Schadenminderungspflicht?

4. April 2005 Thema abonnieren
 Von 
erklaerung_ueber
Status:
Schüler
(430 Beiträge, 52x hilfreich)
Schadenminderungspflicht?

Bin ich verpflichtet die Inkassokosten zu tragen, die wie folgt entstanden sind?

Fehlgeschlage Lastschrift;
Mahnung;
Auf Mahnung reagiert, mit dem Hinweis, dass ein-zwei Tage nach Frist die Rechnung bezahlt wird;
Rechnung bezahlt;
Account nicht wieder freigeschaltet;
Schreiben an Firma -> keine Reaktion;
2 Wochen nach Bezahlung Brief vom Inkasso;
Brief an Inkasso, mit dem Hinweis, dass Forderung bereits zwei Wochen vorher bezahlt wurden sind;
Firma angerufen -> Zahlung erfolgte zwei Tage nach ABtretung der Forderung;


Ist die Firma nicht in der Schadenminderungspflicht?

Habe die Firma doch mitgeteilt, dass etwas später bezahlt wird.

Es wäre mE was Anderes, wenn nicht reagiert worden wäre.

Post vom Inkassobüro?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Glaube es bitte : KEINE Kommunikation mit einem Inkassobüro !!!

Hast Du die Rechnung bezahlt ?
Direkt an den Gläubiger ?

Wenn ja dann brauchst Du jetzt NICHTS zu machen !!

Das Inkassobüro ist in erster Linie an den Gebühren interesiert.

Es werden dann mit ziemlicher Sicherheit noch 2 oder auch 3 Mahnbriefe vom Inkassobüro
kommen auf die Du nicht reagieren solltest.
Danach wird ausgebucht und es hat sich erledigt.
gruß
thehellion

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#2
 Von 
erklaerung_ueber
Status:
Schüler
(430 Beiträge, 52x hilfreich)

Ich hatte zwei Wochen Zeit, eine Rechnung zu zahlen.

Habe dies nach 16 Tagen, also zwei Tage verspätet, getan.

Ich habe der Firma dies mitgeteilt, und auhc die Überweisungdurchschrift als Anhang per Fax beigefügt.

Der Account wurde auch nach Verbuchung nicht freigeschaltet.

Ich bekam dann letztens - zwei Woche NACH Bezahlung - ein Standardinkassoschreiben.

Denen lediglich mitgeteilt, dass bezahlt wurden ist, habe ich nochmal bei der Firma direkt angerufen.

Diese meinten, dass meine Gutschrift, wie erwähnt, 2 Tage eingegangen ist, und die Forderung schon beim Inkasso ist,.

Nach der Meinung, soll ich - bevor der Account reaktviert wird - die Gebühren vom Inkasso noch zahlen.

Meine Frage:
Muss ich das?

Wenn eine Firma weiß, dass zwei Tage eine REchnung verspätet bezahlt wird, kann die doch unmöglich die FOrderung einem Inkasso übergeben?

Ich habe im Übrigen dem Inkasso geschrieben, da ich zurzeit "Angst" habe, dass die evtl- wenn auch unberechtigt - eine Strafanzeige wegen Betruges erstatten; ich will dem Staat in einen anderen Fall nicht noch einen Grund liefern, meine Rechner zu behalten.

danke

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#3
 Von 
catwelatze
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 202x hilfreich)

@erklaerung_ueber

ganz schlecht denen mitzuteilen, dass du angst hast ....

glaubst du die geben aus lauter mitleid jetzt auf ? die einzige chance die die haben ist die angst der leute vor konsequenzen. wenn du die auch noch bestätigst, werden die weiteren schreiben immer bedrohlicher klingen.

wenn du die hauptforderung bereits bezzahlt hast, vergiss es einfach.

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#4
 Von 
erklaerung_ueber
Status:
Schüler
(430 Beiträge, 52x hilfreich)

habe nicht den geschrieben, dass ich Angst habe ;)

Komme zzt. mit dem Staat nicht klar;
da wird meine Wohung wegen Beleidigung durchsucht, und Rechner mitgenommen;

keine Ahung, was die machen, wenn der Vorwurf des Betruges besteht;


was kann ich denn machen?

Rechtliche Schritte zur Reaktvierung?

bezahl keine Inkassokosten, in unverhältnismäßiger Höhe,...

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#5
 Von 
catwelatze
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 202x hilfreich)

bertugsabsicht weil du eine rechnung 2 tage zu spät bezahlt hast kann dir sicherlich niemand unterstellen. wenn doch so ist das eher eine leere drohung um an die inkasso-gebühren zu kommen.

du hast die hauptforderung beglichen, denen vorher noch mitgeteilt, dass die zahlung 2 tage nach termin erfolgen wird. also vergiss es einfach. schick die nächsten schreiben vom inkasso doch einfach ungeöffnet zurück, das kostet die noch geld. du musst nur bei einem gerichtlichen mahnbescheid widersprechen, falls der wirklich jemals kommen sollte. glaub ich jedoch nicht.

ob du rechtliche möglichkeiten hast deinen account reaktivieren zu lassen, da bin ich allerdings überfragt. wenn die dich als kunden nicht mehr wollen, kannst du wohl wenig machen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
nanet
Status:
Schüler
(334 Beiträge, 89x hilfreich)

Das mit dem Zurückschicken ist eine gute Idee (;

Auf gar keinen Fall der inkasso gebühren bezahlen.
Die Sache wird nach 2 bis 3 Briefen ausgebucht und der Käse ist gegessen.

gruß
nanet

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#7
 Von 
erklaerung_ueber
Status:
Schüler
(430 Beiträge, 52x hilfreich)

ich bin begeistert und überrascht zugleich;
Das Inkasso will ihre Forderung einstellen, wenn ich denen die Kopie des Kontoauszuges zu sende.

wow;
also
respekt ;)

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

lass Dich nicht auf den Deal ein.
hat man Dir das telefonisch zugesagt ?
lass das !

das inkasso stellt die forderung ein bei zusendung eines kontoauszuges ?

Du hast 2 Tage zu spät bezahlt...das wollen Sie jetzt schriftlich.
wenn Du Ihnen den kto auszug zuschickst haben Sie es den beweis.

Mach es NICHT !!!
vertraue keinem Inkassounternehmen !!
gruß
thehellion


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#9
 Von 
erklaerung_ueber
Status:
Schüler
(430 Beiträge, 52x hilfreich)

die haben einen Brief zugeschickt???

"in obiger Angelegenheit nehmen wir Bezug auf Ihr Faxschreiben und bitten um erneute Übersendung eines leserlichen Kontoauszuges auf welchem die Zahlung zu sehen ist. Ihre Faxkopie erhielten wir in unleserlicher Form."


Hatte denen mein Schreiben mit samt Überweisungsdurchschrift mitgeschickt, dass ich der Firma schickte;

Die Firma, die das Inkasso einschaltete.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
nanet
Status:
Schüler
(334 Beiträge, 89x hilfreich)

!! wenn Du wie Du oben schilderst selbst einräumst hier 2 Tage zu spät gezahlt zu haben hätte im Falle einer Zusendung deiner
kto Kopien das Inkassobüro etwas in der Hand.
Sie könnten sagen : Sorry 2 Tage zu spät , Du hast es uns schwarz auf weis gegeben.
Dann hätten Sie die möglichkeit , rechtlich absolut sauber , Ihre Inkassogebühren einzu-
fordern.
Vertrauen hat man zu Gott oder zum Bruder
aber nicht zu Inkassogesellschaften.

gruß
nanet

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