Schadensersatzverfahren, dann Insolvenz

12. November 2025 Thema abonnieren
 Von 
NewOne74
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schadensersatzverfahren, dann Insolvenz

Hallo,

Herr X führt ein Gerichtsverfahren wegen Schadenersatz vor dem Landgericht gegen ein ehemaliges Ehepaar.
Als absehbar ist, dass Herr X das Verfahren gewinnen wird, meldet der beklagte Ehemann Verbraucherinsolvenz an.
Daraufhin wird das Verfahren für diesen pausiert.
Schließlich ergeht ein Teilurteil gegen die beklagte Ehefrau. Ih diesem Urteil wird seitens des Gerichtes festsgestellt, dass der beklagte Ehemann vorsätzlich arglistig getäuscht hat und auch auch deshalb wird die beklagte Ehefrau verurteilt den eingeklagten Schaden zu bezahlen, da beide als Verkäufer gemeinschaftlich haften.

drei Fragen:
1.Was bedeutet eine Pausierung des Verfahrens für den beklagten Ehemann und für den Kläger?
2. Da das Gericht festgestellt hat, dass der beklagte Ehemann arglistig getäuscht hat, das Verfahren für ihn aber pausiert ist es für den Kläger möglich und durchsetzbar, dass die Forderung zur Insolvenztabelle angemeldet wird und diese Forderung nicht der Restschuldbefreiung unterliegt?
3. Ist es durch die Insolvenz des Ehemanns so, dass die Ehefrau nun alleine für seinen Betrug haftet?

Grüße
NewOne




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2751 Beiträge, 657x hilfreich)

Keine Ahnung, warum da was pausiert. Ist aber egal.

Zitat (von § 302 InsO):
Von der Erteilung der Restschuldbefreiung werden nicht berührt:
1. Verbindlichkeiten des Schuldners aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung, ...

Du solltest Dich da rechtlich beraten lassen. Zumindest wenn es um mehr als nur Erdnüsse geht ;)

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#2
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2704 Beiträge, 789x hilfreich)

1. das Verfahren pausiert bis zum Abschluss der Inso. Völlig normaler Vorgang.

2. Du kannst die Forderung als vbuH (Paragrah 302 InsO) anmelden. Bei Widerspruch des Schuldners/IV müsstest du auf das Merkmal klagen. Im Falle der Feststellung kannst du nach der Inso die vollstreckbare Ausfertigung beantragen.

3. Was steht im Urteil? Zu was wurde die Frau verurteilt?

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