Schornsteinfegerrechnung-Mahnung

26. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12314.02.2022 21:14:59
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 59x hilfreich)
Schornsteinfegerrechnung-Mahnung

Meine Partnerin hat dem Schornsteinfeger im letzten Jahr 2 mal mitgeteilt, das ihr Ehemann nicht mehr im haus wohnt und sie seine Post nicht öffnen darf sondern diese zurück schickt.
danach kam die rechnung auch wie gewollt an sie und sie bezahlte auch.

Dieses jahr schickte er die Rechnung wieder an ihren mann adressiert und sie gab den brief mit dem Vermerk: unbekannt verzogen, zurück

Jetzt bekam sie von seinem Anwalt Post, indem sie die Gebühren des fegers zahlen soll, ebenfalls Mahnkost von 2 Mahnungen, die sie nie bekommen hat, und die Anwaltsgebühren.

Uns ist einfach nicht begreiflich, das sie, obwohl sie keine Rechnung sowie mahnung bekommen hatte, obwohl er schon letztes jahr Rechnungen an sie richtig geschickt hatte, jetzt eine Anwaltsrechnung ins Haus flattert

Reicht es aus, ihm die Erstrechnung, also seine normalen gebühren zu überweisen?
Oder sollten wir zuerst dem ganzen widersprechen ?


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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
actrostom
Status:
Praktikant
(718 Beiträge, 246x hilfreich)

quote:
Dieses jahr schickte er die Rechnung wieder an ihren mann adressiert


Also kam ja noch gar keine Rechnung an SIE?

quote:
Reicht es aus, ihm die Erstrechnung, also seine normalen gebühren zu überweisen?
Oder sollten wir zuerst dem ganzen widersprechen ?


Die Schornsteinfegerrechnung ist ja wohl unbestritten dshalb würde ich sie jetzt da ich Kenntnis davon habe auch umgehend überweisen?

Dem Anwalt würde ich mitteilen das es bisher weder eine Rechnung noch eine Mahnung gab und die Kosten für Mahnung und Ihn deshalb nicht übernommem würden!

Ohne Rechnung kein Verzug !

lg actrostom





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"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."

-- Editiert am 26.12.2009 16:19

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#2
 Von 
Achim Schneider
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Also bei den Schornsteinfegerkosten handelt es sich um Gebühren. Diese werden, sofern es sich bei der Arbeitsleistung um öffentliche Aufgaben des Schornsteinfegers handel (Kaminreinigung,Messung der Heizung usw.) von der zuständigen Stadt- bzw- Kreisverwaltung im Zuge eines Einzugsverfahrens beigetrieben. Dabei ist immer relevant wer im Grundbuch als Besitzer der Immobile eingetragen ist. Aufträge die nicht der öffentlichen Hand zuzurechnen sind z.B. die Aufstellung eines Kamins sind dann von anderen Stellen (Rechtsanwälten, Inkassounternehmen etc.) beizutreiben.

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#3
 Von 
guest-12328.12.2009 15:29:33
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 25x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

quote:
Dieses jahr schickte er die Rechnung wieder an ihren mann adressiert und sie gab den brief mit dem Vermerk: unbekannt verzogen, zurück

Es mag ja sein, dass es im Verhältnis zwischen Ihrer Gefährtin und deren Mann eine "nachhaltige Störung" gibt. Das gibt Ihrer "Partnerin" aber nicht das Recht Post, die an deren Mann gerichtet ist, einfach mit dem Vermerk "unbekannt verzogen" zurück gehen zu lassen!?
Es ist wohl davon auszugehen, dass im Grundbuch der Mann als Hauseigentümer verzeichnet ist, weshalb die Gebühren auch an diesen berechnet werden. Wenn zwischenzeitlich eine Änderung in den Vermögensverhältnissen eingetreten ist, müssen Sie dies auch im Grundbuch aktenkundig machen.
Falls dies nicht der Fall ist, müssen Sie entweder den Brief an die korrekte Adresse weiter leiten oder dem Schornsteinfeger die korrekte Adresse mitteilen!?
Insofern verstehe ich Ihre Aufregung nicht ... :)


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" Das Forum - wo Böcke gärtnern und Vergleiche hinken dürfen ... :) "

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120036 Beiträge, 39822x hilfreich)

Was natürlich voraussetzt, das der EX die neue Anschrift des Mannes bekannt ist?




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#6
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

Wie, sie wohnt in dem Haus eines Mannes, der mit Ihr verheiratet war und weiß nicht, wo der wohnt!?!?!? :)

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" Das Forum - wo Böcke gärtnern und Vergleiche hinken dürfen ... :) "

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120036 Beiträge, 39822x hilfreich)

Tja kann passieren. Er muss es ihr ja nicht gesagt haben.
Er wollte halt mal seine Ruhe. ;)

Und für die Scheidung reicht es ja wenn sie die Anschrift vom Rechtsanwalt hat ...




