Schreiben vom Amtsgericht wegen Inkasso

11. Juli 2014 Thema abonnieren
 Von 
meisterf
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schreiben vom Amtsgericht wegen Inkasso

Hallo zusammen

Ich habe mir von Neckermann ein Elektrogeräte auf Raten gekauft.

Ich habe in dieser Zeit ein paar mal zuspät bezahlt und Mahnungen in Höhe von 7€ bzw 9€ erhalten. Gesamtforderung 50,55€.Dazu muss ich sagen das ich in einem Monat einmal eine Mahngebühr von 9€ und einmal von 7€ bezahlen sollte!!

Da ich den noch offenen Restbetrags des Ratenvertrags aufeinmal gezahlt habe. dachte ich das es damit beendet sei.

Kurz nach der Zahlung erhalte ich einen Brief von dem Inkasso unternehmen Universum, mit der aufforderung die 50,55€ plus 71,00€ Inkassokosten zu bezahlen.

Habe mich natürlich sofort dagegen gewehrt und Ihnen den ganzen Hergang geschildert.

Heute habe ich ein Schreiben des Amtsgerichtes bekommen, in dem das Inkassobüro von mir folgendes einfordert.

Hauptforderung 50,55€ (reine Mahngebühren)

Verfahrenskosten: Gerichtskosten 32,00€
Rechtsanwalt 45,00€

Gesamt mit Auslagen: 96,26€

Nebenforderung:
Mahnkosten Inkasso 30,00€
Inkasso 71,00€


Gesamt: 262,25€


Was soll ich nun tun, bezahlen oder Widerspruch einlegen und warten was passiert.

Vielen Dank schon mal im vorraus

Patrick



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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6415x hilfreich)

Zitat:
Habe mich natürlich sofort dagegen gewehrt und Ihnen den ganzen Hergang geschildert.
Nachweisbar schriftlich mit Neckermann oder Universum kommuniziert ?

Wer ist Antragsteller des MBs ?





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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "


-- Editiert thehellion am 11.07.2014 21:39

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16185x hilfreich)

Es ist also so, dass von dir ausschließlich Mahngebühren gefordert werden?

Ob wirklich noch ein oder zwei Euro offen sind, gilt es ggf. zu prüfen. Hast du denn irgendetwas an Mahngebühren in all der Zeit mitbezahlt? Vielleicht am Anfang einmal?

Wenn ja, würde ich dem Mahnbescheid komplett widersprechen (Ziffer 2 - ich widerspreche komplett) ankreuzen und dann zurück ans Gericht damit per Einschreiben. Mahngebühren sind nur in der Höhe von beispielsweise Briefporto erlaubt. Das sind beispielsweise 1,50€ je Mahnbrief. Wenn du zwischendrin schon einmal 5€ Mahngebühren gezahlt hattest, ist das denke ich damit abgegolten.

Alles, was danach kam, ist dann nicht mehr erstattungsfähig.

Der Vollständigkeit halber:

quote:
Mahnkosten Inkasso 30,00€
Inkasso 71,00€

Das erste ist purer Blödsinn und das zweite sowieso nicht erstattungsfähig, wegen verbotener Kostendopplung (Anwalt und Inkassobüro).




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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6415x hilfreich)

Angesichts der Tatsache das gerichte ohnehin nur 1,50 bis maximal 2,50 pro Mahnung anerkennen z.b AG Bad Segeberg Urt. v. 25.11.2011 − 17 C 160/11 )und AG Brandenburg a.d. Havel Urteil vom 25.1.2007 – 190/0631 würde ich sehr wahrscheinlich komlett widersprechen

Neckermann hat m.w immer wesentlich mehr pro mahnschreiben "berrechnet"

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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

0x Hilfreiche Antwort

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