Sailer & Kumpane Forderunegen ohne Rechtsgrund

25. April 2007 Thema abonnieren
 Von 
Robin-57
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Sailer & Kumpane Forderunegen ohne Rechtsgrund

Guten Abend!

Mal abgesehen davon das ich jetzt innerhalb von 2 Tagen von Sailer & Kumpane aus HD + Deutsche Inkasso Diebe aus HH (: >) recht unfreundlich klingende Schreibeschriebe mit Zahlungsaufforderungen bekommen habe, welchen aber wirklich! jeglicher Rechtgrund fehlt weil ich für die dort genannten Vorgänge, wahrscheinlich auf Grund einer Verwechslung, absolut nicht zuständig bin.

Ich habe darauf hin mal bei den Auftraggebern der o. g. angerufen und versucht die Vorgänge auf die „Ruhige“ zu klären. Siehe da! die dort vorhanden Daten bzw. Anschriften des wirklichen Gläubigers beziehen sich zwar auf denselben Ort und Hausnamen, sonst passt aber nichts! Merkwürdigerweise haben beide Auftraggeber noch nicht mal den Vornamen!

Nachdem ich dann auch noch per FAX beide Legalisierte Mafiosi `s, deren Auftraggeber und die zuständigen Aufsichtsbehörden (BRA-Kammer Berlin & AG-HH) jetzt mindestens zweimal angefunkt habe erhielt ich von dem aus HH zumindest einen Brief das man sich drum kümmern will aber das dauert nun mal, dass geht nun mal nicht so schnell wie Drohbriefchen zu verschicken.

Wie kann es sein das zwei anscheinend zwei nicht miteinander Verwandte Eintreiber relativ Zeitgleich ihre Schreiben in meinen Briefkasten abwerfen? Selbst wenn sich das als Versuch rausstellt „Erst Schießen dann Fragen“ gibt mir das zu Denken??

Gibt es so etwas wie eine Zentrale die ggf. dermaßen Schlampig!! Auf unbescholtene Bürger schießt? Oder welche Absicht steckt hinter solchen Vorgängen? Wie viele, ich nenne sie mal „trauernde Witwen“ zahlen lieber weil da steht ja „Rechtsanwalt“ oder „Inkasso“?

Dieser Hinweis mit den §33 BDSG ??? kann ich da genau so unversehen auf einmal ein ebenso unberechtigter Eintrag in die SCHUFA ect. bekommen? Deswegen habe ich mal gem. §34 BDSG beide aufgefordert die gespeicherten Daten offen zu legen.

Gemäß BDSG ist Daten-Verarbeitung von personenbezogenen Daten nur zulässig ist, wenn die Datenverarbeitung gesetzlich erlaubt ist oder wenn ich in die Verarbeitung eingewilligt hätte. Da beides fehlt, Rechtsgrund und Einwilligung dürften eigentlich gar keine Daten vorhanden sein. Das ist so ähnlich wie mit dem Huhn und dem Ei?

Kann ich die „Verursacher“ gegen Nachweis für alle Schäden bis einschl. Schmerzensgeld, entstandenen Kosten usw. Haftbar machen. Ab wann empfiehlt es sich dann doch eine RA einzuschalten?

Mit freundlichen Grüßen

Tom





















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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Beschäftige die Inkassomandatoren mit nicht profitabler Arbeit
Fax und email :

Gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fordere ich Sie auf:

1. Sie haben mir gegenüber unverzüglich offenzulegen, welche Daten außer den oben aufgeführten Adressen Sie über meine durch diesen Namen/diese Adressen identifizierte Person gespeichert haben, und aus welchen Quellen sämtliche mich betreffenden Daten stammen.
§ 6 Abs. 2 , § 28 Abs. 4 , § 34 Abs. 1-3 BDSG

2. Sie haben den Verwendungszweck sämtlicher mich betreffenden Daten ebenfalls unverzüglich mir gegenüber offenzulegen.
§ 34 Abs. 1 , § 43 Abs. 3 BDSG

6. Ich setze Ihnen zur Erfüllung dieser Forderung eine Frist von zwei Wochen beginnend mit dem Datum dieses Schreibens.

7. Für die aus diesem Schreiben resultierende, selbstverständlich ausdrücklich erwünschte Kommunikation benutzen Sie bitte ausschließlich meine Adresse (deine Adresse) (siehe oben).

(Optionale Zusatzkeule, nur in ganz hartnäckigen Fällen nötig:)
Bitte haben Sie Verständnis dafür daß ich, sollten Sie dieses Schreiben ignorieren, mich gezwungen sehe, den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten zu informieren. Weitere rechtliche Schritte behalte ich mir vor.
§38 Abs. 4, § 43 Abs. 3

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Kooperation.



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#2
 Von 
Robin-57
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke!

ich habe bereits einige Zeit mit Recherchen verbracht um S&K ein wenig zu analysieren. Ich denke die Verfahren sowieso nach dem Motto „Ist der Ruf erst Ruiniert … :banana: “ Auch die Hauptauftraggeberin (T.-Pink) schwelgt auch noch in einer Art „Beamtenlethargie“, :augenroll: ich habe zumindest keine Offizielle Beschwerdestelle gefunden.
Bei dem anderen Kandidaten bekommen die Auftraggeberin und deren GEFÜ immer schön Kopien dieser FAX e, damit keine Langeweile aufkommt.

(Rewind ..>>) Gibt es so etwas wie eine Zentrale die ggf. dermaßen Schlampig!! Auf unbescholtene Bürger schießt? Oder welche Absicht steckt hinter solchen Vorgängen? :???: Wie viele, ich nenne sie mal „trauernde Witwen“ zahlen lieber weil da steht ja „Rechtsanwalt“ oder „Inkasso“? <<

Vermutlich steckt da doch irgendwie System hinter?? Ich gebe aber mal zu bedenken das personenbezogenen Daten manchmal weit in die „Intim-Sphäre“ reichen und mit falsch interpretierten Aussagen schnell ein Schaden hinsichtlich des Ansehens oder noch schlimmer passieren kann. (Das könnte schon damit anfangen das der Briefträger auf einmal komisch grinst… :grins: )

Naja, ich hab die Kandidaten drauf hingewiesen, meinetwegen sollen die dann mal mit Gerichtlichen MV und ähnlichen Hokus-Pokus kommen, wobei ich mich nach dem Widerspruch, der Phase des Streitigen Verfahrens gelassen entgegenschauen kann weil keiner brauchbare Beweise vorlegen kann.

Das mit den Daten anfordern werde ich jetzt auch mal probieren schaun wir mal was dabei rum kommt?



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