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#8
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

... und an den kann man die Post natürlich nicht weiter leiten!?
Für wie blöd halten Sie das Forum eigentlich?

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" Das Forum - wo Böcke gärtnern und Vergleiche hinken dürfen ... :) "

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120036 Beiträge, 39822x hilfreich)

Warum sollte sie? Ist Sie das Postamt?

Der Schornsteinfeger sollte lieber seine Kundendatenbank sauber führen.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#10
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

Sie verstehen es irgendwie nicht!?
Und des Lesens scheinen Sie wirklich nicht mächtig ...

Deshalb noch mal zum Mitschreiben für Sie ganz alleine (nicht von mir!):

quote:
Also bei den Schornsteinfegerkosten handelt es sich um Gebühren . Diese werden, sofern es sich bei der Arbeitsleistung um öffentliche Aufgaben des Schornsteinfegers handel (Kaminreinigung,Messung der Heizung usw.) von der zuständigen Stadt- bzw- Kreisverwaltung im Zuge eines Einzugsverfahrens beigetrieben. Dabei ist immer relevant wer im Grundbuch als Besitzer der Immobile eingetragen ist. Aufträge die nicht der öffentlichen Hand zuzurechnen sind z.B. die Aufstellung eines Kamins sind dann von anderen Stellen (Rechtsanwälten, Inkassounternehmen etc.) beizutreiben.


Wenn im Grundbuch eine falsche Adresse steht, dann ist das - ganz sicher! - nicht das Versäumnis des Schornsteinfegers! Jetzt kommen Sie mal wieder auf den Boden von Tatsachen und verlassen Sie für wenige Augenblicke die schizoid anmutende Welt des Inkassorächers ... :)

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" Das Forum - wo Böcke gärtnern und Vergleiche hinken dürfen ... :) "

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120036 Beiträge, 39822x hilfreich)

Das kann ich auch:

quote:
Also bei den Schornsteinfegerkosten handelt es sich um Gebühren . Diese werden, sofern es sich bei der Arbeitsleistung um öffentliche Aufgaben des Schornsteinfegers handel (Kaminreinigung,Messung der Heizung usw.) von der zuständigen Stadt- bzw- Kreisverwaltung im Zuge eines Einzugsverfahrens beigetrieben. Dabei ist immer relevant wer im Grundbuch als Besitzer der Immobile eingetragen ist. Aufträge die nicht der öffentlichen Hand zuzurechnen sind z.B. die Aufstellung eines Kamins sind dann von anderen Stellen (Rechtsanwälten, Inkassounternehmen etc.) beizutreiben.

Lesen alleine reicht nicht, man nuss natürlich auch das vorher gelesene abspeichern und den Kontext cerebral verarbeiten können ...

quote:
Jetzt bekam sie von seinem Anwalt Post, indem sie die Gebühren des fegers zahlen soll,

Also offensichtlich kein Auftrag welcher der öffentlichen Hand zuzurechnen war, womit auch der Grundbucheintrag irrelevant ist.



Selbst wenn es ein Auftrag welcher der öffentlichen Hand zuzurechnen war gewesen sein sollte:
Ist die Frau im Grundbuch eingetragen, muss die Anwaltsrechnung nicht bezahlt werden, da die Schornsteinfeger-Rechnung falsch adressiert war (obwohl das garnicht hätte passieren dürfen).
Also sollte beim Schornsteinfeger eine korrekte Rechnung angefordert und diese beglichen werden.

Ist die Frau nicht im Grundbuch eingetragen, muss weder die Anwaltsrechnung noch die Schornsteinfegerrechnung bezahlt werden, da die Schornsteinfeger-Rechnung nicht an sie adressiert war.

Fremde Post darf nicht geöffnet werden, nachgesendet werden muss diese auch nicht, also zurück zum Absender.



Also würde ich dem Anwalt mitteilen das es bisher weder eine Rechnung noch eine Mahnung an mich gab und die Kosten für Mahnung und Ihn deshalb nicht übernommen werden!

Ohne Rechnung kein Verzug, eine ganz einfach Sache.




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0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12314.02.2022 21:14:59
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 59x hilfreich)

Ohjeh,

Wie schön, das hier alle das Forum veräppeln wollen..

Auch wenn sie das anscheinend nicht verstehen: Er ist auf und davon und das schon länger. Wie ich schon schrieb, bat meine LGin letztes Jahr schon der Feger, die rechnung an sie zu schicken, da sie alleine im haus wohne.
Somit liegt es an ihm, das er aufs Geld warten mußte. Es stehen beide im Grundbuch, und seine Neue Adresse steht da nicht drin. Warum auch ?

Seine Rechnung ist bezahlt und die angeblichen Mahnungen plus Anwalt haben wir erst mal weggelassen. Ihm aber nochmal per Einschreiben mit Rückschein und in Fettschrift die richtigen Angaben gemacht.
Vieleicht rafft er es ja beim nächsten mal

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