Schreiben Inkassounternehmen

16. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
Nick597
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schreiben Inkassounternehmen

Guten Abend,

ich habe bei einem Internetanbieter bestellt (Rechnungswert: 10,32€) und die Zahlungsmethode Rechnung gewählt.
Vereinbart war, dass ich die Rechnung gemeinsam mit der Bestellbestätigung per Mail erhalte. Die Bestellbestätigung habe ich erhalten, jedoch ohne Rechnung. Die Rechnung wurde auch nicht per Post zugestellt.
Am 27.07.20 habe ich eine Mahnung erhalten, welche ich aus Versehen vergessen habe zu bezahlen.
Daraufhin kam jetzt ein Schreiben vom Inkassodienstleister Creditreform Halle/Dessau, in welchem Folgendes steht:

Unser Auftraggeber überträgt uns zur Entlastung seiner Buchhaltung regelmäßig die Einziehung von Außenständen. Der ausstehende Gesamtbetrag in Höhe von 80,36 EUR setzt sich wie folgt zusammen:

Dienstleistungsvertrag 10,32 EUR
4,12% Zinsen vom 27.07.2020 bis 31.08.2020 (34 Tage) auf die ausstehende Forderung 0,04 EUR
Geschäftsgebühr gemäß §§ 280, 286 BGB 37,50 EUR
Mahnkosten des Gläubigers 25,00 EUR
Pauschale Post-/Telekommunikationsdienstl. gemäß §§ 280, 286 BGB 7,50 EUR

Gesamtsaldo 80,36 EUR

Sollten Sie berechtigte Einwendungen haben oder den Betrag nur in angemessenen Raten zahlen können, erwarten wir umgehend Ihre Nachricht, um das weitere Vorgehen abstimmen zu können,ansonsten bitten wir um Zahlung des o.g. Gesamtbetrages bis zum 08.09.2020.
Bitte bedenken Sie, dass die Nichtzahlung einer unbestrittenen Forderung auch zu einer Verschlechterung der Beurteilung Ihrer Kreditwürdigkeit führen kann. Schriftwechsel bitten wir nur mit uns zu führen und Zahlungen nur an uns zu leisten.

Daraufhin bin ich in Widerspruch gegangen, mit der Begründung des Nichterhaltes der Rechnung und habe dabei den Rechnungsbetrag an den tatsächlichen Gläubiger zzgl. 2,50€ Mahngebühr bezahlt.

Nun kam ein erneutes Schreiben, dass ich auch alle anderen Kosten tragen soll, da sonst sofort eine gerichtliche Maßnahme eingeleitet wird. Soll ich nun bezahlen und sind diese Kosten überhaupt gerechtfertigt?

Vielen Dank im Voraus!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127520 Beiträge, 40828x hilfreich)

Zitat (von Nick597):
zzgl. 2,50€ Mahngebühr

Korrekt wären genau 0,0 EUR gewesen.



Zitat (von Nick597):
Nun kam ein erneutes Schreiben, dass ich auch alle anderen Kosten tragen soll, da sonst sofort eine gerichtliche Maßnahme eingeleitet wird.

Dann würde ich mitteilen das man das gerne machen kann und man sich schon darauf freut zu erleben wie man versucht dem Gericht die Rechtsgrundlage für die Forderung zu erklären.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16207x hilfreich)

Kurze Ergänzung: Der Satzteil "zur Entlastung der Buchhaltung" ist lustig und für dich "Gold wert". Denn damit bestätigen sie, dass es hier ausschließlich um eine kaufmännische Dienstleistung geht, also um echtes/unechtes Factoring. Damit ist das keine Rechtsdienstleistung mehr und dadurch sinken die Inkassokosten grundsätzlich auf 0€.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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