Schreiben an falsche Adresse

15. März 2013 Thema abonnieren
 Von 
Blaini
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Schreiben an falsche Adresse

Hallo liebes Forum!

Ich habe versäumt einen Monatsbeitrag (Fitnessstudio) zu zahlen bzw. ist mir nicht aufgefallen dass er nicht abgebucht wurde. Nun habe ich von einem Nachmieter von einer Wohnung in der ich vor 6 Jahren gewohnt habe einen Brief erhalten, dass er Post für mich hätte. Da waren einige Mahnschreiben dabei und dann auch Inkassobriefe. Nun muss ich die versäumten Beiträge (denn Sie haben die Folgebeitrage auch gar nicht mehr versucht abzubuchen) und alle noch fälligen Beiträge bis Vertragsende August 2013 + Mahn und Inkassokosten bezahlen. Muss ich dass jetzt so hinnehmen? Finde es unfair da ich ja nichtmal die Chance hatte zu reagieren, da alles an die falsche Adresse ging und das obwohl ich im Studio selbst meine neue Adresse schon längst bekannt gegeben habe. Ist das rechtlich abgesichert?? Vielen Danke im Voraus für alles Hilfreiche

-----------------
""

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Liste mal die ganzen Forderungen im Detail auf.

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
TraumBaum
Status:
Schüler
(286 Beiträge, 111x hilfreich)

Sie haben dich nicht angeschrieben oder angesprochen im Fitnessstudio? Um welchen Zeitraum handelt es sich denn? Warum hat dein Nachmieter die die Briefe erst jetzt gegeben? Ist Vollstreckungstitel erlassen worden?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Blaini
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Also er meinen damaligen Nachbar um meine neue Adresse gefragt und ich hab micht jetzt mit Ihm getroffe. Der erste nicht bezahlte Beitrag war im Dezember. Ich war schon seit November nicht mehr, weil ich ganz einfach keine Zeit und Lust hatte. Das mit dem Vollstreckungstitel sagt mir jetzt nichts, daher kann ich nicht sagen ob dieser erlassen wurde.


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Blaini
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Forderungen sind: Aufgrund des eingetretenen Terminverlustes schulden Sie ihrer Gläubigerin bis zum Vertragsende August 2013 431,70
Bearbeitungsgebühr 88,00
Portispesen 1,24
Evidenzhaltungsgebühr 24,00
Mahnspesen 1. Mahnung v. 19.02.2013 29,00
Mahnspesen 2. Mahnung 33,00

Das steht auf dem letzten Schreiben

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
TraumBaum
Status:
Schüler
(286 Beiträge, 111x hilfreich)

meinst du franken oder Euro? Evidenzgebühr hört sich nach Ö an

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
TraumBaum
Status:
Schüler
(286 Beiträge, 111x hilfreich)

Ich würde sagen:

zum Vertragsende August 2013 431,70 --> die musst du wohl zahlen


Bearbeitungsgebühr 88,00 --> Schwachsinn in meinen Augen, das sind im Grunde Inkassogebühren aber ich denke mal, das die auch in Österreich nicht anders gehandelt werden als in D

Portispesen 1,24 --> kann man lassen

Evidenzhaltungsgebühr 24,00 --> auch Blödsinn, das sind Gebühren für die meldung und Aaukunftseinholungen bei Auskunftein. Auf alle Fälle meiner Meinung nach zu Hoch.

Mahnspesen 1. Mahnung v. 19.02.2013 29,00 --> rechne dafür 3 Euro
Mahnspesen 2. Mahnung 33,00 --> rechne dafür 3 Euro.

Die Bearbeitungskosten sowie die extrem hohen Kosten für die Mahnung bekommt man vor keinem Gericht durchgesetzt. Die sind Humbug und sollen das ganze nochmal in die Höhe treiben.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Blaini
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja das sind Euro;)
Ok danke erstmal, nur der Streitpunkt ist für mich ein anderer. Und zwar habe ich keine einzige Rechnung oder Mahnung erhalten da ja alles an eine uralte Adresse geschickt wurde. Ich wollte meinen Vertrag dort auch gar nicht kündigen und ich sehe nicht ein warum ich jetzt alles Monatsbeiträge auf einmal bezahlen soll. Eigentlich sollte es ja so laufen: Eine Rechnung wird nicht bezahlt--> eine Zahlungsaufforderung wird versandt--> noch eine 2. --> noch eine 3. und dann Inkasso. Ich habe aber nichts davon bekommen, daher müsste ich ja jetzt vergangen Beiträge zahlen und das wars, oder nicht?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
TraumBaum
Status:
Schüler
(286 Beiträge, 111x hilfreich)

naja ich denke mal die haben jetzt den Vertrag ihrerseits gekündigt und fordern eben die gesamten gebühren bis Vertragsende ein. Meiner Meinung nach hilft da nur: hin zum studio, sachverhalt mit dem chef klären und versuchen eine Einigung zu finden. Am besten schon Bargeld in der Tasche haben damit du die säumigen Beiträge gleich vor Ort zahlen kannst. Direkt mit denen sprechen bringt sicher mehr als sich jetzt hier rumzuquälen

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Also. Ist es nun Deutschland oder Schweiz/Österreich? Ich persönlich habe keine Ahnung, wie es mit der Erstattungsfähigkeit von Kosten in Schweiz/Österreich ausschaut. Auch nicht, wie hoch die einzelnen Posten dort erhoben werden dürfen.

In Deutschland gibt es genug Urteile, auch teils höchstrichterliche (also BGH), dass du wegen der falschen Adresse noch gar nicht im Verzug warst und deswegen auch die Verzugskosten so ers einmal nicht zahlen musst.

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

0x Hilfreiche Antwort


#11
 Von 
Blaini
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin Österreicher. Danke auf jeden Fall für die Infos und die Mühe. Ich habe jetzt bei dem Konsumentenschutz angerufen und die haben gesagt dass man da normalerweise schon etwas machen kann. Ich werde denen jetzt die Unterlagen schicken und dann schreiben die dem Inkassobüro und dem Studioinhaber. Bin schon gespannt;)

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.758 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen