Schreiben National Inkasso

7. Februar 2012 Thema abonnieren
 Von 
manfred100
Status:
Schüler
(331 Beiträge, 211x hilfreich)
Schreiben National Inkasso

Habe einen Brief von National Inkasso erhalten.

Die Firma Webbilling B.V. hätte sie beauftragt.

Ich hätte mich auf einer Internetseite angemeldet.
Die Forderung soll datieren v. 13.8.10.

Der Gesamtbetrag von95,40 EUR setzte sich aus der HF + Inkassogebühren,Auslagen, Bönitätsauskunft und Zinsen zusammen.


ich soll bis 16.2. das Geld zahlen sonst würde in Mahnverfahren eingeleitet.

Allerdings weiss ich nicht was das sein soll.
Ich hab mich mal bei einem internetangebot angemeldet aber das wurde 100 abgebucht.Mir ist nichts bekannt was stoniert wurde, habe auch keine mahnungen o.ä. bekommen.

Und warum soll eine Forderung aus 10 jetzt erst beigetrieben werden?

Was soll ich tun?

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22 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo,
einen MB vom Mahngericht abwarten! Diesem widersprechen! Formular liegt bei!

18x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
xpuff666
Status:
Schüler
(291 Beiträge, 192x hilfreich)

Der Laden agierte bis vor kurzem unter dem Namen Wecollect und trieb dubiose Forderungen für Gewinnspiele, Sexangebote usw. ein.

Was war das für ein Webangebot, das da abgerechnet wurde? Per Lastschrift? Seriöses Angebot, wo man sich über die Kostenpflichtigkeit im Klaren war? Dann würde ich nicht vermuten, dass das irgendwas damit zu tun hat.

Diese Sache klingt eher nach einer Abofalle, vor allem im Kontext.

Meistens sind Forderungen für Abofallen und fragwürdige Internetangebote nur leere Drohungen, trotzdem auf möglichen gerichtlichen Mahnbescheid achten und ggf. fristgerecht ggü. Gericht widersprechen!

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
manfred100
Status:
Schüler
(331 Beiträge, 211x hilfreich)

besteht die möglichkeit dass die das irgendwo gemeldet haben?

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4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)



Hi ;-)


Sind nur Hütchenspieler


Sehr geehrtes Inkasso team,
ich weise die Forderung vollumfänglich zurück und empfehle den klageweg.
Weitere Briefe Ihres Hauses sowie Ihres Vertragsanwaltes werden zu keiner zahlung meinerseits führen.
Einen gerichtlichen Mahnbescheid werde ich widersprechen
Mit der Weitergabe meiner Daten bin ich gem BDSG nicht einverstanden .
Unterlassen Sie die Kontaktaufnahme per telefon


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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

-- Editiert thehellion am 08.02.2012 22:30

7x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Galmei
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo,

würde ich auch so machen. Wenn die Forderung bezahlt wurde, brauchst Du Dir keinerlei Sorgen zu machen.

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Ich würde nichts zahlen
Die ganze Forderung ist vermutlich nicht durchsetzungsfähig

http://www.verbraucherdienst.com/aktuelles/verbraucherdienst-aktuelles-details.php?id=163&was

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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
manfred100
Status:
Schüler
(331 Beiträge, 211x hilfreich)

meinst du die haben das irgendwo gemeldet, schufa oder andere auskunftei?

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Saltminer30
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Leute,

heute ist mir auch ein Schreiben von Natinal Inkasso ins Haus gekommen.
Hab keinen Plan, die Forderung ist vom April 2010,
von einer Kontakbörse Adult auf der ich noch nie war?
Was kann ich da tun?
Danke.
Gruß
Saltminer30

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
xpuff666
Status:
Schüler
(291 Beiträge, 192x hilfreich)

Bitte lasst euch doch von diesem Unsinn nicht kirre machen! Auf www.verbraucherdienst.com ist in der Tat einiges zu National Inkasso alias Wecollect und den Auftraggebern Saferpayment und Webbilling B.V.

Tatsächlich haben sie da ausnahmsweise mal jemanden verklagt - und den Prozess glatt verloren. Und Webbilling B.V. wollte von einer in ihrer Bewegungsfreiheit stark eingeschränkten, 82-jährigen Frau ohne Computer und Internet Geld für eine anzüglich klingende Kontaktbörse.

Zu Schufa & Co: Theoretisch darf ein Inkasso nach §28a BDSG eintragen, wenn ein (angeblicher) Schuldner innerhalb 4 Wochen zweimal gemahnt wurde und die Forderung nicht bestritten hat. Ob allerdings diese Unternehmen Partnerschaften mit auch nur halbwegs seriösen Auskunfteien unterhalten, darf bezweifelt werden.

Bei "normalen" Inkassos und einigen besonders aggressiven, unseriösen Vertretern sollte man daher einmal per Einschreiben + Rückschein widersprechen. Und ob eine offensichtlich unberechtigte Forderung selbst bei Vorliegen der Voraussetzungen nach §28a BDSG eingetragen werden darf, ist noch mal eine andere, nach meiner Kenntnis nicht geklärte Frage.


