Schadensersatz fristlose Kündigung Mobilfunkanbieter

19. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
shayox
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Schadensersatz fristlose Kündigung Mobilfunkanbieter

Guten Tag,

Folgender Fall liegt vor:

Man steht auf ,guckt in sein Email Postfach und entdeckt den Absender vodafone@infoscore.de. Das erste was man liest, ist eine Forderung von 520 EUR, die sich folgenden zusammensetzten soll: (Kunde von Otelo montl. Vertrag a 29.99 EUR (24 Monate Mindeslaufzeit))

31.07.2018 Forderung aus Telekommunikation RE-Nr.: / Dienstleistungsvertrag 30,57 EUR
31.08.2018 Forderung aus Telekommunikation RE-Nr.: / Dienstleistungsvertrag 29,99 EUR
21.09.2018 Schadensersatz 387,87 EUR
18.10.2018 Inkassokosten aus Inkassoauftrag (Verzugsschaden §§ 280 , 286 BGB ) analog §13 RVG i.V.m. VV:
1,3 Gebühr (Nr.2300 VV) 58,50 EUR zzgl. Auslagen (Nr.7002 VV) 11,70 EUR 70,20 EUR
24.10.2018 4,12% Zinsen aus 448,43 EUR (15.10.18-24.10.18) 0,50 EUR
RESTSCHULD PER 24.10.2018 519,13 EUR

Ich weiß gar nicht wie ich vorgehen soll, da ich in keinster Weise von den ausstehenden Zahlungen informiert wurde. Letzte Mahnung/Brief war am 9.08.18 ( zu zahlender Beitrag für 30.06.18) und wurde beglichen weitere Zahlungsaufforderungen gab es schriftlich nicht und über die fristlose Kündigung habe ich auch nur durch die Mail erfahren von heute von Infoscore.
Ich bin sehr verwirrt wieso es keinen schriftlichen Kontakt gab und keine Zahlungsaufforderung von den Monaten 07. und 0.8.18
Desweiteren wundere ich mich wegen der fristlosen Kündigung, da der Vertrag sowie so am 28.09.18 ausgelaufen wäre und dieser schon gekündigt war, fristlos gekündigt wurde er also genau 7 Tage vorher... Außerdem weiß ich auch nicht wie Otelo auf 387,87 EUR kommt. Und wie gesagt es gab nichts schriftliches.

Ich weiß gar nicht an wen ich mich wenden soll oder allgemein was zu tun ist :(

Vielen Dank!


-- Editiert von shayox am 19.10.2018 13:23

-- Editiert von Moderator am 19.10.2018 13:26

-- Thema wurde verschoben am 19.10.2018 13:26

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Moderator9
Status:
Praktikant
(672 Beiträge, 454x hilfreich)

Den Usern im UF Inkassorecht dürfte da eher was einfallen - daher verschoben.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Diese Art von Schadensersatz dürfte ziemlich anfechtbar sein: https://www.wbs-law.de/telekommunikation/anbieter-kuendigt-mobilfunkvertrag-kunde-muss-nur-10-prozent-zahlen-72716/

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Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Zitat (von shayox):
Desweiteren wundere ich mich wegen der fristlosen Kündigung, da der Vertrag sowie so am 28.09.18 ausgelaufen wäre und dieser schon gekündigt war, fristlos gekündigt wurde er also genau 7 Tage vorher...
Eine Kündigungsbestätigung hast Du hoffentlich? Die gehen offenbar von einer mind. 12-monatigen Verlängerung aus.
Inkasso ignorieren, die ausstehenden Monate möglichst bald an Otelo überweisen und abwarten.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

12 mal 29,99€ wären aber auch nur 359,88€. Davon mal abgesehen, dass die volle Grundgebühr sowieso nicht erlaubt ist. 50% sind maximal zulässig. Wenn nicht gar weniger (siehe muemmels Link).

Die 10%, die dort vom Gericht angesetzt wurden, halte ich schon für mutig. Aber die Tatsache, dass der Mobilfunkanbieter offenbar keine Begründung vorlegen konnte, warum ihm mehr zusteht, ist wiederum sehr bezeichnend.

Zitat:
Eine Kündigungsbestätigung hast Du hoffentlich?

