt, aber das ist ein kleiner Schuss vor den Bug.

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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
wuermchen09
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 9x hilfreich)

Gestern habe ich von der Schufa bescheid bekommen, das in meinem Status etwas geändert wurde und ihr werdet es nicht Glauben
Der Eintrag ist raus!!!!!!!!!!!!!

Ich wollte nämlich gestern ursprünglich das Schreiben für den Datenschutzbeauftragten fertig machen, mit allen Dingen die wichtig wären. Und nun das. Damit hätte ich wahrlich nicht gerechnet.
Bin nun gespannt, was die SNT nun macht. Ob still ist oder ob sie weitergehen. Nun habe ich aber keine so große Angst mehr.
Werde morgen gleich zur Bank fahren und es klarmachen bevor wieder was kommen sollte, wovon ich nicht ausgehe.
Ich halte ich auf dem Laufenden um auch anderen mitzuteilen, was es hilft hier zu posten und sich andere Schiksale anzuschauen und das man nicht alleine ist.
Vielen Dank für dieses Forum. ;-)))))))).

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