Ergänzung:
Unter dem Namen Wecollect hatte die Firma teilweise sehr hohe Forderungen bis zu einigen tausend Euro gestellt. Bei so einer Forderungshöhe lohnen sich auch gerichtliche Mahnbescheide und sogar Klagen, wenn nur ein kleiner Teil der Opfer den Widerspruch versäumt oder sich nicht gegen eine Klage verteidigt. Denn Mahnbescheide werden bei hohen Forderungen nur geringfügig teurer.



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-- Editiert xpuff666 am 11.02.2012 21:04

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
xpuff666
Status:
Schüler
(291 Beiträge, 192x hilfreich)

Noch eine Ergänzung:
Ich habe in einigen Punkten doch Zweifel an Verbraucherdienst.com. So fand sich z.B. ein Artikel mit dem Titel "Inkasso-Unternehmen stellen deutlich seltener Verfahren ein", in dem Inkassogebühren als generell berechtigt bezeichnet wurden. Als Referenz wurde u.a. völlig unkritisch der Abofallen-Eintreiber Deutsche Zentral Inkasso (DOZ) genannt.

Mir fallen die vielen Meldungen auf den ganzen kuriosen "Presseportalen" auf, die oft auch der Abzockszene als Referenz- und Agitationsplattform dienen.

Und auch hier noch eine kritische Seite:
http://antiabzockenet.blogspot.com/2009/12/vorsicht-vor-verbraucherdienst-ev_16.html

Für eine Einschätzung des Vereins als unseriös fehlt mir gerade die Zeit, aber manches erscheint mir doch merkwürdig!



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-- Editiert xpuff666 am 11.02.2012 21:40

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
"Inkasso-Unternehmen stellen deutlich seltener Verfahren ein"


Bericht Ist von einem Offenbacher Inkassounternehmen welches nur wenige 100 Meter von meinem Büro entfernt ist !
Angeblich werden da die Inkassogebühren ext IBs hammerhart erfolgreich eingeklagt ;-))
Konnte allerdings bisher kein einziges AZ diesbezüglich zur Verfügung stellen ! Warum nur ?
Sitzt doch direkt an der Quelle :grins:

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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

-- Editiert thehellion am 12.02.2012 23:26

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Markus65
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 2x hilfreich)

Erst mal Hallo 

Also ich muss jetzt mal etwas zu euren Beiträgen schreiben, da ich mich leider nunmehr seit fast einem Jahr mit diesem Unternehmen herumschlage.

Erstens Ihr hab ja schon erkannt, dass die National Inkasso vorher unter dem Namen Wecollect aktiv war. Wie alle „seriösen" Unternehmen wechselt man schnell den Namen und denkt alles ist ok?!

Zweites ich kann mir nicht vorstellen, dass die Schufa es sich leisten kann mit einem Unternehmen wie der Wecollect/National Inkasso zusammen zuarbeiten.

Von Gewinnspiel Mafia über Erotikseiten zu online Abos und wer weiss was noch…

Ich habe mich nun mal schlau gemacht um die Namen hinter der National Inkasso zu finden

http://www.rechtsdienstleistungsregister.de/index.php?button=show&id=8260

Aktenzeichen:3712 E 1 - 6.243
Registrierungsbehörde: Oberlandesgericht Düsseldorf
registrierte Person:
(sonstige Person)National Inkasso GmbH, gegr. 2008, HRB 59892, Registergericht Düsseldorf
natürliche Person als
gesetzlicher Vertreter: Herr Philipp Kriependorf

qualifizierte Personen: Frau Dr. Nathalie Mahmoudi

Geschäftsanschrift: Berliner Allee 15
40212 Düsseldorf
Tel.:0211 / 54243330
E-Mail: info@wecollect.de


Ich habe folgendes unternommen, ich hoffe irgendwann hab ich dadurch meine Ruhe

1. Beschwerde beim OLG
2. Anzeige bei der Polizei
3. Schreiben an den Deutschen Inkasso Bund

Jetzt warte ich einfach mal ab.

Ich wünsche euch gute Nerven und durchhalte Vermögen

Markus

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
manfred100
Status:
Schüler
(331 Beiträge, 211x hilfreich)

habe heute noch mal den 4. brief von Nk bekommen...sie schreiben " wir fordern sie auf den gesamtbetrag von €95,40 bis 24.5.12 auf unser konto zu zahlen.....sollten wir bis zur gesetzen frist keinen zahlungseingang verzeichnen können, werden wir unserem auftraggeber empfehlen , das gerichtl. mahnverfahren gegen sie einzuleiten"

ich gehe mal von aus geklagt haben die noch nie oder?

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8x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Mir ist nichts bekannt
Ich würde sagen das die Wahrscheinlichkeit extrem gering ist.


