Schreiben vom Bayerischen Inkassodienst,GMX-Pro

27. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
Destinydei
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schreiben vom Bayerischen Inkassodienst,GMX-Pro

Ich habe ein Mahnschreiben vom Bayerischen Inkasso Dienst erhalten.An meinem 18.Geburtstag erhielt ich von GMX ein ,,Geschenk'.Mir wurde ein Probeabo angeboten,dass angeblich sofort kündbar sei.Als ich das Angebot annahm,stellte ich nach einigen Tagen fest,dass ich dieses nicht gebrauchen kann und wollte es künden.Aber GMX ließ das nicht zu,ich hatte nur die Möglichkeit mir eine Gratiszeitschrift zuschicken zu lassen oder den Kündigungsvorgang abzubrechen.
Nun wurde mein GMX-Konto gesperrt und ich habe das unten angefügte Schreiben erhalten.Ich habe das Angebot nur angenommen,weil ich dachte,es ließe sich bei Bedarf sofort kündigen.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Bitte mal googlen und die Suchfunktion des Forums nutzen, dann wirst Du schnell fündig und stellst fest, dass das Abo zum einen mit keienrlei Verplfichtung wegen versteckten Kosten zustande gekommen ist und zum zweiten es schon diesbezüglich urteile darüber gab.

Kurzum: Brief (Einschreiben) an GMX in dem Du Dich auf diese Abo-Falle und das bereits vorhandene Urteil beziehst [OLG Koblenz, Az. 4 U 1173/08 - Fall: web.de] mit Fristsetzung wegen eMail Kontofreigabe.

BID per Fax darüber Inkenntnissetzen, dass deren Antrag auf Bettelei mit der Begründung abgewiesen wird, dass keine Forderung besteht.
Verbot der telefonischen Kontaktuafnahme und Weitergabe der Daten unbedingt aussprechen.

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-- Editiert Albarion am 27.10.2011 14:52

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#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Mir ist kein einziger Fall bekannt wo dies eingeklagt wurde

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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

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#3
 Von 
galama
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
ich habe das Gleiche Problem mit gmx und BID Inkasso.
Von mir wurde noch 16,00 mehr für Kontoführungskosten gefordert.
Die Geschichte:
Ich habe mein kostenlose Email bei gmx seit 13 Jahren.
Jetzt behaupten gmx dass ich ein Pro-Mail irgend wo auf einem Button oder Checkbox mit „Ja" bestellt habe.
Habe 2 x an gmx geschrieben dass ich diese nicht gemacht habe, wurde aber nicht akzeptiert. Danach wurde mir mein Email Konto gesperrt,
weil ich 17,94 nicht bezahlt habe. Nach 2 Monaten kommt von BID Inkasso eine Rechnung über 99 € ( Inkasso Firma gibt mir auch die Möglichkeit in Raten zu zahlen).
Ich denke es sind viele Menschen mit solche ärgerlichen Fällen betroffen das man was beim Gesetz ändern muss.

1. Verträge nur mit einem Unterschrift sollten gültig sein
2. Wenn ein Vertrag wie diese (wo die behaupten das ich auf Ja betätigt habe) zu Stande kommt dann soll der Anwender gesetzlich nicht verpflichtet werden diese auch zu halten.

Mein Vorschlag: Wenn jemand Idee hat dann soll dies Problematik gut formulieren und beim Deutsche Gesetzgeber präsentieren werden.


-- Editiert galama am 13.02.2012 17:48

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#4
 Von 
PJT
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 59x hilfreich)

Hallo,
da das Thema schon etwas älter ist und sich die Gesetzeslage geändert hat wollte ich nachfragen, ob ich wie vom User Albarion beschrieben reagieren sollte.

Ich bekam eine Zeit lang von gmx Mails, ich solle doch bitte meine aktivierten Bezahldienste bezahlen. Die Mails nahm ich nicht ernst, weil ich sie für Phishingmails hielt. Dann wurde mein Account gesperrt und ich erfuhr in der Hotline, ich habe wohl irgendwann im März, Monatgsnachts um 1Uhr nach etwa 15 Jahren Mitgliedschaft auf den falschen Button geklickt.
Ich habe umgehend gesagt, ich will diese Bezahldienste nicht, ich habe nie wissentlich eine Willenserklärung abgegeben usw. Dies wurde abgewiesen mit der Begründung, ich hätte ja schon alleine am geänderten Layout erkennen können, dass sich etwas geändert hat. In 15 Jahren hat sich das Layout nicht nur ein mal geändert...
Jetzt habe ich ein Inkassoschreiben im Briefkasten mit der Zahlungsaufforderung über 110,85€ bei einer ursprünglichen Forderung über 30,94€.
Da das ganze noch im März war wurde noch der klassische "Geschenk auspacken" Button oder so verwendet. Also kein "Vertrag abschließen" oder ähnliches!
Soll ich widersprechen oder gucken wie ich als stinkreicher Student das Geld mit Blut spenden & Co zusammen bekomme?

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-- Editiert PJT am 10.10.2013 13:52

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

"Sehr geehrtes Inkassobüro. Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück. Es gibt weder einen wirksamen Vertrag noch habe ich wissentlich einen kostenpflichtigen Dienst in Anspruch genommen. Zudem habe ich nie einen 'Kostenpflichtig bestellen' Button gedrückt. Ich weise auf die zahlreichen erfolgreichen Klagen und Abmahnungen der Verbraucherzentralen gegen ihre Mandantin hin. Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien."

Die Gesetzeslage hat sich ja eher zugunsten der Verbraucher geändert seither (Stichwort Buttongesetz). Und Gmx/web.de verstoßen munter weiterhin gegen die Gesetze bzw. verschleiern weiterhin diese Abo-Falle. Soweit ich das im Kopf habe, ist insbesondere die Verbraucherzentrale Hamburg hier sehr aktiv.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 10.10.2013 15:44

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#6
 Von 
PJT
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 59x hilfreich)

Kleines Update:

Im ersten Antwortschreiben auf meinen Widerspruch bekam ich ein Schreiben, dass ich angeblich von gmx erhalten hätte. Daraus ergebe sich der Anspruch.
Habe ich natürlich nicht gelten lassen, weil ich nie einen Brief erhalten habe ;)

Im zweiten Schreiben gehen sie von 110,xx€ auf glatte 75€ runter. Das sei ein super Angebot und wenn man es nicht annähme bestehen sie danach wieder auf ihre urprüngliche Forderung ohne eine Frist zu nennen. Allerdings erhält man den Hinweis, man müsse seinen Vertrag bei gmx kündigen.
Einen nicht existierenden Vertrag werde ich natürlich nicht kündigen. Sonst würde das ja heißen, ich erkenne den Vertrag an und somit wäre auch die Forderung berechtigt oder liege ich da falsch? Muss ich denen eigentlich noch noch Antworten?

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#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ja, man sollte etwas, was man nie abgeschlossen hat, nicht kündigen. Das wäre ein Bärendienst.

quote:
Muss ich denen eigentlich noch noch Antworten?

Wenn man einmal seinen Standpunkt klar gemacht hat, reicht das. Müssen tut man gar nichts. Selbst wenn man doch antwortet, einfach stoisch wiederholen "Es gibt keinen Vertrag, ich weise die Forderung vollumfänglich zurück, ich werde ggf. den Verbraucherschutz hinzuziehen, der hat Erfahrung mit dieser betrügerischen Abofalle" ohne auf deren Argumente einzugehen.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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