Oder irgendeinen Zustellnachweis der rechtzeitigen Kündigung. Wann war die Kündigung? Über welches Medium? Und wie könntest du die Kündigung beweisen?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#5
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
12 mal 29,99€ wären aber auch nur 359,88€.
Zuzüglich einiger erfundener Positionen. ;) Wir kennen das doch.
Die nächste Rechnung lautet garantiert auf 450 .. 550€

-- Editiert von Mr.Cool am 19.10.2018 19:05

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Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Ja, wir kennen das schon :-)
Wollt ja auch nur mal für den TE klar machen, wie das so läuft. Und das wären selbst bei nicht nachweisbarer Kündigung durchaus Waffen, mit denen man dem Inkasso klar zeigen kann, dass es sich lieber doch nicht vor Gericht blamieren sollte ;-)

Interessant ist wieder einmal, dass Infoscore hier vollkommen willkürlich gegen ständige Rechtsprechung verstößt, indem es einfach wieder frei erfundene Sachen fordert. Wenn man die Kündigung beweisen kann, würde ich fast schon empfehlen, sich hier mal direkt mit einer negativen Feststellungsklage zu wehren.

-- Editiert von mepeisen am 19.10.2018 19:10

Signatur:

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#7
 Von 
shayox
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten! Die Kündigung konnte man bei Otelo online machen, dies wurde dann auch dort angezeigt bei Status/Tarife, Vertragsende 28.09.18. Das blöde ist natürlich, keine Email dazu, keine Post..
Vielleicht es es ein Versehen seitens Otelo und wäre es sinnvoll dort anzurufen und zu fragen, wenigstens wie sich der Schadensersatz zusammensetzt?

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#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

würde ich fast schon empfehlen, sich hier mal direkt mit einer negativen Feststellungsklage zu wehren. Wofür sie einen Anwalt bräuchte, weswegen ich das nicht für einen sonderlich gangbaren Weg halte. Und ein Teil der Forderung ist ja berechtigt. Ich werfe mal als Vorschlag in den Raum: "Schadensersatz" um 50 % kürzen, Inkassokosten streichen (ist das berechtigt? Ich bitte um Meinungen!) und das dann überweisen und warten, ob die klagen (eher unwahrscheinlich, vermute ich...).

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#9
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Meist sinnlos, da die Unternehmen keine Auskunft mehr geben nach Abgabe an Inkasso. Die Forderung kann auch eine Erfindung des Inkasso sein. Zuerst musst Du aber die berechtigten Forderungen zahlen.
Danach kannst Du lapidar auf das Vertragsende 2018, bezahlte Rechnungen und den Rechtsweg verweisen.
Zahlst Du nicht, dann kann zumindestens die Teilforderung berechtigt über RA/Gericht eingefordert werden und dabei versucht man gerne als "Beifang" noch 12x29,99 zu kassieren. Kleiner Fehler eben ... :augenroll:

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Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#10
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Ich werfe mal als Vorschlag in den Raum: "Schadensersatz" um 50 % kürzen, Inkassokosten streichen (ist das berechtigt? Ich bitte um Meinungen!) und das dann überweisen und warten, ob die klagen (eher unwahrscheinlich, vermute ich...).
Wobei der Schadensersatz gar nicht anfällt "... da der Vertrag sowie so am 28.09.18 ausgelaufen ist". Daher meine Empfehlung zuerst nur bis 28.9.18 die Vertragskosten nebst evtl. Rücklastspesen nach Preisliste direkt an Otelo zu zahlen und dann das unvermeidlich nächste Inkassoschreiben abzuwarten und dann erst zu reagieren, wenn man keine einklagbaren Zahlungsrückstände hat.



-- Editiert von Mr.Cool am 20.10.2018 13:58

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Ich würde mich erst mal dumm stellen. "Wertes Inkasso. Ich habe keine Ahnung, was sie von mir wollen. Die hier geforderten Rechnungen habe ich nie erhalten. Mahnungen ebenfalls nicht. Auch erschließt sich mir der Schadensersatz nicht, da der Vertrag gekündigt war und es gar keine weiteren Forderungen mehr geben darf. Sie wollen mir bitte unverzüglich vorlegen: Rechnungen, Mahnungen samt Zustellnachweis, sowie ausführliche Begründung zum geforderten Schadensersatz und eine Erklärung, warum hier trotz Kündigung weitere Forderungen erhoben werden."

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