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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Menschmeier123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

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0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Menschmeier123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Morgen allerseits.
Die neuste Masche von National Inkasso.
Mit Schreiben vom 15.11.2012 macht NK mir einen Terminvorschlag Außendienst.
Zu unserem Bedauern müssen wir feststellen, das sie bislang
weder auf unsere Zahlungsaufforderungen reagiert noch den geschuldeten Betrag von 217,03€ bezahlt haben.
Wir würden uns gerne persönlich mit Ihnen zusammensetzen um eine Lösung in dieser Angelegenheit zu finden.
Unser Außendienst schlägt Ihnen dafür folgenden Termin vor.
25.11.2912 in der Zeit von 8.00 bis 12.30. Ich finde das ist schon dreist. Mit dieser Masche lasse ich mich nicht beeindrucken,eine Lösung kann es garnicht geben, da reine Abzocke.

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0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Persönliche Termine sind sowieso abzuraten. Genauso wie Telefongespräche. Ich würde mich hier deutlich äußern beispielsweise

quote:

Hallo.

Ich untersage Ihnen, mich persönlich aufzusuchen. Sollten Sie am fraglichen Termin einen Außendienstmitarbeiter vorbei schicken, werde ich unverzüglich die Polizei informieren und Strafanzeige wegen Nötigung erstatten.

Weitere Schritte behalte ich mir vor.



Davon ab. Ich finde folgendes besonders dreist:
quote:

Sollte Ihr Kunde also nicht zahlen, ist für Sie unser Tätigwerden nicht mit Kosten verbunden.


Wenn ich also nicht zahle, gibt es auch keinerlei Inkassokosten, die man als Verzugsschaden gelten machen könnte. So stehts auf deren Homepage.

Es geht noch weiter:
quote:
Nach einem erfolglosen Mahnlauf übernimmt National Inkasso für Sie das Inkasso.
Beim Inkasso gehen wir mehrstufig vor:
- Post
- E-Mail
- SMS
- Callcenter


Das heisst also zu deutsch: Terror, den sich nur wenige in der Branche trauen.

Auch das "Re-Inkasso" ist besonders perfide. Das ist pure Kostentreiberei, die angeblich legal sein soll.


Also für mich ist dieses "persönliche Gespräch" bereits eine Androhung Schläger vorbeizuschicken. Jemand mit schwachen Nerven sollte besser direkt zur Polizei gehen :)

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0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

@menschmeier123

wurde der Forderung schon schriftlich widersprochen ?

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"Empörung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen "

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Menschmeier123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe heute die Polizei über das Schreiben informiert. Tenor: Aus Erfahrung kommt sowieso keiner, seien nur Nebelkerzen. Wenn doch sofort 110 anrufen und wir kümmern uns in dieser Angelegenheit.
Danke für den Hinweis, ich werde sofort die Forderung noch schriftlich widersprechen.


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0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12325.11.2012 13:09:55
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 25x hilfreich)

Nun hackt doch bitte nicht alle auf dem Inkasso rum!

Ich würde mir gerne mal eine hübsche Außendienstlerin vom national Inkasso kommen lassen. Gerne auch wie vorgeschlagen am nächsten Sonntagvormittag.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
sguiser
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo

Auch ich bekomme seit letzter Woche Emails vom Deutschen Inkasso aus ich hätte angeblich über ein anderes Inkasso,, webbilling b.v vor 9 Jahren über einer Internat Adresse mich angemeldet und angeblich Abo usw. Ich zu den wie bitte, was soll ich gemacht haben!? Ich darauf erstens kenne ich diese Seite nicht, zweitens ist das eine sauerrei nach 9 Jahren etwas zu behaupten was nicht stimmt. Drauf habe ich den Inkasso geschrieben das möchte ich bitte auf schwarz weiss haben schriftlich, das ich etwas dort bestellt haben soll zumal mir die seite nix sagt und kenne.,, hwlabs '. 316 Euro soll ich bezahlen, die ticken doch nicht ganz sauber. Habe ihn gesagt das ich etwas schriftlich haben möchte zumal mir die BLZ des angegeben Konto mir nix sagt. Und so eine besitze. Unglaublich was die sich erlauben. Ich habe den mitgeteilt solange ich nix in der Hand hab wird hier gar nix gezahlt, und sollte das nicht aufhören mit dieser Unterstellungen und Belästigung werde ich zur Polizei gehen und ne Anzeige machen. Darrauf kam der ober Hammer zurücksie würden auf den Anwalt warten. Ich darauf zurück von ein Anwalt habe ich nie etwas gesagt. Sie sollte richtig den Email Verlauf lesen.

Also was sagt ihr dazu? Soll ich Anwalt eins halten oder abwarten.

Lg H. Mäscher

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Forderungen aus 2010 sind ziemlich sicher verjährt, wenn sie nicht tituliert wurden.
"Wertes Inkasso. Eine solche Forderung ist verjährt. Wenn Sie mich nicht in Ruhe lassen, werde ich auf ihre Kosten einen Anwalt mit einer negativen Feststellungsklage beauftragen. Ich gehe davon aus, dass sie die Forderung nun als erledigt erklären."

Damit sollte die Diskussion beendet sein.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

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